Am 11. August 2025 hat die Europäische Kommission formell die delegierte Verordnung (EU) 2025/1731 angenommen, die Anhang XVII der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) ändert, um die Kontrolle krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer (CMR) Stoffe weiter zu verstärken. Ab dem 1. September 2025 tritt die Verordnung offiziell in Kraft und fügt 16 krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische (CMR) Stoffe zur eingeschränkten Liste der CMR-Stoffe der EU hinzu.
Dieses Update basiert auf den wissenschaftlichen Risikobewertungsempfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und zielt darauf ab, den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und Verbrauchern zu verbessern. Die neu hinzugefügten Stoffe umfassen Chemikalien, die in bestimmten industriellen Prozessen, Laboranwendungen sowie möglicherweise in Verbraucherprodukten verwendet werden.
