Am 30. Dezember 2025 haben das Ministerium für Handel (MOFCOM) und die Generalzolldirektion gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 88 und die Bekanntmachung Nr. 89 von 2025 herausgegeben, in denen jeweils das China Inventory of Goods Subject to Import License Administration (2026) und das China Inventory of Goods Subject to Export License Administration (2026) veröffentlicht wurden.
1. China Inventory of Goods Subject to Import License Administration (2026)
Dieses Inventar wurde gemäß dem Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China, der Verordnung über die Verwaltung von Ein- und Ausfuhr von Waren, der Verordnung über die Verwaltung von ozonabbauenden Stoffen, den Maßnahmen zur Verwaltung von Einfuhrlizenzen für Waren, den Maßnahmen zur Verwaltung von Ein- und Ausfuhr von ozonabbauenden Stoffen sowie anderen einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsverordnungen und Regeln erstellt. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Inventar listet 14 Warengruppen auf, die 2026 der Einfuhrlizenzverwaltung unterliegen, hauptsächlich ozonabbauende Stoffe und wichtige gebrauchte mechanisch-elektrische Produkte, die Schlüsselbereiche wie Umweltschutz und Industriesicherheit abdecken. Importierende Unternehmen müssen bei MOFCOM oder den von MOFCOM beauftragten lokalen Handelsbehörden die Einfuhrlizenz der Volksrepublik China gemäß den Anforderungen des Inventars beantragen und die Zollabfertigungs- und Freigabeformalitäten mit der Einfuhrlizenz abschließen.
2. China Inventory of Goods Subject to Export License Administration (2026)
Dieses Inventar wurde gemäß dem Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China, der Verordnung über die Verwaltung von Ein- und Ausfuhr von Waren, der Verordnung über die Verwaltung von ozonabbauenden Stoffen, den Maßnahmen zur Verwaltung von Ausfuhrlizenzen für Waren, den Maßnahmen zur Verwaltung von Ein- und Ausfuhr von ozonabbauenden Stoffen sowie anderen einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsverordnungen und Regeln erstellt. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Inventar listet 43 Warengruppen auf, die 2026 der Ausfuhrlizenzverwaltung unterliegen. Unternehmen, die Waren aus diesem Inventar exportieren, müssen bei MOFCOM oder den von MOFCOM beauftragten lokalen Handelsbehörden die Ausfuhrlizenz der Volksrepublik China beantragen und die Zollabfertigungs- und Freigabeformalitäten mit der Ausfuhrlizenz abschließen.
