AICIS hebt die Bedingung für den definierten Bewertungsumfang für Retinyllinoleat mit Wirkung vom 30. September auf

04. September 2026
Australien
AIIC&AICIS
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Am 2. September 2026 gab das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) bekannt, dass es die Bedingung des festgelegten Bewertungsumfangs (DSA), die mit der Listung von retinyl linoleate (CAS 631-89-0) im Australian Inventory of Industrial Chemicals (AIIC) verbunden ist, aufheben wird, wobei die Änderung am 30. September 2026 in Kraft treten soll. Betroffene Einführer sollten auch mögliche Änderungen der Regelungen zur Giftstoffeinstufung aufmerksam verfolgen.

Hintergrund der Bewertung

AICIS führte zuvor eine Bewertung von retinyl linoleate nach Teil 4 des Industrial Chemicals Act 2019 durch, und die endgültige Bewertungsstellungnahme (EVA00187) wurde am 26. Juni 2026 nach öffentlicher Konsultation veröffentlicht. Da die ursprüngliche Listungsbedingung nicht mehr mit den Schlussfolgerungen dieser jüngsten Risikobewertung vereinbar war, entschied der Exekutivdirektor von AICIS auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Bewertungsstellungnahme, dass es notwendig war, die Listungsbedingungen der Chemikalie im Verzeichnis zu ändern, um die mit ihrer Einführung verbundenen Risiken zu bewältigen. Die Bewertung empfahl außerdem ein Risikomanagement durch Einstufungsmaßnahmen.

Inhalt der Listungsänderung

Auf dieser Grundlage hat der Exekutivdirektor von AICIS die Änderung am Eintrag im Verzeichnis gemäß Abschnitt 86 des Industrial Chemicals Act 2019 vorgenommen, wobei nur die DSA-Bedingung aufgehoben wurde. Die Listungsbedingungen nach der Änderung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

CAS-Nummer

631-89-0

Chemischer Name

Retinol, 15-[(9Z,12Z)-9,12-octadecadienoate]

Chemische Formel

C38H60O2

ChemRadar-Einblicke

Betroffenen Einführern wird empfohlen, besonders auf Folgendes zu achten:

  1. Beachten Sie die Bedingungsänderung: Sobald die Änderung am 30. September 2026 in Kraft tritt, bleibt retinyl linoleate im AIIC gelistet, aber die Listung ist nicht mehr mit der DSA-Bedingung verbunden. Unternehmen, die sich zuvor auf diese Bedingung gestützt haben, um ihre Einführungskategorie zu bestimmen, sollten ihre Compliance-Bewertung umgehend aktualisieren;
  2. Verfolgen Sie die Einstufungsmaßnahmen: Die Bewertungsstellungnahme empfiehlt, die Risiken dieser Chemikalie durch Einstufungsmaßnahmen zu bewältigen; die entsprechenden Einträge im Poisons Standard (SUSMP) können künftig angepasst werden. Einführer sollten sicherstellen, dass ihre aktuellen und künftigen Einführungen weiterhin den Anforderungen des Poisons Standard (SUSMP) entsprechen.

 

Weitere Informationen

Gov. 

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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