Kürzlich gab die japanische Feuer- und Katastrophenschutzbehörde (FDMA) eine Mitteilung heraus: Da PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure)-verwandte Substanzen als Klasse-I-spezifizierte chemische Stoffe gemäß dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (CSCL) eingestuft wurden, sollten die betroffenen Parteien prüfen, ob die von ihnen gehaltenen Feuerlöscher und Löschmittel solche Substanzen enthalten, und diese gemäß den neu überarbeiteten technischen Standards ordnungsgemäß behandeln.
Zuvor hatte Japan PFHxS-bezogene Substanzen als Klasse-I-spezifizierte chemische Stoffe gemäß dem CSCL eingestuft und deren Herstellung, Einfuhr und Verwendung ab Juni 2026 grundsätzlich verboten. Dementsprechend wurde die einschlägige Ministerialverordnung über die technischen Standards für Feuerlöscher und Löschmittel am 12. Juni überarbeitet und trat am 17. Juni in Kraft, wobei die technischen Anforderungen für Produkte mit PFHxS aktualisiert wurden. Hinsichtlich des tatsächlichen Vorhandenseins von PFHxS in Schaumlöschmitteln in Japan wird in der Mitteilung empfohlen, zur Bestätigung auf die aktuellen Umfrageergebnisse des Japan Fire Fighting Equipment Association und des Japan Fire Extinguisher Manufacturers' Association (JFEMA) zurückzugreifen.
Unternehmen, die entsprechende Feuerlöscher und Löschmittel besitzen, sollten bestätigen, ob ihre Produkte PFHxS-bezogene Substanzen enthalten; falls ja, sollten sie diese gemäß den überarbeiteten technischen Standards und der FDMA-Mitteilung ordnungsgemäß behandeln. Wenn bei Entsorgung, Austausch, Leckage, Schulung oder Inspektion Schadstoffe entstehen, müssen auch die Anforderungen der Abfallentsorgung und der einschlägigen Umweltgesetze und -verordnungen beachtet werden. Unternehmen, die PFAS-basierte Löschmittelprodukte nach Japan herstellen, handeln oder exportieren, sollten besonders darauf achten.


