Kürzlich hat der Minister für Nachhaltigkeit und Umwelt im Rahmen der Befugnisse nach Abschnitt 76(1) des Umwelt- und Managementgesetzes von 1999 offiziell die Verordnung zur Änderung des Anhangs 2 des Umwelt- und Managementgesetzes von 1999 (Nr. 3) (S183/2025) erlassen.
Hauptüberarbeitungen
Diese Verordnung aktualisiert den Kontrollbereich für die folgenden chemischen Substanzen im Anhang 2 des Umwelt- und Managementgesetzes:
1. Dechlorane plus
- Ausschlüsse: Klebstoffe; Füllstoffe; Medizinische Geräte; Kunststoffe; Substanzen, Zubereitungen oder Produkte, die im Luft- und Raumfahrtsektor verwendet werden; Substanzen, Zubereitungen oder Produkte, die im Verteidigungssektor verwendet werden; Substanzen, Zubereitungen oder Produkte, die im Raumfahrtsektor verwendet werden; Ersatzteile für oder Reparaturen an folgenden Gegenständen, die ursprünglich mit Dechlorane plus hergestellt wurden: (a) Gegenstände im Luft- und Raumfahrtsektor; (b) Gegenstände im Verteidigungssektor; (c) Gegenstände im Raumfahrtsektor; (d) Ausrüstung in der Schifffahrtsindustrie; (e) Ausrüstung für Gartenarbeit oder Forstwirtschaft; (f) Instrumente für Analyse, Messung, Steuerung, Überwachung, Test, Produktion oder Inspektion; (g) Medizinische Geräte; (h) Kraftfahrzeuge; (i) Außenstromgeräte; (j) Stationäre Industriemaschinen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Bauwesen.
2. UV-328
- Ausschlüsse: Klebstoffe; Füllstoffe; Hochleistungsbeschichtungen für große Stahlstrukturen; Industrielle Beschichtungen für Kraftfahrzeuge, Baumaschinen oder Schienenfahrzeuge; Mechanische Separatoren in Blutentnahmeröhrchen; Medizinische Geräte; Teile von Kraftfahrzeugen; Fotografisches Papier; Kunststoffe; Triacetylcellulose (TAC)-Film in Polarisatoren; Ersatzteile für folgende Gegenstände, die ursprünglich mit UV-328 hergestellt wurden: (a) Flüssigkristallanzeigen in Instrumenten für Analyse, Messung, Steuerung, Überwachung, Test, Produktion oder Inspektion; (b) Medizinische Geräte; (c) Kraftfahrzeuge; (d) Stationäre Industriemaschinen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Bauwesen.
