EU schlägt Überarbeitung der RoHS-Richtlinie vor und eröffnet öffentliche Konsultation zu mehreren Ausnahmen für Blei und Cadmium

14. July 2026
EU
RoHS
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Am 8. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf einer delegierten Richtlinie, der die Überarbeitung und Aktualisierung mehrerer Ausnahmeregelungen für Blei und Cadmium in Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) vorschlägt. Eine vierwöchige öffentliche Konsultation wurde nun offiziell eröffnet, mit einer Frist bis zum 5. August 2026. CIRS gibt auf Grundlage des Entwurfs die folgende Interpretation.

„Verfeinerte“ Anpassungen der Ausnahmeklauseln

Dieser Entwurf umfasst die Verlängerung, Konsolidierung, Aufteilung oder Aufhebung von mehr als 20 Ausnahmeeinträgen in Anhang III und Anhang IV, die mehrere technische Bereiche abdecken, darunter Glasröhren von Leuchtstofflampen, optisches Filterglas, medizinische Phototherapiegeräte, Lötzinn für keramische Kondensatoren, Laserrohre, Sauerstoffsensoren und MRT-Geräte.

Wesentliche Anpassungen

  • Blei in Glasröhren von Leuchtstofflampen (Eintrag 5(b)): Verlängert, jedoch nur auf Beleuchtungskategorien beschränkt; nicht auf neue Technologien wie LED ausgeweitet. Blei wird als „nicht absichtlich zugesetzt“ (Verunreinigung aus Recyclingglas) definiert.
  • Optische Filterglasserie (Eintrag 13(b)): Konsolidiert und verfeinert; neue Ausnahme für Infrarot-Interferenzfilter hinzugefügt; Blei aus Reflexionsstandardglas entfernt, nur Cadmium beibehalten.
  • Blei in medizinischen Phototherapiegeräten: Zwei bisher getrennte Ausnahmen in Anhang III und Anhang IV werden zu einem neuen Eintrag 18(b)-(II) zusammengeführt.
  • Lötzinn für keramische Kondensatoren (Eintrag 24(a)): Unterscheidung zwischen hochschmelzendem und niedrigschmelzendem Lot, ersetzt den ursprünglichen breiten Eintrag 24.
  • Sauerstoffsensoren (Eintrag 1(b)): Aufgeteilt in 6 Untereinträge mit differenzierten Gültigkeitsdauern für verschiedene technische Wege; neue Cadmium-Ausnahme für Hersch-Zellen-Batterien hinzugefügt.
  • Blei/Cadmium in Laserrohren (Einträge 4(a), 9(a)): Umfang auf spezifische Anwendungsszenarien eingeschränkt.

Detaillierter Inhalt

1. Überarbeitungen von Anhang III

Eintrag

Stoff

Anwendung

Produktkategorie

Übergangszeitraum

5(b)

Blei (nicht absichtlich zugesetzt)

Natron-Kalk-Glas in Leuchtstofflampenröhren, Blei ≤ 0,2 %

Kategorie 5

Inkrafttreten + 30 Monate

13(a)

Blei

Weißglas für optische Anwendungen (außer Serie 13(b))

Kategorien 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11

Inkrafttreten + 30 Monate

13(b)-I

Blei

Ionisch gefärbtes optisches Filterglas

Alle Kategorien

Inkrafttreten + 30 Monate

13(b)-II

Cadmium

Farbwiedergabe-optisches Filterglas

Alle Kategorien

Inkrafttreten + 30 Monate

13(b)-IV

Cadmium

Reflexionsstandardglas

Kategorien 8, 9

Inkrafttreten + 30 Monate

13(b)-V

Bleiverbindungsbeschichtung

Infrarot-Interferenzfilter (Infrarot-Gasanalyse / mittlerer bis ferner Infrarot-Spektroskopie)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 30 Monate

18(b)

Blei (Aktivator, ≤ 1 %)

