CAS-Nummer
Englischer Substanzname
EG-NR.
Nutzungsbeschränkung
Details
Keine Daten
EU-Liste der Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen

Die Verordnung über die vorherige Zustimmung (PIC) ist eine spezifische Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens in der EU, die den Import und Export gefährlicher Chemikalien zwischen der EU und Drittländern regelt und vorschreibt, dass bestimmte gefährliche Chemikalien in der EU der Verpflichtung zur Exportbenachrichtigung nachkommen müssen. Die Verordnung über die vorherige Zustimmung (PIC) trat am 1. März 2014 in Kraft. Unter PIC gibt es zwei bedeutende Listen, Anhang I und Anhang V. Anhang V listet die Chemikalien und Gegenstände auf, deren Verwendung in der Europäischen Union verboten ist und die nicht exportiert werden dürfen. Chemikalien und Gegenstände, die in Teil 1 von Anhang V aufgeführt sind, unterliegen einem Exportverbot und gehören zur Kategorie der persistierenden organischen Schadstoffe; Teil 2 von Anhang V listet Chemikalien und Gegenstände auf, die einem Exportverbot unterliegen, aber keine persistierenden organischen Schadstoffe sind. Chemikalien, die in Anhang I aufgeführt sind, unterliegen der Exportbenachrichtigung.
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