Indiens BIS schlägt VOC- und Bleigrenzwerte für hitzebeständigen Aluminiumlack vor, Stellungnahmen bis zum 24. Oktober

07. September 2026
Indien
BIS
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Am 25. August 2026 veröffentlichte das Bureau of Indian Standards (BIS) einen Entwurf zur breiten Streuung der ersten Überarbeitung der indischen Norm IS 13183:1991, Aluminiumfarbe, hitzebeständig — Spezifikation (als IS 13183:2026), und gab ihn zur Kommentierung durch Interessengruppen frei; die Frist für Kommentare endet am 24. Oktober 2026. Der Entwurf führt neue Anforderungen ein, wie die Klassifizierung nach Hitzebeständigkeitsgrad, Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Beschränkungen des Bleigehalts. Unternehmen, die hitzebeständige Aluminiumfarbe herstellen und exportieren, sollten dem besondere Aufmerksamkeit schenken.

Hintergrund und Anwendungsbereich

Hitzebeständige Aluminiumfarbe wird hauptsächlich als Deckbeschichtung für Schornsteine, Rauchkanäle, Kessel, Rohre, Öfen und andere Anlagen oder Konstruktionen verwendet, die hohen Temperaturen ausgesetzt sind, und bietet Hitzebeständigkeits- und Korrosionsschutz in rauen Meeres- und Industrieumgebungen. Dieser Überarbeitungsentwurf wurde vom BIS-Ausschuss für Farben, Lacke und verwandte Produkte (CHD 20) erstellt und legt die Anforderungen, Probenahme und Prüfverfahren für hitzebeständige Aluminiumfarbe fest; das Produkt muss Lösungsmitteln, normaler Bewitterung und Temperaturen bis 600°C standhalten.

Wichtigste Überarbeitungen

Die wichtigsten Überarbeitungen des Entwurfs umfassen die folgenden sechs Punkte:

  1. Neuer Bleigehaltsgrenzwert: Zum Schutz der Gesundheit wird ein Grenzwert für den Bleigehalt festgelegt.
  2. Einführung von VOC-Anforderungen: Neue VOC-Grenzwertanforderungen und zugehörige Begriffe werden aufgenommen, die festlegen, dass der VOC-Gehalt 650 g/L nicht überschreiten darf.
  3. Neuer Abschrecktest: Ein Abschrecktest wird hinzugefügt, um die Hitzebeständigkeit des Lackfilms zu bewerten.
  4. Verbesserte Kennzeichnungsanforderungen: Sicherheitshinweise werden in die Kennzeichnungsanforderungen aufgenommen.
  5. Aktualisierte Verweise auf Prüfverfahren: Die in der Norm zitierten Normen für Prüfverfahren werden aktualisiert.
  6. Aktualisierte normative Verweise: Die in der Norm zitierten indischen Normen und ihre Änderungen werden aktualisiert.

Hitzebeständigkeitsklassen und technische Anforderungen

Der Entwurf klassifiziert hitzebeständige Aluminiumfarbe anhand der maximalen Einsatztemperatur in drei Klassen: Klasse 1 (bis 600°C), Klasse 2 (bis 400°C) und Klasse 3 (bis 200°C). Unternehmen können die geeignete Klasse entsprechend der tatsächlichen Einsatztemperatur wählen. Die überarbeiteten technischen Anforderungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Nr.

Merkmal

Anforderung

1

Trocknungszeit (h, max)

a) Oberflächentrocken: 1; b) Klebfrei: 3; c) Durchtrocknung: 18

2

Gehalt an nichtflüchtigen Bestandteilen und Pigmenten (Massenprozent, min)

30%

3

Flammpunkt

Über 27°C

4

Farbe

Zwischen Käufer und Lieferant zu vereinbaren

5

Aussehen

Hell, glatt und glänzend

6

Ritzhärte (750 g Belastung)

Prüfung bestanden

7

Flexibilität und Haftung (nach 48 h)

Prüfung bestanden

8

Korrosionsbeständigkeit (7 d)

Prüfung bestanden

9

Konsistenz (min)

20 s

10

Masse (kg/10 L)

Abweichung vom genehmigten/deklarierten Wert nicht mehr als ±3%

11

VOC-Gehalt (g/L, max)

650

Hinweis: Die technischen Anforderungen in der Tabelle stammen aus dem Wide Circulation Draft; die endgültigen Anforderungen unterliegen dem offiziell veröffentlichten Text.

Verpackung und Kennzeichnung

Für die Verpackung verlangt der Entwurf, dass das Produkt in der zwischen Käufer und Lieferant vereinbarten Weise verpackt wird. Für die Kennzeichnung ist der Behälter mit dem Produktnamen, der Klasse, dem Namen des Herstellers, dem Fassungsvermögen, der Chargen- oder Chargenidentifikationsnummer, dem Herstellungsdatum, dem Bleigehalt, dem VOC-Gehalt und Sicherheitswarnhinweisen zu kennzeichnen. Produkte, die dieser Norm entsprechen, können gemäß den einschlägigen BIS-Vorschriften eine Zertifizierung beantragen.

ChemRadar-Einblicke

Unternehmen, die Farben und verwandte Produkte nach Indien exportieren, sollten sich auf die folgenden Punkte konzentrieren:

  1. Produktkonformität prüfen: Unternehmen, die hitzebeständige Aluminiumfarbe herstellen oder exportieren, sollten ihre Produkte anhand des Entwurfs auf Übereinstimmung mit Anforderungen wie Trocknungszeit, Gehalt an nichtflüchtigen Bestandteilen, Flammpunkt, Konsistenz, VOC-Gehalt (≤650 g/L) und Bleigehaltsgrenzwerten prüfen und bestätigen, welcher Hitzebeständigkeitsklasse die Produkte entsprechen (600/400/200°C); besondere Aufmerksamkeit gilt den neu eingeführten VOC- und Bleianforderungen.
  2. Prüf- und Kennzeichnungsänderungen beachten: Der neue Abschrecktest und die aktualisierten Verweise auf Prüfverfahren können sich auf die Prüf- und Verifizierungsvereinbarungen der Unternehmen auswirken; die Kennzeichnungsanforderungen ergänzen Sicherheitshinweise sowie die Angabe von Blei- und VOC-Gehalt, sodass die Verpackungsetiketten von Exportprodukten entsprechend angepasst werden müssen.
  3. Kommentare rechtzeitig einreichen: Kommentare sind bis zum 24. Oktober 2026 fällig. Unternehmen, die Anmerkungen zu den technischen Anforderungen, Prüfverfahren oder der Klasseneinteilung haben, können diese vor Ablauf der Frist an das BIS übermitteln; sobald die Überarbeitung offiziell veröffentlicht ist, müssen die betreffenden Produkte der neuen Fassung der Norm entsprechen.

 

Weitere Informationen

Reg. 

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