Leuchtstoffpulver (BSP) in Sonnenbank-Entladungslampen

Kategorien 5, 8, 9, 11

Inkrafttreten + 54 Monate

18(b)-II

Blei (Aktivator, ≤ 1 %)

Medizinische Phototherapiegeräte (einschließlich extrakorporaler Photochemotherapie-Lampen)

Kategorien 5, 8, 9

Inkrafttreten + 54 Monate

24(a)

Blei

Lotlegierungen für keramische Mehrschichtkondensatoren (Unterscheidung zwischen LMP ≤ 50 % und HMP ≥ 85 %)

Alle Kategorien

Inkrafttreten + 54 Monate

29

Blei (gebunden)

Kristallglas

Kategorien 3, 4, 5, 11

Inkrafttreten + 30 Monate

32

Bleioxid

Dichtungsmaterial für Argon/Krypton-Laserrohr-Fensterbaugruppen

Kategorien 6, 8, 9, 11

Inkrafttreten + 30 Monate

34

Blei

Cermet-Trimmerpotentiometerelemente

Alle Kategorien

Inkrafttreten + 30 Monate

2. Überarbeitungen von Anhang IV

Eintrag

Stoff

Anwendung

Produktkategorie

Übergangszeitraum

1(b)-I

Blei (Anode)

Sensoren zur Messung der Sauerstoffkonzentration in der Ein- und Ausatemluft von Patienten (vor dem 26. Mai 2026 in Verkehr gebracht)

Kategorie 8

Inkrafttreten + 54 Monate

1(b)-II

Blei

Amperometrische Sensoren zur Messung von gelöstem Sauerstoff < 30 ppb

Kategorie 8

Inkrafttreten + 54 Monate

1(b)-III

Blei (Anode)

Kapillare Sauerstoffsensoren (Sauerstoffmessung in Gas)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 54 Monate

1(b)-IV

Blei (Anode)

Hersch-Zellen-Sauerstoffsensoren (Empfindlichkeit < 100 ppm)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 54 Monate

1(b)-V

Cadmium (Anode)

Hersch-Zellen-Sauerstoffsensoren (Empfindlichkeit < 100 ppm)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 78 Monate

1(b)-VI

Blei (Anode)

Sauerstoff-permeable Membran-Sauerstoffsensoren (Sauerstoffmessung in Gas)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 54 Monate

4(a)

Blei

HeNe-Gaslaser-Glaslot (Überlagerungsinterferometer-Kalibrierung/Positionierung)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 30 Monate

9(a)

Cadmium

Helium-Cadmium-Laser in Raman-Spektrometern (Halbleiter-Spannungsmessung)

Kategorie 9

Inkrafttreten + 30 Monate

11(a)

Blei

Supraleiterlegierungen in MRT- und NMR-Geräten

Inkrafttreten + 78 Monate

12(a)

Blei

SQUID-Supraleiter-Schaltkreis-Metallverbindungen

Inkrafttreten + 78 Monate

 ChemRadar Einblicke

Mehrere bestehende Ausnahmen für optisches Glas, Sensoren, Laserrohre, Kondensatorlot und medizinische Bildgebungsgeräte wurden mit Ablaufdaten zwischen 12 und 78 Monaten versehen. Unternehmen müssen innerhalb der Übergangszeiträume Materialsubstitutionen oder Produktdesignänderungen vornehmen. Die Verfeinerung und Verkürzung der Ausnahmeklauseln bedeutet, dass die Lieferketten neu bewertet werden müssen. Insbesondere Unternehmen im medizinischen und industriellen Überwachungs-/Steuerungssektor riskieren EU-Marktzugangsbeschränkungen, wenn sie die beschränkten Stoffe nicht rechtzeitig ausphasen. Gleichzeitig werden die F&E- und Zertifizierungskosten für alternative Materialien kurzfristig erheblich steigen.

 

Weitere Informationen

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