Am 9. Februar 2021 erließ das chilenische Gesundheitsministerium das Dekret Nr. 57, Verordnungen zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Meldung gefährlicher Chemikalien und Gemische, die das von den Vereinten Nationen geförderte Globally Harmonized System (GHS) übernehmen. Chiles GHS stimmt eng mit der siebten überarbeiteten Ausgabe des UN GHS überein, integriert jedoch auch bestimmte Elemente aus anderen Revisionen. Die Verordnung enthält zudem Bestimmungen zur Meldung gefährlicher Substanzen.
Substanzen mit einem Jahresvolumen von gleich oder mehr als 1 Tonne müssen gemeldet werden. Für Komponenten in Gemischen ist die Meldung verpflichtend, wenn sie gesundheitliche oder umweltbezogene Gefahren darstellen und ihre Konzentrationen bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Am 23. August desselben Jahres veröffentlichte das chilenische Gesundheitsministerium gemäß Artikel 6 des Dekrets Nr. 57 die Resolution Nr. 777/2021 im Amtsblatt und führte eine verbindliche Klassifizierungsliste von etwa 4.500 Substanzen ein. Diese Liste dient chilenischen Herstellern und Importeuren als Mindestreferenz bei der Klassifizierung ihrer Produkte. Sie enthält Details wie Substanznamen, CAS-Nummern, Gefahrklassen, spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und Akute-Toxizitäts-Schätzwerte (ATE).
Die aufgeführten Substanzen wurden nun in Chemradar integriert, und Nutzer können relevante Informationen über die "GHS Klassifizierungssuche"-Funktion abrufen.