Die Türkei kündigt KKDIK-Entwurfsumsetzungsregeln an: Wichtige Fristen für die Vorregistrierung und Hauptregistranten bekanntgegeben

14. May 2025
Türkei
KKDIK
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Um die Einhaltung der KKDIK-Chemikalienvorschriften der Türkei zu fördern, veröffentlichte das türkische Ministerium für Umwelt und Urbanisierung Anfang 2025 den Entwurf der Umsetzungsregeln. Diese Regeln klären wichtige Prozesse wie die Vorregistrierung, die Bestimmung des Hauptregistranten (LR) und Übergangsfristen, mit dem Ziel, das Lebenszyklusmanagement von Chemikalien zu stärken und die Einhaltung in der gesamten Branche zu standardisieren. Hier sind die Hauptpunkte.

1. Fristen für die Vorregistrierung

Stoffe, die in Mengen von >1t produziert/importiert werden, müssen bis zum 30. Juni 2025 über das Chemikalienregistrierungssystem (KKS) vorregistriert und dem MBDF beigetreten werden.

Für Stoffe, die erstmals nach dem 30. Juni 2025 produziert/importiert werden:

  • 100-1000t/Jahr: Vorregistrierung bis zum 31. Dezember 2027.
  • 1-100t/Jahr: Vorregistrierung bis zum 31. Dezember 2029.

2. Bestimmung des Hauptregistranten (LR)

  • Für Stoffe, die vor dem 31. Dezember 2030 vermarktet werden, muss der LR bis zum 30. September 2025 bestimmt werden.
  • LRs, die keine Registrierungsunterlagen eingereicht haben, müssen mit dem MBDF bezüglich Mengenspannen, Datenlückenanalyse usw. kommunizieren; dies erfordert die Zustimmung von mindestens 70 % der MBDF-Mitglieder.
  • LRs, die vor Inkrafttreten dieser Regeln bestätigt wurden, aber keine Unterlagen eingereicht haben, müssen gemäß den neuen Regeln erneut bestätigt werden.

3. Übergangsregistrierung

  • Der LR muss die in Anhang 1 aufgeführten Daten bis zum 31. Dezember 2025 einreichen. Mitgliedsunternehmen müssen ihre Registrierungsunterlagen bis zum 30. Juni 2026 beim Ministerium für Industrie und Technologie einreichen.
  • Unternehmen, die die vollständige Registrierung bis zum 31. Dezember 2025 abschließen, sind hiervon ausgenommen.
  • Für die Übergangsregistrierung ist die Zahlung gesetzlicher Gebühren erforderlich.

4. Sicherheitsdatenblätter (SDS)

Lieferanten müssen SDS gemäß den türkischen Vorschriften erstellen und in das dafür vorgesehene SDS-Verwaltungssystem hochladen.

Beachten Sie, dass dieses Dokument derzeit ein Konsultationsentwurf ist und die endgültige Version basierend auf dem Feedback der Industrie angepasst wird. Unternehmen sollten ihre Vorregistrierungs- und Übergangspflichten klären, um Strafen, Marktausschlüsse und Betriebsstörungen zu vermeiden.

 

Weitere Informationen

Draft.docx

Annex 1.docx

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in