Vietnams Bauministerium bittet um Stellungnahmen zum Entwurf der nationalen technischen Verordnung über Bauprodukte

29. July 2026
Vietnam
Risikobewertung
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Am 16. Juli 2026 veröffentlichte das vietnamesische Bauministerium (MOC) den Entwurf einer nationalen technischen Verordnung über Bauprodukte (Entwurf Nr. QCVN XX:202X/BXD) zur öffentlichen Konsultation, mit einer Frist für Stellungnahmen bis zum 16. September 2026. Der Entwurf soll die aktuelle Rundschreiben Nr. 04/2023/TT-BXD und QCVN 16:2023/BXD ersetzen und einen risikobasierten Konformitätsbewertungsmechanismus einführen. Es ist geplant, ihn im Oktober 2026 zu verabschieden und am 1. April 2027 in Kraft zu setzen. Er umfasst 36 Kategorien von Baumaterialien, darunter Zement, Chrysotilasbest, Beschichtungen, Keramikfliesen und Holzwerkstoffplatten. Bauunternehmen, die nach Vietnam exportieren, sollten dies rechtzeitig beachten und die Auswirkungen auf die Konformität prüfen.

Hintergrund und Konsultationsverfahren

Die aktuelle technische Verordnung Vietnams für Bauprodukte basiert auf dem Rundschreiben Nr. 04/2023/TT-BXD und der QCVN 16:2023/BXD. Um den risikobasierten Qualitätsmanagementrahmen zu aktualisieren, die Transparenz zu erhöhen und den Handel zu erleichtern, hat das MOC einen völlig neuen Entwurf vorgelegt, der die technischen Anforderungen, Grenzwerte, Prüfverfahren und Probenahmeverfahren für mittel- und hochriskante Bauprodukte, die in Vietnam hergestellt, importiert, in den Verkehr gebracht und verwendet werden, umfassend überarbeitet. Der Entwurf wurde unter der Leitung der Abteilung für Wissenschaft, Technologie, Umwelt und Baumaterialien des MOC erstellt. Stellungnahmen können per E-Mail (dinh.vibm@gmail.com) oder schriftlich an die Abteilung (Adresse: 80 Tran Hung Dao Street, Hanoi) eingereicht werden.

Geltungsbereich umfasst 36 Kategorien von Baumaterialien

Der Entwurf umfasst insgesamt 36 Kategorien von mittel- und hochriskanten Bauprodukten, hauptsächlich: Zement und Zement-/Betonzusatzstoffe (Phosphorgips, granulierter Hochofenschlacke, Elektroofen-Phosphorschlacke, Flugasche), Chrysotilasbest, Architekturglas, Natur- und Kunststeinplatten, Keramikfliesen, Porenbetonprodukte (AAC) und Wandplatten, Dachmaterialien, Sanitärkeramik, Latex-Wandbeschichtungen, Holzwerkstoffplatten, Rohre und Formstücke für die Wasserversorgung und Entwässerung, Gipskartonplatten sowie Verfüll-/Untergrundmaterialien aus industriellen Nebenprodukten (Mischungen aus Kraftwerksasche, Stahlschlacke, Phosphorgips) usw. Die relevanten HS-Codes umfassen unter anderem 2520, 2523, 2524, 2618, 2619, 2621, 3209, 3917, 4410–4412, 6801–6811, 6905, 6907, 6910, 7005, 7007–7008, 7303 und 7307.

Wesentliche Änderungen

Laut Entwurf umfassen die wesentlichen Änderungen und Neuerungen:

1. Neugestaltung der Risikoklassifizierung: Das Verzeichnis der anwendbaren Produkte wird nach Risikostufen neu klassifiziert und strukturell angepasst;

2. Aktualisierung der Grenzwerte und Prüfverfahren: Die technischen Eigenschaften, Grenzwerte, Bezugsnormen, Prüfverfahren und Probenahmeverfahren werden aktualisiert, was beschränkte Stoffe wie Chrysotilasbest sowie Schlüsselindikatoren wie Formaldehyd und Schwermetalle in Produkten wie Beschichtungen und Holzwerkstoffplatten betrifft;

3. Neue Produktkategorien: Bestimmte neue Materialien und Verfüll-/Untergrundmaterialien aus industriellen Nebenprodukten werden aufgenommen;

4. Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung: Die Grundsätze der Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung werden klargestellt, wobei je nach Produkt und Risikostufe Methode 2, Methode 5 oder Methode 7 zur Anwendung kommen (hochriskante Produkte müssen Methode 2 oder Methode 5 anwenden und dürfen nicht allein durch Methode 7, d. h. Chargenprüfung, bestehen).

