Am 11. September 2025 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bekannt, dass gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der EU vom Juni 2025 zur Aufhebung der Karzinogenklassifizierung von Titandioxid die harmonisierte Einstufung der Karzinogenität dieser Substanz nun aus dem C&L-Inventar entfernt wurde und die damit verbundene Registrierungsabsicht entsprechend überarbeitet wurde. Gleichzeitig wurde das Leitdokument zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid zurückgezogen.
Derzeit muss Titandioxid innerhalb der EU nicht mehr mit der Gefahrenkennzeichnung "karzinogen" versehen werden. Folglich wurden die Anforderungen für Exportverpackungen, Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Arbeitsplatzgrenzwerte gelockert. Die CIRS-Gruppe wird die Entwicklungen der Einstufung von Titandioxid in der EU weiterhin beobachten, um Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
