Das EC-Inventar wurde 2008 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Es besteht aus den folgenden Listen:
- EINECS (Europäisches Inventar der vorhandenen Handelschemikalien) ist ein Inventar von Stoffen, die zwischen dem 1. Januar 1971 und dem 18. September 1981 auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt vorhanden waren. EINECS gibt auch CAS-Nummer, EG-Nummer, Stoffname und seine Summenformel an. Chemikalien, die im EINECS aufgeführt sind, gelten als Phase-In-Stoffe gemäß der REACH-Verordnung.
- ELINCS (Europäische Liste der notifizierten Chemikalien) unterstützt die 7. Änderung der Richtlinie 67/548/EWG. ELINCS listet jene Stoffe auf, die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG, der Richtlinie für gefährliche Stoffe zur Meldung neuer Stoffe (NONS), die nach dem 18. September 1981 kommerziell verfügbar wurden, notifiziert wurden.
- NLP (Nicht-mehr-Polymere). Die Definition von Polymeren wurde im April 1992 durch die Richtlinie 92/32/EWG des Rates geändert, die die Richtlinie 67/548/EWG änderte, mit der Folge, dass Stoffe, die zuvor als Polymere galten, nicht mehr von der REACH-Verordnung ausgenommen waren. Die NLP-Liste wurde erstellt und umfasst solche Stoffe, die zwischen dem 18. September 1981 und dem 31. Oktober 1993 kommerziell verfügbar waren.
Bis jetzt sind insgesamt 106.213 Stoffe im EC-Inventar aufgeführt. Stoffname, EG-Nummer, CAS-Nummer und Summenformel der Chemikalien werden von der ECHA reguliert.
Die endgültige REACH-Frist für Phase-In-Stoffe wurde am 31. Mai 2018 erreicht. Dennoch müssen Chemikalien die folgenden Verpflichtungen erfüllen, unabhängig davon, ob sie im EU-Inventar gelistet sind oder nicht:
► Gemäß der REACH-Verordnung müssen Unternehmen, die Chemikalien (Einzelmolekülstoffe, Mehrmolekülstoffe, Monomere von Polymeren und andere reaktive Stoffe) mit einer Menge von mehr als 1 t/Jahr herstellen oder importieren, Chemikalien in Gemischen und absichtlich freigesetzte Chemikalien nach der Anfrage bei der ECHA registrieren. Erst nach der Registrierung dürfen diese Unternehmen diese Chemikalien innerhalb der Europäischen Union herstellen, importieren oder verkaufen.
► Stoffe, die die REACH-Registrierung abgeschlossen haben, sollten eSDS an nachgelagerte Anwender übermitteln, wenn ihre Menge 10 t/Jahr übersteigt und gleichzeitig die Bedingungen für die Übermittlung des erweiterten Sicherheitsdatenblatts (eSDS) erfüllt sind. Einige Stoffe müssen auch Bewertungs-, Melde-/Zulassungs- und Beschränkungspflichten erfüllen.
► Gemäß der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) müssen Unternehmen vor dem Handel in der Europäischen Union die Anforderungen der CLP-Verordnung erfüllen, was bedeutet, dass sie Sicherheitsdatenblätter (SDS) gemäß der CLP-Verordnung bereitstellen und übermitteln müssen. Unternehmen und Importeure sollten eine Einstufungs- und Kennzeichnungsbenachrichtigung (C&L) einreichen, wenn die Meldepflichten erfüllt sind.
Vorschriften und Standards
► Die Verordnung über Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (1. Dezember 2023)
► Die Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) (1. Dezember 2023)
► Leitfaden zur Registrierung (August 2021)
► Einführender Leitfaden zur CLP-Verordnung (15. Januar 2019)
Regulierungsbehörden
► Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Ausnahmen
Stoffe unter der REACH-Verordnung:
- Radioaktive Stoffe;
- Zollkontrollierte Stoffe;
- Stoffe, die für die Landesverteidigung verwendet und durch nationale Vorschriften ausgenommen sind;
- Abfälle;
- Nicht isolierte Zwischenprodukte;
- Stoffe im Transport;
- Registrierte Stoffe (einschließlich: Wirkstoffe in Bioziden, Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Stoffe, die gemäß Richtlinie 67/548/EWG notifiziert wurden);
- Lebensmittel oder Futtermittel;
- Pharmazeutische Produkte;
- Stoffe, die in Anhang IV der REACH-Verordnung aufgeführt sind;
- Stoffe, die in Anhang V der REACH-Verordnung aufgeführt sind;
- Recycelte Stoffe oder wiederverwendete Stoffe, die registriert wurden;
- Wieder importierte Stoffe;
- Polymere; und
- Stoffe, die für PRORD verwendet werden.
Stoffe unter der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung):
- Radioaktive Stoffe;
- Zollkontrollierte Stoffe;
- Nicht isolierte Zwischenprodukte;
- Abfälle;
- Pharmazeutische Produkte;
- Medizinprodukte (unter bestimmten Bedingungen);
- Kosmetika;
- Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe;
- Stoffe für Forschungs- und Entwicklungszwecke; und
- Isomere importierter Polymere und chemisch gebundene Stoffe.
Wie erhält man die Liste?
- Klicken Sie hier um das neueste Inventar zu durchsuchen
- Suche auf der offiziellen Webseite: https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/ec-inventory
- Kontaktieren Sie die CIRS Group, um die neueste Version (im Excel-Format) zu erwerben
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