Um die Einhaltung der KKDIK-Chemikalienvorschriften der Türkei zu fördern, veröffentlichte das türkische Ministerium für Umwelt und Urbanisierung Anfang 2025 den Entwurf der Umsetzungsregeln. Diese Regeln klären wichtige Prozesse wie die Vorregistrierung, die Bestimmung des Hauptregistranten (LR) und Übergangsfristen, mit dem Ziel, das Lebenszyklusmanagement von Chemikalien zu stärken und die Einhaltung in der gesamten Branche zu standardisieren. Hier sind die Hauptpunkte.
1. Fristen für die Vorregistrierung
Stoffe, die in Mengen von >1t produziert/importiert werden, müssen bis zum 30. Juni 2025 über das Chemikalienregistrierungssystem (KKS) vorregistriert und dem MBDF beigetreten werden.
Für Stoffe, die erstmals nach dem 30. Juni 2025 produziert/importiert werden:
- 100-1000t/Jahr: Vorregistrierung bis zum 31. Dezember 2027.
- 1-100t/Jahr: Vorregistrierung bis zum 31. Dezember 2029.
2. Bestimmung des Hauptregistranten (LR)
- Für Stoffe, die vor dem 31. Dezember 2030 vermarktet werden, muss der LR bis zum 30. September 2025 bestimmt werden.
- LRs, die keine Registrierungsunterlagen eingereicht haben, müssen mit dem MBDF bezüglich Mengenspannen, Datenlückenanalyse usw. kommunizieren; dies erfordert die Zustimmung von mindestens 70 % der MBDF-Mitglieder.
- LRs, die vor Inkrafttreten dieser Regeln bestätigt wurden, aber keine Unterlagen eingereicht haben, müssen gemäß den neuen Regeln erneut bestätigt werden.
3. Übergangsregistrierung
- Der LR muss die in Anhang 1 aufgeführten Daten bis zum 31. Dezember 2025 einreichen. Mitgliedsunternehmen müssen ihre Registrierungsunterlagen bis zum 30. Juni 2026 beim Ministerium für Industrie und Technologie einreichen.
- Unternehmen, die die vollständige Registrierung bis zum 31. Dezember 2025 abschließen, sind hiervon ausgenommen.
- Für die Übergangsregistrierung ist die Zahlung gesetzlicher Gebühren erforderlich.
4. Sicherheitsdatenblätter (SDS)
Lieferanten müssen SDS gemäß den türkischen Vorschriften erstellen und in das dafür vorgesehene SDS-Verwaltungssystem hochladen.
Beachten Sie, dass dieses Dokument derzeit ein Konsultationsentwurf ist und die endgültige Version basierend auf dem Feedback der Industrie angepasst wird. Unternehmen sollten ihre Vorregistrierungs- und Übergangspflichten klären, um Strafen, Marktausschlüsse und Betriebsstörungen zu vermeiden.
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