Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) des Anhangs VI der CLP-Verordnung veröffentlicht, die ab 1. Mai 2026 gilt. Diese Aktualisierung umfasst Überarbeitungen der harmonisierten Klassifizierung und Kennzeichnung bestimmter chemischer Substanzen basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Daten. Die Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDS) relevanter Produkte müssen entsprechend aktualisiert werden, um die Einhaltung bis zum Inkrafttreten sicherzustellen. Bitte überprüfen Sie Ihren Produktbestand und bereiten Sie die erforderlichen Anpassungen vor.
Für weitere Details besuchen Sie die offizielle Website der ECHA: ECHA Anhang VI zu CLP.