Am 20. September 2024 veröffentlichte die Europäische Union die Überarbeitungsverordnung (EU) 2024/2462 in ihrem Amtsblatt und fügte einen neuen Artikel 79 zu Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinzu, der Beschränkungen für undecafluorohexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Substanzen betrifft. Die Bestimmung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (d.h. 10. Oktober 2024) und wird am 24. Oktober 2024 offiziell in die EU-REACH-Beschränkungsliste (Anhang XVII) aufgenommen.
Eintrag Nr.79 wurde am 7. Nov. 2024 in die EU-REACH-Beschränkungsliste (Anhang XVII) aufgenommen
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