Am 27. Dezember 2024 kündigte das japanische Gesundheits-, Arbeits- und Wohlfahrtsministerium an, dass gemäß den Bestimmungen des Industrial Safety and Health Act (ISHA) 131 chemische Substanzen zur bestehenden Liste der chemischen Substanzen hinzugefügt wurden. Diese neu hinzugefügten chemischen Substanzen sind hauptsächlich solche, die im Arbeitsplatz üblich verwendet werden und die Gesundheit der Arbeiter beeinträchtigen können.
Das Gesundheits-, Arbeits- und Wohlfahrtsministerium wies darauf hin, dass Unternehmen für die neu hinzugefügten chemischen Substanzen bei Herstellung oder Import dieser Substanzen keine Erklärung mehr beim Ministerium einreichen müssen, was den Compliance-Prozess für Unternehmen vereinfacht. Dennoch müssen Unternehmen weiterhin andere Sicherheitsvorschriften einhalten, einschließlich der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS), der Umsetzung notwendiger Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen und der Durchführung arbeitsmedizinischer Überwachung.
Darüber hinaus betonte das Gesundheits-, Arbeits- und Wohlfahrtsministerium, dass für chemische Substanzen, die nicht auf der bestehenden ISHA-Liste stehen, Unternehmen vor der Herstellung oder Einfuhr eine Bewertung und Erklärung durchführen müssen, einschließlich der Einreichung detaillierter Informationen über die chemischen Substanzen, Sicherheitsdaten, potenzielle Risiken und beabsichtigte Verwendung, um eine strengere Risikobewertung und Regulierung zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Verwendung dieser chemischen Substanzen am Arbeitsplatz keine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellt.
Offizielle Mitteilung: 職場のあんぜんサイト:化学物質:安衛法名称公表化学物質等(令和6年12月27日公示分) (mhlw.go.jp)
