ECHA fordert Unternehmen auf, Absichtserklärungen zur Anpassung der Stofflisten gemäß der Trinkwasserrichtlinie einzureichen

09. January 2026
EU
DWD
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Am 5. Januar 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine einheitliche Einreichungsplattform für die „Positivliste für Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen“ gestartet. Unternehmen können sich nun im ECHA-Industrieportal anmelden, um mit einem einzigen Klick Informationen zu Stoffen einzureichen, die sie beibehalten, hinzufügen oder entfernen möchten. Alle Mitteilungen müssen im IUCLID-Format erstellt werden, wie es die Trinkwasserrichtlinie verlangt.

Hintergrund

Die EU-Trinkwasserrichtlinie zielt darauf ab, Menschen und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von kontaminiertem Trinkwasser zu schützen. Die Richtlinie schreibt vor, dass Ausgangsstoffe, Zubereitungen oder Bestandteile, die in Produktionsmaterialien verwendet werden und mit Trinkwasser in Kontakt kommen—während des gesamten Prozesses von der Wasserquelle bis zum Verwendungsort—in einer der vier EU-Positivlisten enthalten sein müssen. Unternehmen, die Stoffe zu diesen Listen hinzufügen, aktualisieren oder entfernen möchten, müssen zunächst eine Absichtserklärung bei der ECHA einreichen, gefolgt von einem formellen Antrag innerhalb von 12 Monaten.

EU-Positivlisten (DWD)

Die EU-Positivlisten spezifizieren die Stoffe, Zusammensetzungen und Inhaltsstoffe, die für die Verwendung in verschiedenen Materialien (einschließlich organischer Materialien, zementbasierter Materialien, metallischer Materialien, Emaille, Keramik oder anderer anorganischer Materialien) zugelassen sind, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Diese Listen definieren auch die Nutzungsbedingungen und Migrationsgrenzwerte für die Stoffe, Zusammensetzungen und Inhaltsstoffe, sofern zutreffend.

  • Anhang I: EU-Positivliste für Ausgangsstoffe in organischen Materialien;
  • Anhang II: EU-Positivliste für Zusammensetzungen in metallischen Materialien;
  • Anhang III: EU-Positivliste für organische Bestandteile in zementbasierten Materialien;
  • Anhang IV: EU-Positivliste für Zusammensetzungen in Emaille, Keramik und anderen anorganischen Materialien.

Die vollständigen Listen sind zu finden unter:

https://chem.echa.europa.eu/obligation-lists/euPositiveList

 

Um Antragstellern bei der Vorbereitung ihrer Einreichungen zu helfen, hat die ECHA gleichzeitig folgende Ressourcen veröffentlicht:

Nach Einreichung der Absichtserklärung haben Antragsteller 12 Monate Zeit, um ihre formellen Anträge vorzubereiten. Ab Januar 2027 können Antragsteller mit der Einreichung von Materialien zur Änderung der EU-Positivlisten beginnen.

 

Weitere Informationen

 

ECHA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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