Am 22. Dezember 2025 hat das chilenische Umweltministerium (MMA) nach der Veröffentlichung der "Liste gefährlicher Stoffe für die industrielle Nutzung 2024," die Befreiungsresolution Nr. 09425 erlassen, mit der die "Benachrichtigungsliste gefährlicher Stoffe für den nicht-industriellen Gebrauch 2025" genehmigt und veröffentlicht wurde. Die Liste umfasst 11 Stoffe, die Produkte abdecken, die auf dem Markt häufig erhältlich sind, wie Haushaltsreiniger, Verdünner und Duftstoffzusätze.
Gelistete Stoffe
- Toluol (108-88-3)
- Natriumhypochloritphosphat (11084-85-8)
- Xylengemisch (1330-20-7)
- n-Heptan (142-82-5)
- Duftstoffgemisch für aromatische Verwendung (25265-71-8)
- 2,2,4-Trimethylpentan (26635-64-3)
- Petroleumlösungsmittel (64475-85-0)
- Chloroform (67-66-3)
- Wasserstoffchlorid (7647-01-0)
- Zitronensäure (77-92-9)
- o-Dichlorbenzol (95-50-1)
Gemäß den Vorschriften müssen gefährliche Chemikalien für den nicht-industriellen Gebrauch mit einer jährlichen Produktions- oder Importmenge von ≥1 Tonne alle zwei Jahre bis zum 30. August dem Umweltministerium über die Single-Window-Plattform gemeldet werden. Das Jahr 2025 markiert die Frist für die zweite Benachrichtigungsrunde. Aufgrund technischer Probleme mit dem System haben Unternehmen vorübergehend auf einen provisorischen Kanal auf der offiziellen Website des MMA umgestellt, um ihre Meldungen abzuschließen.
Nächste Schritte
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Stoffart |
Erstes Benachrichtigungsfenster |
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Stoffe für die industrielle Nutzung |
9. Februar 2024 – 30. August 2024 |
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Stoffe für den nicht-industriellen Gebrauch |
9. Februar 2025 – 30. August 2025 |
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Stoffe in Gemischen für die industrielle Nutzung |
9. Februar 2027 – 30. August 2027 |
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Stoffe in Gemischen für den nicht-industriellen Gebrauch |
9. Februar 2029 – 30. August 2029 |
Die nächste Runde der Meldungen für Stoffe in Gemischen für die industrielle Nutzung beginnt am 9. Februar 2027 und läuft bis zum 30. August 2027. Die CIRS-Gruppe wird die Entwicklungen weiterhin beobachten und die neuesten Updates bereitstellen.
