Der bedeutendste Überarbeitungsplan der EU-REACH-Verordnung seit fast zwei Jahrzehnten (allgemein bekannt als REACH 2.0) wurde erneut verschoben. Am 3. November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ein internes Planungsdokument (SEC(2025) 2543), das potenzielle Tagesordnungspunkte für Sitzungen vom 12. November 2025 bis zum 28. Januar 2026 umreißt. Die REACH-Überarbeitung wurde jedoch nicht aufgenommen. Diese Verzögerung resultiert hauptsächlich aus der zuvor vom EU Regulatory Scrutiny Board (RSB) abgegebenen negativen Stellungnahme zum Folgenabschätzungsbericht des Vorschlags, die erhebliche ungelöste Probleme im Risikomanagement, der Datenintegrität und den Compliance-Kosten hervorhob.
Hintergrund
Die Überarbeitung REACH 2.0 zielt darauf ab, Prozesse zu straffen, die Durchsetzung zu stärken und die Digitalisierung zu fördern. Wichtige Reformen umfassen:
- Überarbeitung des Registrierungssystems: Festlegung einer 10-jährigen Gültigkeitsdauer für Registrierungen, Erfordernis der erneuten Einreichung von Dossiers für besonders besorgniserregende Stoffe und Verpflichtung zur Meldung oder Registrierung von Polymeren basierend auf der Tonnage.
- Verbesserte Bewertung und Compliance: Erteilung der Befugnis an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), nicht konforme Registrierungen zu widerrufen, und Priorisierung der Bewertung ähnlicher Stoffe.
- Vereinfachtes Zulassungsverfahren: Einführung des Konzepts der „wesentlichen Verwendung“ und Optimierung der Nutzung der Kandidatenliste.
- Präzision bei Beschränkungsverfahren: Verbesserung der Risikopriorisierung und Erweiterung des Managements gefährlicher Kategorien.
- Verbesserte Durchsetzung und Marktüberwachung: Einführung von EU-Auditrechten sowie Stärkung der Zollkontrollen und grenzüberschreitenden Ermittlungen.
- Förderung digitaler Lieferketten: Einführung elektronischer Sicherheitsdatenblätter und digitaler Produktpässe zur Reduzierung administrativer Belastungen.
Negative Stellungnahme des RSB
Im September 2025 gab das RSB eine negative Stellungnahme zum Überarbeitungsvorschlag REACH 2.0 ab und wies auf „erhebliche ungelöste Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ hin. Die Bedenken konzentrierten sich hauptsächlich auf drei Bereiche:
- Unzureichendes Gesundheits- und Umwelt-Risikomanagement: Fehlende kritische Informationen zu Gefahrenkategorien in chemischen Dossiers, unvollständige Nutzungs- und Expositionsdaten, unzureichende Behandlung von Polymerrisiken und unvollständige chemische Sicherheitsbewertungen, die nicht alle Risiken abdecken.
- Ineffiziente regulatorische Verfahren: Langsame Einführung neuer Beschränkungsregelungen, langwierige Zulassungsverfahren, die Alternativen nicht effektiv fördern, und ineffiziente Entscheidungsprozesse.
- Lücken bei Compliance und Durchsetzung: Nichtkonformität der Registrierungsdossiers mit REACH-Anforderungen, inkonsistente Durchsetzungsbemühungen in den Mitgliedstaaten und Bedenken hinsichtlich der Konformität importierter Waren, insbesondere im Online-Verkauf.
Aufgrund der Einwände wird der endgültige REACH 2.0-Vorschlag nun für 2026 erwartet. Die negative Stellungnahme bedeutet nicht zwangsläufig größere Änderungen am erwarteten Aktualisierungsplan. Die CIRS Group wird die Fortschritte von REACH 2.0 weiterhin genau verfolgen und Unternehmen bei der Einhaltung unterstützen.



