China verhängt ab sofort vorübergehendes Helium-Exportverbot

14. July 2026
China
Handelskonformität
Export/Import
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Am 10. Juli 2026 erließ die Abteilung für Außenhandel des Handelsministeriums (MOFCOM) Bekanntmachung Nr. 29 von 2026 des Handelsministeriums und der Hauptverwaltung für Zollangelegenheiten (im Folgenden als "diese Bekanntmachung" bezeichnet). Die Bekanntmachung stellt klar, dass MOFCOM und die Hauptverwaltung für Zollangelegenheiten (GAC) gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes der Volksrepublik China beschlossen haben, vorübergehende Ausfuhrverbotskontrollen für Helium (Zolltarifnummer: 2804290010) zu verhängen. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft; spätere damit zusammenhängende Anpassungen werden gesondert bekannt gegeben. Dies bedeutet, dass inländische Unternehmen ab sofort kein Helium mehr ausführen dürfen und die entsprechenden Exportgeschäfte unverzüglich eingestellt werden müssen.

Helium ist ein nicht erneuerbares Edelgas mit extrem reaktionsträgen chemischen Eigenschaften und dem niedrigsten Siedepunkt aller bekannten Substanzen, was es schwierig macht, es durch andere Gase zu ersetzen. Es wird häufig bei der Herstellung von Halbleiterwafern, der Kühlung von supraleitenden Magneten für medizinische Magnetresonanztomographie (MRT), als Schutzgas beim Faserziehen, zur Druckbeaufschlagung von Treibstofftanks von Trägerraketen der Luft- und Raumfahrt, für hochwertige Schweißarbeiten, Dichtheitsprüfungen und in der Spitzenforschung eingesetzt und gilt als strategisches Gas, das für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist. Chinas Heliumressourcen sind begrenzt, und die Importabhängigkeit blieb lange Zeit hoch. Nach Artikel 18 des Außenhandelsgesetzes der Volksrepublik China kann der Staat aus Gründen wie der Wahrung der nationalen Sicherheit oder dem Schutz erschöpfbarer natürlicher Ressourcen Maßnahmen ergreifen, um die Ein- oder Ausfuhr relevanter Güter zu verbieten oder zu beschränken; Absatz 2 des Artikels 20 sieht ferner vor, dass die zuständige Behörde mit Genehmigung des Staatsrates vorübergehend Maßnahmen ergreifen kann, die die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Waren außerhalb des Katalogs verbieten oder beschränken. Die Verhängung "vorübergehender" Ausfuhrverbotskontrollen für Helium in diesem Fall fällt unter die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen.

Bemerkenswert ist, dass diese Bekanntmachung ein "Ausfuhrverbot" und nicht eine "Ausfuhrbeschränkung" (wie Kontingente oder Lizenzen) vorsieht, was durchsetzungsstärker ist; gleichzeitig wird es mit dem Wort "vorübergehend" versehen und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass spätere Anpassungen gesondert bekannt gegeben werden, was bedeutet, dass die Maßnahme je nach den Umständen fortgeführt, angepasst oder aufgehoben werden kann. Für Heliumexporteure und nachgelagerte Unternehmen ist zwar die sofortige Einhaltung erforderlich, es sollte jedoch auch Flexibilität für spätere politische Änderungen vorgehalten werden.

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Diese Bekanntmachung ist kurz, sendet jedoch ein klares Signal. Nachdem Helium unter "vorübergehende Ausfuhrverbotskontrollen" gestellt wurde, wird der Zoll keine Ausfuhrgüter unter der Zolltarifnummer 2804290010 mehr freigeben. Da die nachgelagerten Anwendungen von Helium in sensiblen und schnell wachsenden Branchen wie der Halbleiter-, Gesundheits- und Glasfaserindustrie konzentriert sind, wird diese Kontrolle die Ein- und Ausfuhrabwicklungen, die Vertragserfüllung und die Lieferkettenstrategien der Unternehmen direkt beeinflussen. Es wird empfohlen, dass die betroffenen Unternehmen dieser Angelegenheit große Bedeutung beimessen und sofort Maßnahmen ergreifen, wobei sie sich auf die folgenden Punkte konzentrieren sollten.

