EU REACH Beschränkungsliste (Anhang XVII)

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Letztes Update08. October 2023

Anhang XVII der REACH ist eine Liste von gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Gegenständen, die für den EU-Markt eingeschränkt oder verboten sind, auch bekannt als REACH-Beschränkungsliste oder REACH-Anhang XVII.

Beschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unvertretbaren Risiken durch Chemikalien. Beschränkungen werden normalerweise verwendet, um die Herstellung, das Inverkehrbringen (einschließlich Einfuhr) oder die Verwendung eines Stoffes zu begrenzen oder zu verbieten, können jedoch jede relevante Bedingung auferlegen, wie z. B. technische Maßnahmen oder spezielle Kennzeichnungen. 

► Eine Beschränkung kann für jeden Stoff einzeln, in einem Gemisch oder in einem Gegenstand gelten, einschließlich solcher, die keiner Registrierung bedürfen, beispielsweise Stoffe oder bestimmte Polymere, die unter 1 t/Jahr hergestellt oder eingeführt werden.

► Vor Ort isolierte Zwischenprodukte, Stoffe, die in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung verwendet werden, sowie Stoffe, die nur durch ihre Verwendung in Kosmetika Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen, sind von den Stoffen ausgenommen, für die REACH-Beschränkungen gelten.

► Die Industrie muss die Beschränkungen einhalten, wenn ihre Stoffe in Anhang XVII aufgeführt sind. Industrie bezieht sich auf alle in den Beschränkungen genannten Akteure wie Hersteller, Einführer, Händler, nachgeschaltete Anwender oder Einzelhändler.

► Ein Mitgliedstaat oder die ECHA kann auf Antrag der Europäischen Kommission Beschränkungsverfahren einleiten, wenn Bedenken bestehen, dass ein Stoff unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Die ECHA kann auch Beschränkungen für Gegenstände vorschlagen, die Stoffe aus der Zulassungsliste (Anhang XIV) enthalten.

Klicken Sie hier um nach den Verpflichtungen zu suchen:
https://www.cirs-group.com/en/chemicals/eu-reach-registration

 

Verordnungen und Normen

► Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Informationen zu beschränkten Stoffen - ECHA (europa.eu)

 

Regulierungsbehörden

► ECHA
► EU-Kommission
► Durchsetzungsforum

 

Wie erhält man die Liste?

  1. Klicken Sie hier, um das neueste Inventar zu durchsuchen
  2. Suche auf der offiziellen Website:
        https://echa.europa.eu/substances-restricted-under-reach
  3. Kontaktieren Sie die CIRS Group um die neueste Beschränkungsliste (Excel-Format) zu erwerben

 

Unsere Dienstleistungen

  • Erstellung maßgeschneiderter Formulare für Unternehmen zu Stoffverwendungen und Expositionen;4
  • Bereitstellung von Leitfäden für Unternehmen und EU-Importeure zum Ausfüllen der Formulare;
  • Klassifizierung und Erfassung von Stoffverwendungen und Expositionen;
  • Analyse und standardisiertes Management von Stoffverwendungen und Expositionen;
  • Bewertung physikalischer und chemischer Gefahren;
  • Bewertung physischer Gesundheitsgefahren von Stoffen;
  • Bewertung von Umweltgefahren;
  • PBT- und vPvB-Bewertung;
  • Erstellung von Chemikaliensicherheitsberichten (CSR).

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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