Der Beginn eines neuen Jahres bringt Erneuerung und markiert auch eine wichtige Frist für das Umweltmanagement neuer chemischer Stoffe. Gemäß der Mitteilung zur Einreichung des Jahresberichts 2025 für neue chemische Stoffe, herausgegeben vom Zentrum für Abfall- und Chemikalienmanagement des Ministeriums für Ökologie und Umwelt (SCC) am 12. Januar 2026, erinnern wir hiermit relevante registrierte Unternehmen daran, die Einreichung des Jahresberichts 2025 für neue chemische Stoffe in ihre Arbeitspläne für das neue Jahr aufzunehmen, um gemeinsam die ökologische und Umweltsicherheit zu gewährleisten.
Gemäß den Maßnahmen zur Umweltmanagementregistrierung neuer chemischer Stoffe (Verordnung Nr. 12 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt) und der Bekanntmachung zu Übergangsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umweltmanagementregistrierung neuer chemischer Stoffe (Bekanntmachung Nr. 46 von 2020 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt) müssen alle Inhaber regulärer Registrierungsbescheinigungen für neue chemische Stoffe, die die Anforderungen erfüllen, den Jahresbericht für das Vorjahr innerhalb der festgelegten Frist bei der zuständigen Behörde einreichen.
Zwei Kategorien neuer chemischer Stoffe, die Jahresberichte benötigen
- Neue chemische Stoffe, die unter der früheren Verordnung Nr. 7 des Ministeriums für Umweltschutz reguläre Registrierungsbescheinigungen erhalten haben und zur Kategorie der gefährlichen Stoffe mit Schlüsselumweltmanagement gehören.
- Neue chemische Stoffe, die unter der Verordnung Nr. 12 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt reguläre Registrierungsbescheinigungen erhalten haben und deren Umweltmanagementanforderungen die Einreichung von Jahresberichten vorschreiben.
Die offizielle Mitteilung enthält auch eine Liste der regulären Registrierungsbescheinigungen, für die der Jahresbericht 2025 für neue chemische Stoffe eingereicht werden muss. Unternehmen können diese Liste zur Identifizierung relevanter Registrierungsbescheinigungen, die Jahresberichte erfordern, heranziehen.
Frist für die Einreichung der Jahresberichte
Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts 2025 für neue chemische Stoffe ist der 30. April 2026.
Unternehmen, die Jahresberichte einreichen müssen
- Erklärende oder deren benannte Inhaber der Registrierungsbescheinigung gemäß Verordnung Nr. 7 für reguläre Registrierungsbescheinigungen.
- Antragsteller oder deren benannte Vertreter gemäß Verordnung Nr. 12 für reguläre Registrierungsbescheinigungen.
- Verarbeiter und Anwender neuer chemischer Stoffe sollten kooperieren, indem sie relevante Informationen bereitstellen, um den Antragstellern bei der Erstellung der Jahresberichte zu helfen.
Inhalt des Jahresberichts
- Tatsächliche Aktivitäten mit neuen chemischen Stoffen im Jahr 2025 (einschließlich Produktions- oder Importdetails, Transferinformationen sowie Informationen zu Verarbeitern/Anwendern).
- Informationsweitergabe an nachgelagerte Anwender.
- Umweltfreisetzungsdaten (basierend auf Überwachungsberichten oder geschätzten Daten).
- Umsetzung von Maßnahmen zur Kontrolle von Umweltrisiken und Umweltmanagementanforderungen.
Einreichungsmethode
Inhaber der Registrierungsbescheinigung oder deren benannte Vertreter müssen das Formular für den Jahresbericht neuer chemischer Stoffe online über das Online-Registrierungssystem für neue chemische Stoffe ausfüllen und einreichen.
Hinweis: Details wie der Inhaber der Registrierungsbescheinigung, der Name des Vertreters und die Registrierungsbescheinigungsnummer im Jahresbericht müssen strikt mit der Registrierungsbescheinigung übereinstimmen. Originale Papierkopien sollten vom Unternehmen aufbewahrt werden und müssen nicht an die zuständige Behörde gesendet werden.
Wichtige Erinnerung
Relevante Unternehmen müssen die Einreichung des Jahresberichts 2025 für neue chemische Stoffe innerhalb der festgelegten Frist sicherstellen. Gemäß Artikel 47 der Maßnahmen zur Umweltmanagementregistrierung neuer chemischer Stoffe (Verordnung Nr. 12 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt) kann die Nicht-Einreichung des Jahresberichts wie vorgeschrieben zu folgenden Sanktionen führen:
- Anordnung zur Behebung mit einer Geldstrafe von bis zu ¥10.000.
- In schweren Fällen wird eine gemeinsame disziplinarische Maßnahme wegen Unzuverlässigkeit gesetzlich durchgesetzt, und Anträge auf Umweltmanagementregistrierung neuer chemischer Stoffe werden für ein Jahr nicht akzeptiert.



