Am 23. Juli 2026 veröffentlichte das schwedische Ministerium für Klima und Wirtschaft eine gesetzliche Denkschrift, die ankündigt, dass ein nationales Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) am 1. Januar 2027 in Kraft tritt—wodurch Verbraucherprodukte, die diese "ewigen Chemikalien" enthalten, vor den umfassenden EU-weiten Vorschriften nicht mehr auf dem Markt platziert werden dürfen. Damit ist Schweden nach Dänemark und Frankreich ein weiteres EU-Mitglied, das starke nationale Maßnahmen gegen PFAS ergreift.
1. Anwendungsbereich des Verbots
Laut der Denkschrift wird die neue Verordnung die Lieferung von PFAS-haltigen Waren an schwedische Verbraucher in fünf Hauptkategorien verbieten:
- Kleidung und Schuhe
- Wasserabweisende Behandlungen für Kleidung und Schuhe
- Kosmetika
- Küchenutensilien (nur Teile mit Lebensmittelkontakt, wie Antihaftbeschichtungen von Kochgeschirr)
- Skier-Wachse
2. Grenzwerte (in Übereinstimmung mit EU-Vorschlägen)
Die PFAS-Konzentrationen, berechnet je homogenem Material, dürfen folgende Werte nicht überschreiten:
- Einzelne nicht-polymerge PFAS: 25 μg/kg
- Summe aller nicht-polymeren PFAS: 250 μg/kg
- Summe aller PFAS: 50 mg/kg
3. Ausnahmen
Das Verbot gilt nicht für:
- Gebrauchtprodukte (zur Förderung der Wiederverwendung)
- Kleidung mit ≥20 % recyceltem Material (aus Post-Consumer-Abfällen)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und wasserabweisende Behandlungen zur Neuimprägnierung solcher Ausrüstung
4. Durchsetzung und Strafen
- Aufsichtsbehörden: Die schwedische Chemikalienagentur (Kemikalieinspektionen) und die Gemeindeverwaltungen sind für die Marktüberwachung zuständig.
- Strafen: Verstöße gegen das Verbot unterliegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltgesetzbuchs über die Verwaltung gefährlicher Chemikalien.
