Der Südamerikanische Gemeinsame Markt (MERCOSUR) hat die Resolution Nr. 22/24 verabschiedet, die die Positivliste der in Kunststoffmaterialien und polymeren Beschichtungen zulässigen Additive, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, aktualisiert, wie in der Resolution Nr. 39/19 festgelegt. Die Änderung führt zwei neue Substanzen ein, die darauf abzielen, die Lebensmittelsicherheit und die Funktionalität des Materials zu verbessern.
Die neu hinzugefügten Substanzen umfassen:
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M91: Silber-Magnesium-Natrium-Borophosphat (Fosfato de plata-magnesio-sodio-boro), nur zur Verwendung als antimikrobieller Wirkstoff eingeschränkt. Sein Gehalt im Endprodukt darf 2,25 % nicht überschreiten, wobei der Silbergehalt auf 1,77 % begrenzt ist.
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M92: Diethylaminoethanol (Dietilaminoetanol), nur zur Verwendung in Beschichtungen oder als Polymerisationshilfe in Kunststoffen erlaubt, mit einer Migrationsgrenze von 0,05 mg/kg.
Die Resolution gilt für alle relevanten Produkte innerhalb der Mitgliedstaaten, den Handel zwischen ihnen sowie für Importe aus der Region. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Änderungen bis zum 10. März 2025 in ihre nationalen Rechtsrahmen zu integrieren und zuständige nationale Behörden für die Umsetzung durch die Arbeitsuntergruppe Nr. 3 (SGT Nr. 3) zu benennen.
