IV.UK REACH Registrierung
4.1 Grandfather-Klausel (in GB ansässige Unternehmen, die unter EU REACH registriert sind)
4.1.1 Wer ist von der Grandfather-Klausel betroffen?
Die Bestimmung der ‘Grandfathering’ wird auf Einheiten ausgeweitet, die EU REACH-Registrierungen im Vereinigten Königreich vom 29. März 2017 bis 31. Dezember 2020 halten, einschließlich der Registrierungen, die während des angegebenen Zeitraums entweder auf das Vereinigte Königreich übertragen wurden oder von dort stammen.
Hinweis: Die Grandfather-Klausel gilt nicht für EU-Rechtspersonen, außer in den oben genannten Fällen.
4.1.2 Wie wird die Registrierung abgeschlossen?
- Eröffnen Sie ein Konto beim Comply with UK REACH Service;
- Sie erhalten bis zum 30. April 2021, dem Ende der Übergangsfrist, erste Informationen zu bestehenden Registrierungen und eine UK REACH-Registrierungsnummer;
- Die Registrierung muss je nach Gefahrenprofil und Mengenband der Substanz innerhalb von fünf, sieben oder neun Jahren ab dem 28. Oktober 2021 abgeschlossen sein.

Hinweis: Für die Grandfather-Registrierung wird von der HSE keine Registrierungsgebühr erhoben.
4.2 Meldung des nachgelagerten Anwender-Import (DUIN)
4.2.1 Wer muss DUIN einreichen?
- In GB ansässige Unternehmen, die Substanzen oder Gemische aus der EU importieren und diese nach der Übergangsfrist nach Großbritannien importieren möchten;
- In GB ansässige Unternehmen, die Substanzen und Gemische aus Nicht-EU-Ländern nach Großbritannien importieren, unter einem von einer in der EU ansässigen Einheit gehaltenen OR-Abkommen, und nach der Übergangsfrist weiterhin importiert haben;
- Nicht in GB ansässige Hersteller, Formulierer und Artikelhersteller, die die Meldepflicht an den OR in GB im Namen des Importeurs delegieren möchten.
4.2.2 Wie wird DUIN eingereicht?
- Eröffnen Sie ein Konto beim Comply with UK REACH Service;
- Melden Sie dies der HSE;
- Die Registrierung muss je nach Gefahrenprofil und Mengenband der Substanz innerhalb von fünf, sieben oder neun Jahren ab dem 28. Oktober 2021 abgeschlossen sein.

Hinweis: Die Einreichung von DUIN gewährt nicht automatisch die Mitgliedschaft in der Stoffgruppe.
4.2.3 Für DUIN erforderliche Informationen

4.3 Offizielle Registrierung
- In GB ansässige Unternehmen, die Substanzen in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren;
- In GB ansässige Unternehmen, die vor dem Austrittsdatum ein Registrierungsdossier über REACH-IT bei der ECHA eingereicht, aber keine Registrierungsnummer erhalten haben;
- Hersteller, Formulierer oder Artikelhersteller außerhalb von GB können ihre Registrierungsverpflichtungen an den GB OR anstelle der Importeure delegieren; und
- Unternehmen, die die Bedingungen für die Grandfather-Klausel und DUIN nicht erfüllen.
4.3.1 Anfrage
Der erste Schritt für jede neue Registrierung besteht in der Einreichung einer Artikel-26-Anfrage. Die Voraussetzungen für diese Anfrage entsprechen denen der EU REACH-Verordnung. Nach erfolgreicher Einreichung Ihrer Anfragedossiers werden Sie automatisch in die Stoffgruppe aufgenommen. Innerhalb dieser Gruppe tauschen die Mitglieder ihre bei der Kontoerstellung angegebenen Kontaktdaten über den ‘Comply with UK REACH’-Dienst aus, um ihre Beteiligung am Datenaustauschprozess zu erleichtern.
Hinweis: Eine Vorregistrierung ist für UK REACH nicht erforderlich. Jede bei der ECHA eingereichte Vorregistrierung ist für UK REACH nicht gültig.
4.3.2 Neue Registrierung einer bestehenden Substanz, NRES
Neue Registranten bestehender Substanzen können ein Registrierungsdossier mit einer Erklärung zur Datenbefreiung einreichen, die erforderliche Verwaltungsgebühr entrichten und eine Registrierungsnummer erhalten, sofern sie die EU REACH-Registrierungspflichten vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben. Es ist für NRES-Registranten unerlässlich, alle Datenanforderungen bis zur festgelegten Frist zu erfüllen.

4.3.3 Ein vollständiges Registrierungsdossier einreichen
Für Substanzen, die noch nicht bei der ECHA registriert sind, muss das Dossier streng den Datenanforderungen für die aktuelle Tonnage entsprechen.
- EU REACH Lead-Registrant hat Datenvorteil
- Kauf vollständiger Daten von EU REACH Lead-Registranten
- Neuer Substanzregistrant
4.3.4 Gebühren und Kosten
UK REACH wird Gebühren für die gleichen Prozesse erheben, die unter EU REACH berechnet wurden. Die Grundlage für die UK REACH-Gebühren sind die EU REACH-Gebühren, die basierend auf dem durchschnittlichen Umrechnungskurs für 2017 von Euro in GBP umgerechnet wurden.
z.B. Die folgenden sind Verwaltungsgebühren für große Unternehmen:
