Am 26. Dezember 2025 gab das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt bekannt, dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISHA) 131 chemische Substanzen der bestehenden Liste chemischer Substanzen hinzugefügt wurden. Diese neu hinzugefügten chemischen Substanzen sind hauptsächlich solche, die häufig am Arbeitsplatz verwendet werden und die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können.
Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt wies darauf hin, dass Unternehmen für die neu hinzugefügten chemischen Substanzen keine Erklärung mehr beim Ministerium einreichen müssen, wenn sie diese Substanzen herstellen oder importieren, was den Compliance-Prozess für Unternehmen vereinfacht. Dennoch sind Unternehmen weiterhin verpflichtet, andere Sicherheitsvorschriften einzuhalten, einschließlich der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS), der Umsetzung notwendiger Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie der Durchführung der arbeitsmedizinischen Überwachung.
Darüber hinaus betonte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt, dass für chemische Substanzen, die nicht in der bestehenden ISHA-Liste aufgeführt sind, Unternehmen weiterhin Bewertungen und Erklärungen vor der Herstellung oder dem Import durchführen müssen, einschließlich der Einreichung detaillierter Informationen über die chemischen Substanzen, Sicherheitsdaten, potenzielle Risiken und den vorgesehenen Verwendungszweck, um eine strengere Risikobewertung und Regulierung zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Verwendung dieser chemischen Substanzen am Arbeitsplatz keine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten darstellt.
Offizielle Mitteilung: 職場のあんぜんサイト:化学物質:安衛法名称公表化学物質等(令和7年12月26日公示分) (mhlw.go.jp)
