Am 27. September 2024 kündigte das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt an, dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheit (ISHA) 149 chemische Substanzen in die bestehende Liste der chemischen Substanzen aufgenommen wurden. Diese neu hinzugefügten chemischen Substanzen sind hauptsächlich solche, die am häufigsten am Arbeitsplatz verwendet werden und die Gesundheit der Arbeiter beeinträchtigen können.
Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt wies darauf hin, dass Unternehmen für die neu hinzugefügten chemischen Substanzen bei Herstellung oder Import dieser Substanzen keine Erklärung mehr beim Ministerium einreichen müssen, was den Compliance-Prozess für Unternehmen vereinfacht. Dennoch müssen Unternehmen weiterhin andere Sicherheitsvorschriften einhalten, einschließlich der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS), der Umsetzung notwendiger Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen und der Durchführung von arbeitsmedizinischer Überwachung.
Darüber hinaus betonte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt, dass für chemische Substanzen, die nicht auf der bestehenden ISHA-Liste stehen, Unternehmen vor der Herstellung oder Einfuhr weiterhin Bewertungen und Erklärungen durchführen müssen, einschließlich der Einreichung detaillierter Informationen über die chemischen Substanzen, Sicherheitsdaten, potenzielle Risiken und beabsichtigte Verwendungszwecke, um eine strengere Risikobewertung und Regulierung zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Verwendung dieser chemischen Substanzen am Arbeitsplatz keine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellt.
Offizielle Mitteilung: 職場のあんぜんサイト:化学物質:安衛法名称公表化学物質等(令和6年9月27日公示分) (mhlw.go.jp)
