Australien veröffentlicht die Einstufungsrichtlinien 2026 und fügt 293 Chemikalien der Liste der hochgefährlichen Chemikalien hinzu

04. September 2026
Australien
AICIS
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Am 1. September 2026 veröffentlichte das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) die Einstufungsrichtlinien für Industriechemikalien 2026, die am selben Tag in Kraft traten. Die neue Fassung aktualisiert außerdem die Liste der hochgefährlichen Chemikalien, die zur Bestimmung der Einführungskategorien verwendet wird, wobei 293 neue Einträge hinzugefügt und 122 vorhandene Einträge aktualisiert wurden. Unternehmen, die in Australien Industriechemikalien einführen, sollten ihre Einführungseinstufung anhand der neuen Richtlinien rechtzeitig überprüfen.

Wesentliche Änderungen

Im Vergleich zur Fassung 2025 umfassen die Einstufungsrichtlinien 2026 hauptsächlich die folgenden drei Änderungen:

  1. Aktualisierung der Liste der hochgefährlichen Chemikalien: 293 neue Einträge wurden in die Liste aufgenommen und 122 vorhandene Einträge aktualisiert;
  2. Erweiterung der Gefahreneigenschaften in Schritt 4.4: fünf Chemikalien, die in Abschnitt 6.5.2 der Richtlinien (Informationen zum Nachweis des Fehlens von Entwicklungstoxizität) aufgenommen wurden, sind entsprechend zu den Gefahreneigenschaften des Gesundheitsgefahren-Bands C unter Schritt 4.4 hinzugefügt worden. Bei allen fünf Chemikalien handelt es sich um 1H-Benzotriazol und seine monosubstituierten Derivate, wie unten angegeben;
  3. Überarbeitung der Definition von „chemical identity holder“: um die Klarheit zu verbessern, wurde eine einzige Definition anstelle der beiden ursprünglichen Definitionen eingeführt — im Zusammenhang mit einer Industriechemikalie ist ein chemical identity holder eine Person, die Informationen kennt, die sich auf die chemische Identität der Chemikalie beziehen.

Neu zu Abschnitt 6.5.2 hinzugefügte Chemikalien

Die fünf neu zu Abschnitt 6.5.2 hinzugefügten Chemikalien sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

Chemischer Name

CAS-Registriernummer

1H-Benzotriazole, 6-chloro-

94-97-3

1H-Benzotriazole

95-14-7

1H-Benzotriazole, 6-methyl-

136-85-6

1H-Benzotriazole, 6(or 7)-methyl-

29385-43-1

1H-Benzotriazole, 7-methyl-

29878-31-7

Gemäß der Bewertungsstellungnahme von AICIS (EVA00122) erfüllen 1H-Benzotriazol und seine monosubstituierten Derivate die Kriterien für mehrere GHS-Einstufungen zu Gesundheitsgefahren des Menschen, einschließlich Entwicklungstoxizität. Da die Salze dieser Chemikalien zu den Stammverbindungen dissoziieren, ist AICIS der Auffassung, dass ihre Salze dieselben systemischen Gefahreneigenschaften aufweisen wie die Stammverbindungen. Unternehmen, die im Einstufungsverfahren nachweisen müssen, dass ihre Einführung nicht die Gefahreneigenschaft der Entwicklungstoxizität aufweist, müssen daher unter Umständen prüfen, ob die von ihnen eingeführte Chemikalie kein Salz der oben genannten Chemikalien ist. Zu den Ausnahmen für Salze gehören: Zum einen ist das Salz ein hochmolekulares Polymer mit einem geringen Anteil an niedermolekularen Spezies; zum anderen besitzt das Salz ein Molekulargewicht von 1.000 g/mol oder mehr.

AICIS hat außerdem erklärt, dass sich die Änderung voraussichtlich nicht auf bestehende Einführungen auswirken wird: Bisher sind bei AICIS weder ein von der Änderung betroffener Vorab-Einführungsbericht (PIR) noch eine von der Änderung betroffene Nach-Einführungserklärung (PID) eingegangen, und die wenigen identifizierten kommerziellen Salze werden nur außerhalb Australiens verwendet.

Hintergrund der Änderungen

Die oben genannten Änderungen wurden von AICIS am 4. März bzw. 14. August 2026 angekündigt und nach einer öffentlichen Konsultation abgeschlossen. Sie sind nun in der Fassung 2026 der Richtlinien umgesetzt. Die betreffende öffentliche Konsultation fand vom 13. November 2025 bis zum 28. Januar 2026 statt; in diesem Zeitraum gingen bei AICIS sieben Stellungnahmen ein.

Beschaffung und Verwendung der Richtlinien

Bei der Bestimmung der Kategorie einer Einführung können Unternehmen direkt die Online-Version des Leitfadens zur Einstufung von Chemikalieneinfuhren und -herstellung verwenden (https://www.industrialchemicals.gov.au/help-and-guides/guide-categorising-your-chemical-importation-and-manufacture); diese spiegelt alle ab dem 1. September 2026 geltenden Änderungen wider. Der vollständige Text der Einstufungsrichtlinien 2026 kann von der Seite „Industrial chemicals laws in Australia“ auf der AICIS-Website heruntergeladen werden.

ChemRadar-Einblicke

Diese Aktualisierung betrifft unmittelbar Unternehmen, die in Australien Industriechemikalien einführen; diesen wird empfohlen, Folgendes zu beachten:

  1. Einstufung erneut prüfen: Änderungen an der Liste der hochgefährlichen Chemikalien und an der Definition von „chemical identity holder“ können die Einstufungsergebnisse und die entsprechenden Informationsanforderungen einiger Einführungen verändern. Unternehmen, deren Chemikalien von neu hinzugefügten oder aktualisierten Einträgen betroffen sind, sollten ihre Einstufung anhand der Fassung 2026 der Richtlinien erneut überprüfen;
  2. Salzprüfung beachten: Unternehmen, die 1H-Benzotriazol und seine monosubstituierten Derivate oder deren Salze einführen, sollten den Nachweisanforderungen in Abschnitt 6.5.2 in Bezug auf das Fehlen von Entwicklungstoxizität und den Ausnahmen für Salze besondere Beachtung schenken;
  3. Neueste Richtlinien verwenden: ab dem 1. September 2026 sollte die Einstufung auf der Fassung 2026 der Richtlinien und dem aktualisierten Online-Einstufungsleitfaden basieren. Die weitere Verwendung der Fassung 2025 kann zu Fehleinschätzungen führen.

 

Weitere Informationen

Gov. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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