5. Verantwortlichkeiten und Übergangsregelungen: Die Verantwortlichkeiten relevanter Organisationen und Einzelpersonen werden festgelegt, und Übergangsbestimmungen für bestehende Zertifikate, Konformitätsbewertungsunterlagen, bereits hergestellte oder importierte Produkte sowie Konformitätsbewertungsstellen werden eingeführt.

Konformitätsbewertungs- und Selbsterklärungsmechanismus

Bei der Konformitätsbewertung wendet der Entwurf differenzierte Anforderungen basierend auf den Risikostufen an: Die Konformitätserklärung für hochriskante Produkte muss auf einer Zertifizierung durch eine vom MOC benannte Zertifizierungsstelle basieren; die Konformitätserklärung für mittelriskante Produkte kann auf einer Zertifizierung durch eine akkreditierte/benannte Zertifizierungsstelle oder auf einer Selbsteinschätzung des Unternehmens (d. h. Selbsterklärung) auf der Grundlage eines Prüfberichts einer akkreditierten/benannten Prüfstelle basieren. Diese Regelung verknüpft die Strenge der Konformitätsbewertung direkt mit dem Produktrisiko und bietet für bestimmte mittelriskante Produkte einen flexibleren Konformitätsweg.

Inkrafttreten und Übergangsfrist

Der Entwurf soll im Oktober 2026 verabschiedet werden und am 1. April 2027 in Kraft treten, mit Übergangsregelungen für bestehende Zertifikate, Konformitätsbewertungsunterlagen, bereits hergestellte oder importierte Produkte sowie Konformitätsbewertungsstellen. Die spezifischen Übergangsregelungen werden durch das formelle Rundschreiben zur Veröffentlichung der QCVN und die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt, was den Unternehmen ein Zeitfenster für Anpassungen und die Erneuerung ihrer Zertifikate lässt.

ChemRadar Einblicke

Für Bauunternehmen, die nach Vietnam exportieren, sind folgende Punkte besonders zu beachten:

1. Überprüfung des Anwendungsbereichs: Vergleichen Sie die dem Entwurf beigefügte HS-Code-Liste und das Produktverzeichnis mit 36 Kategorien, um festzustellen, ob Ihre Produkte in den mittleren/hohen Risikobereich fallen und welche Risikostufe gilt;

2. Bewertung des Konformitätsbewertungswegs: Bestimmen Sie die anwendbare Konformitätsbewertungsmethode (2/5/7) und die Methode der Konformitätserklärung (Zertifizierung oder Selbsterklärung) gemäß der Risikostufe und planen Sie rechtzeitig Zertifizierungs- oder Prüfressourcen ein;

3. Verfolgung von Änderungen der Grenzwerte: Achten Sie insbesondere auf das Verbot von Amphibolasbest, die Grenzwertindikatoren für kontrollierte Produkte wie Chrysotilasbest sowie Aktualisierungen zu Formaldehyd, Schwermetallen usw.; passen Sie gegebenenfalls Produktprozesse an oder beantragen Sie eine Zertifikatserneuerung innerhalb der Übergangsfrist;

4. Nutzung des Rückmeldefensters: Der Entwurf befindet sich noch im Konsultationsstadium, und die Frist für Stellungnahmen endet 60 Tage nach der formellen Verteilung der WTO-Notifikation (voraussichtlich um den 16. September 2026, abhängig vom offiziellen WTO-Verteilungsdatum). Unternehmen, die Stellungnahmen einreichen möchten, können diese an die Abteilung für Wissenschaft, Technologie, Umwelt und Baumaterialien des MOC richten; der endgültige Text und die Umsetzungsdetails unterliegen den späteren Veröffentlichungen des MOC. 

 

Weitere Informationen

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