Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte Version einer wichtigen Verordnung für Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien veröffentlicht. Der neueste konsolidierte Text der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 10/2011 trat am 16. März 2025 in Kraft und bietet aktualisierte rechtliche Klarheit für Hersteller, Lieferanten und Produzenten von Lebensmittelverpackungen, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Dieses Update führt kein völlig neues Gesetz ein, sondern fasst frühere Änderungen in den Hauptregelungsrahmen zusammen. Die Verordnung mit dem offiziellen Titel "über Kunststoffmaterialien und -gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen," ist ein Eckpfeiler des EU-Lebensmittelsicherheitsrechts. Sie schützt die Gesundheit der Verbraucher durch die Festlegung strenger Regeln, darunter:
- Eine Unionsliste zugelassener Stoffe: Definiert, welche Chemikalien für die Herstellung von Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien zulässig sind.
- Spezifische Migrationsgrenzwerte (SML): Begrenzen die maximale Menge an Stoffen, die aus dem Kunststoff in Lebensmittel migrieren dürfen.
- Konformität und Erklärung: Verpflichtet Unternehmen, die Einhaltung sicherzustellen und Konformitätserklärungen bereitzustellen.
Der überarbeitete Text, der am 16. März in Kraft trat, umfasst alle vorherigen Änderungen und stellt sicher, dass das Rechtsdokument aktuell und eindeutig ist. Alle betroffenen Unternehmen werden dringend aufgefordert, unverzüglich zu überprüfen, ob ihre Produktformulierungen und Herstellungsprozesse den neuesten Anforderungen vollständig entsprechen, um die ungehinderte Freizügigkeit ihrer Waren auf dem EU-Markt zu gewährleisten.
