Kürzlich hat die Nationale Gesundheitskommission offiziell 50 neue nationale Lebensmittelsicherheitsstandards veröffentlicht, darunter eine Änderung der Nationalen Lebensmittelsicherheitsnorm für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien und -produkten (GB 9685-2016).
Gemäß der Ankündigung trat Amendment Nr. 1 zu GB 9685-2016 sofort ab dem Datum der Genehmigung (16. März 2025) in Kraft. Die wichtigsten Anpassungen sind wie folgt:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Für Zusatzstoffe, die nach GB 9685-2008 für Gummi zugelassen sind, darf jetzt auch in Silikongummi hergestellt werden.
- Klarstellung der Standardreferenzen: Klausel A.13 (b) gibt die Verwendung der Ausgabe 2014 von GB 2760 an.
- Angepasste Verwendungsgrenzwerte: Das maximale Verwendungsgrenzwert für FCA 1221 oxidiertes Stärke (CAS 221897-48-9) wird auf „bei Bedarf“ geändert, während Natriumhypochlorit in Trockenstärke 55 g pro Kilogramm (berechnet als Chlor) nicht überschreiten darf.
- Aktualisierte Zusatzstoffnamen: Überarbeitete chinesische Bezeichnungen für bestimmte Zusatzstoffe.
- Geänderte spezifische Zusatzstoffanforderungen: Anpassungen bei Verwendungsbereichen und Grenzwerten, z.B. für C.I. Pigmentblau 15 (FCA0470).
- Überarbeitete Grenzwerte: Aktualisierungen für Zusatzstoffe wie Trimellitsäureanhydrid, 4,4'-Methylenedianilin, 2-Ethylhexanol und Trimethylolpropang.
- Neue Einträge in Anhang B: Hinzufügung von drei Berechnungsmethoden für Grenzwerte basierend auf Eugenol, 1,3-Phenylenedimethylamin und Crotonsäure.
- Abkürzungsclarification in Anhang D: Polyvinylalkohol wird jetzt als PVA oder PVOH abgekürzt.
