Am 9. Februar 2021 erließ das chilenische Gesundheitsministerium das Dekret Nr. 57, Verordnungen zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Meldung gefährlicher Chemikalien und Gemische, die das von den Vereinten Nationen geförderte Globally Harmonized System (GHS) übernehmen. Das GHS Chiles stimmt eng mit der siebten überarbeiteten Ausgabe des UN GHS überein, integriert jedoch auch bestimmte Elemente aus anderen Überarbeitungen. Die Verordnung enthält zudem Bestimmungen zur Meldung gefährlicher Substanzen.
Substanzen mit einem Jahresvolumen von 1 Tonne oder mehr müssen gemeldet werden. Für Komponenten in Gemischen ist die Meldung verpflichtend, wenn sie Gesundheits- oder Umweltrisiken darstellen und ihre Konzentrationen bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Am 23. August desselben Jahres veröffentlichte das chilenische Gesundheitsministerium gemäß Artikel 6 des Dekrets Nr. 57 die Resolution Nr. 777/2021 im Amtsblatt, die eine verbindliche Klassifizierungsliste von etwa 4.500 Substanzen festlegt. Diese Liste dient als Mindestreferenz für chilenische Hersteller und Importeure bei der Klassifizierung ihrer Produkte. Sie enthält Details wie Substanznamen, CAS-Nummern, Gefahrklassifikationen, spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und Akute-Toxizitäts-Schätzwerte (ATE).
Die aufgeführten Substanzen wurden nun in Chemradar integriert, und Nutzer können relevante Informationen über die "GHS-Klassifizierungssuche" Funktion abrufen.
