1. Definition
KKDIK (Kimyasalların Kaydı, Değerlendirilmesi, İzni ve Kısıtlanması Hakkında Yönetmelik) ist eine türkische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Diese Verordnung basiert auf der EU-REACH-Verordnung, die offiziell vom türkischen Ministerium für Umwelt und Stadtplanung (MoEUCC) am 23. Juni 2017 veröffentlicht wurde und am 23. Dezember desselben Jahres landesweit in Kraft trat. Nach den türkischen KKDIK-Vorschriften müssen Unternehmen, die chemische Stoffe in einer Menge von >= 1 t/a in der Türkei herstellen oder importieren, sich beim türkischen Ministerium für Umwelt und Stadtplanung registrieren, andernfalls dürfen Unternehmen die chemischen Stoffe in der Türkei weder herstellen, importieren noch verkaufen. Die KKDIK-Vorschriften werden umgesetzt, um die sichere Handhabung chemischer Stoffe zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Verordnung gilt für chemische Stoffe, die in der Türkei hergestellt, importiert, exportiert, in Verkehr gebracht und verwendet werden.
1.1 Gegenstände der KKDIK-Verordnung
- Hersteller und Importeure von Stoffen in der Türkei;
- Hersteller und Importeure von Waren in der Türkei;
- Hersteller von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen außerhalb der Türkei: Die Registrierungspflicht muss über den OR (Only Representative) in der Türkei erfüllt werden.
Hinweis: Das Verfahren zur Bestimmung des OR bei KKDIK ist dasselbe wie bei EU REACH. Unternehmen und OR-Firmen außerhalb der Türkei müssen eine von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung haben, der OR muss nachweisen können, wen er vertritt. Diese Vereinbarung muss auf Anfrage dem türkischen Ministerium für Umwelt und Stadtplanung vorgelegt werden.
1.2 Gegenstände der Registrierung
- Stoffe, die in der Türkei in einer Menge von >= 1 t/a hergestellt oder importiert werden;
- Stoffe in Gemischen, die in der Türkei in einer Menge von >= 1 t/a hergestellt oder importiert werden;
- Chemische Stoffe, die in Erzeugnissen freigesetzt werden sollen, die in der Türkei in einer Menge von >= 1 t/a hergestellt oder importiert werden.