Die Türkei veröffentlicht detaillierte Durchführungsbestimmungen für KKDIK

15. August 2025
Türkei
KKDIK
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Am 12. August 2025 hat das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (MoEUCC) formell die “Verordnung über die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (KKDIK)” verabschiedet, die operative Details und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung von KKDIK bereitstellt.

Regulatorischer Hintergrund

KKDIK—oft als “Türkisches REACH” bezeichnet—spiegelt die EU-REACH-Verordnung wider. Es regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und ist seit Januar 2021 in Kraft. Im Januar 2025 veröffentlichte das MoEUCC einen Entwurf dieser Durchführungsbestimmungen und lud zur öffentlichen Stellungnahme ein.

Wesentliche Bestimmungen

1. Frist für die Voranmeldung

  • Alle Anmelder müssen bis zum 31. Oktober 2025 eine Voranmeldung über das Chemikalienregistrierungssystem (KSS) beim MoEUCC einreichen und Mitglieder des entsprechenden SIEF werden.
  • Stoffe, die erstmals nach dem 31. Oktober 2025 hergestellt und/oder importiert werden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen vorangemeldet werden.

2. Benennung des Lead Registrants (LR)

  • Für Stoffe, die vor der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze bereits auf dem Markt sind, muss der LR bis zum 31. Dezember 2025 benannt werden. Für Stoffe, die nach der Veröffentlichung erstmals in Verkehr gebracht werden, muss der LR innerhalb von sechs Monaten benannt werden.
  • Nachdem ein Kandidat für den LR eine Benachrichtigung herausgibt, haben alle SIEF-Mitglieder 30 Tage Zeit, ihre Unterstützung oder Ablehnung zu äußern; das Ergebnis wird durch einfache Mehrheit entschieden.
  • Für Stoffe, deren Registrierungsdossier noch nicht eingereicht wurde, muss der LR die SIEF-Kommunikation bezüglich Tonnageband, Datenlückenanalyse und etwaiger Vereinbarungen koordinieren. Diese Punkte müssen von der Mehrheit der SIEF-Mitglieder akzeptiert werden; andernfalls wird eine neue LR-Wahl ausgelöst.
  • Wenn ein Unternehmen, das derzeit als LR für einen registrierten Stoff fungiert, diese Rolle nicht mehr erfüllen kann, muss es alle SIEF-Mitglieder informieren und einen schriftlichen Antrag mit den notwendigen Informationen und Dokumenten beim MoEUCC einreichen. Nach der Bewertung durch das MoEUCC erlaubt das System die Auswahl eines neuen LR. Der ausscheidende LR ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Dokumente innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Genehmigung durch das MoEUCC an den neuen LR zu übergeben.

3. Übergangsregistrierung

  • Wenn der LR die Verpflichtung zur Einreichung einer vollständigen Registrierung nicht erfüllen kann, muss er bis zum 31. März 2026 eine Übergangsregistrierung beim MoEUCC unter Verwendung der in Anhang 1 der Verfahren und Grundsätze angegebenen Daten einreichen. Nachdem der LR seine Übergangsregistrierung abgeschlossen hat, müssen die Mitgliedsunternehmen ihre eigenen Übergangsregistrierungen bis zum 20. September 2026 einreichen.
  • Unternehmen, die sich von der gemeinsamen Einreichung abmelden und beabsichtigen, eigene Dossiers einzureichen, aber keine vollständige Registrierung abschließen können, müssen ebenfalls bis zum 31. März 2026 eine Übergangsregistrierung über KSS einreichen.
  • Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht für Unternehmen, die vor dem 31. März 2026
    eine vollständige Registrierung einreichen.
  • Vollständige amtliche Gebühren sind bei Einreichung einer Übergangsregistrierung an das MoEUCC zu entrichten.

4. Sicherheitsdatenblätter (SDS)

  • Nach türkischen Vorschriften erstellte SDS müssen von den Lieferanten in die vom Ministerium vorgesehene SDS-Software hochgeladen werden.

ChemRadar Einblicke

Die Veröffentlichung dieser detaillierten Durchführungsbestimmungen signalisiert die weitere Angleichung des türkischen Chemikalienmanagementsystems an internationale Standards. Da die Frist für die Voranmeldung am 31. Oktober 2025 schnell näher rückt, empfiehlt CIRS Unternehmen, unverzüglich mit der KKDIK-Voranmeldung für nach Türkei exportierte Stoffe zu beginnen und ihre Registrierungsabsichten zu bestätigen. Unternehmen, die bereits als LR benannt sind, sollten ohne Verzögerung mit dem vollständigen Registrierungsprozess beginnen.

 

Weitere Informationen

Regierung

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