1. Heliumexportgeschäfte sofort einstellen: Ab dem Datum der Bekanntmachung dürfen Unternehmen kein Helium unter der Zolltarifnummer 2804290010 mehr ausführen. Unternehmen, die im Heliumexport, in der Zollanmeldung oder im umfassenden Außenhandel tätig sind, sollten die entsprechenden Exportgeschäfte sofort einstellen und gleichzeitig die Anmeldegrundlagen ihrer Geschäftssysteme und die Kategorien der Zollanmeldungen anpassen, um zu vermeiden, dass Ausfuhranmeldungen vom Zoll abgelehnt werden oder sogar Compliance-Risiken auslösen.

2. Bestehende Exportaufträge und -verträge ordnungsgemäß abwickeln: Für Exportaufträge, die noch nicht versandt wurden oder noch ausgeführt werden, sollten Unternehmen diese einzeln prüfen, das Risiko der Vertragsverletzung bei nicht erfüllbaren Aufträgen bewerten und umgehend mit ausländischen Käufern kommunizieren und verhandeln; sie können sich auf die Höhere-Gewalt- oder Geschäftsgrundlagen-Änderungsklauseln in ihren Verträgen berufen, um eine Haftungsbefreiung zu erwirken, wobei die Regierungsbekanntmachung als Nachweis dient, und gegebenenfalls professionellen Rechtsrat einholen.

3. Auf die Abgrenzung der Klassifizierung von heliumhaltigen Gemischen und verwandten Produkten achten: Die Bekanntmachung richtet sich eindeutig an Helium (2804290010), aber ob heliumhaltige Gemische, Helium-Sauerstoff-Gemische und dergleichen in den Anwendungsbereich der Kontrollen fallen, muss unter Berücksichtigung der spezifischen Zolltarifnummer beurteilt werden. Unternehmen sollten die Klassifizierung und Anwendbarkeit ihrer tatsächlichen Produkte bei der örtlichen Zollstelle oder der zuständigen Handelsbehörde bestätigen und dürfen die Auslegung nicht eigenmächtig ausweiten oder einschränken.

4. Bestands- und Beschaffungsstrategien anpassen: Nach der Blockierung der Exporte kann Heliumbestand, der ursprünglich für den Export bestimmt war, in den Inlandsverkauf umgeleitet werden, aber gleichzeitig sollte die Aufnahmefähigkeit des Inlandsmarktes und Preisänderungen bewertet werden; nachgelagerte Helium verbrauchende Unternehmen (Halbleiter, Gesundheitswesen, Glasfaser usw.) sollten die Kommunikation mit vorgelagerten Lieferanten verstärken und bei Bedarf langfristige Vereinbarungen abschließen sowie die Heliumrückgewinnung und Wiederverwendung verbessern, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette zu erhöhen.

5. Nachfolgende Bekanntmachungen und politische Entwicklungen genau verfolgen: Die Bekanntmachung stellt ausdrücklich fest, dass "spätere damit zusammenhängende Anpassungen gesondert bekannt gegeben werden", und das Wort "vorübergehend" bedeutet, dass das Verbot je nach den Umständen angepasst, fortgeführt oder aufgehoben werden kann. Unternehmen sollten einen standardisierten Verfolgungsmechanismus einrichten, der MOFCOM, die GAC und das China Export Control Information Network (CECIN) umfasst, um Anpassungsinformationen so früh wie möglich zu erhalten und ihre Geschäftsabläufe entsprechend anzupassen.

6. Handels-Compliance-Prüfung in Geschäftsprozesse einbetten: Dieses Heliumverbot wird als "vorübergehend und außerhalb des Katalogs" charakterisiert. Unternehmen können nicht alle Risiken aus einem festen Katalog vorhersehen. Es ist am besten, die Import- und Export-Compliance-Prüfung vorab in die Beschaffungs-, Verkaufs- und Zollanmeldungsprozesse einzubinden und einen internen Prüfmechanismus für Transaktionen mit sensiblen Gütern einzurichten, um passive Verstöße aufgrund vorübergehender politischer Anpassungen zu vermeiden.

 

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