Die Europäische Union hat ein umfassendes und systematisches Regulierungssystem für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) etabliert. Dieses System, das sich auf die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit konzentriert, erreicht eine umfassende Kontrolle über verschiedene Lebensmittelkontaktmaterialien durch eine dreistufige Struktur aus Rahmenverordnungen, spezifischen Maßnahmen und der Überwachung durch Mitgliedstaaten.
Kernrahmen: Oberste Gestaltung und allgemeine Prinzipien
1. Rahmenverordnung Nr. (EG) 1935/2004
Dies ist der Grundstein des EG-Regelungssystems für Lebensmittelkontaktmaterialien. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest, die alle Lebensmittelkontaktmaterialien einhalten müssen:
- Sicherheitsanforderungen: Materialien und ihre Bestandteile müssen unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen der Verwendung keine für den menschlichen Gesundheitszustand schädlichen Substanzen in Lebensmittel abgeben, dürfen keine unannehmbare Änderung der Zusammensetzung der Lebensmittel verursachen und dürfen die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel nicht verschlechtern.
- Nachverfolgbarkeit: Erfordert die Einrichtung eines vollständigen Nachverfolgungssystems von Rohstoffen bis zu den Endprodukten, um sicherzustellen, dass die Quelle und der Zielort der Materialien in allen Phasen der Lieferkette verfolgt werden können.
- Etikettierung und Kennzeichnung: Stellt fest, dass Lebensmittelkontaktmaterialien eine angemessene Kennzeichnung tragen sollten, insbesondere 'für Lebensmittelkontakt' oder indem ihre Verwendung durch ein spezifisches Symbol (das Glas- und Gabel-Symbol) angezeigt wird.
- Gute Herstellungspraxis (GMP): Autorisiert die Einrichtung einheitlicher GMP-Anforderungen, um die Qualitätssicherung im Produktionsprozess sicherzustellen.
2. Gute Herstellungspraxis (EG) Nr. 2023/2006
Diese Verordnung spezifiziert Qualitätssicherungsanforderungen im Produktionsprozess von Lebensmittelkontaktmaterialien, die den gesamten Prozess von der Rohstoffbeschaffung bis zur Versandung des Endprodukts abdeckt. Sie betont die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems, die Durchführung von Prozesskontrollen, die Aufrechterhaltung vollständiger Unterlagen und definiert Verfahren für die Handhabung nicht konformer Produkte.

