Am 27. Juni 2025 kündigte das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt an, dass gemäß den Bestimmungen des Industrial Safety and Health Act (ISHA) 131 Chemikalien zur bestehenden Liste der Chemikalien hinzugefügt wurden. Diese neu aufgenommenen Chemikalien sind hauptsächlich diejenigen, die im Arbeitsplatz häufig verwendet werden und die Gesundheit der Arbeiter beeinträchtigen können.
Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt wies darauf hin, dass Unternehmen für die neu hinzugefügten Chemikalien bei Herstellung oder Import dieser Substanzen keine Erklärung mehr beim Ministerium einreichen müssen, was den Compliance-Prozess für Unternehmen vereinfacht. Dennoch müssen Unternehmen weiterhin andere Sicherheitsvorschriften einhalten, einschließlich der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS), der Umsetzung notwendiger Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen und der Durchführung arbeitsmedizinischer Überwachung.
Darüber hinaus betonte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt, dass für Chemikalien, die nicht auf der bestehenden ISHA-Liste stehen, Unternehmen vor der Herstellung oder Einfuhr weiterhin Bewertungen und Deklarationen durchführen müssen, einschließlich der Einreichung detaillierter Informationen über die Chemikalien, Sicherheitsdaten, potenzielle Risiken und beabsichtigte Verwendung, um eine strengere Risikobewertung und Regulierung zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Verwendung dieser Chemikalien am Arbeitsplatz keine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellt.
Offizielle Mitteilung: 職場のあんぜんサイト:化学物質:安衛法名称公表化学物質等(令和7年6月27日公示分) (mhlw.go.jp)
