Der Technische Ausschuss für die Identifizierung und Einstufung physikalischer Gefahren von Chemikalien hat am 27. Dezember 2016 offiziell den "Katalog der von der Identifizierung und Einstufung physikalischer Gefahren ausgenommenen Chemikalien (erste Charge)" veröffentlicht. Dieser Katalog dient als wichtiges unterstützendes Dokument für die Umsetzung der "Maßnahmen zur Verwaltung der Identifizierung und Einstufung physikalischer Gefahren von Chemikalien." Die erste Charge umfasst insgesamt 100 Chemikalien, von denen 50 ausdrücklich als frei von physikalischen Gefahren bestimmt sind und 50 Chemikalien bekannt sind, physikalische Gefahren zu besitzen. Chemikalien, die in diesem Katalog aufgeführt sind, können von der Identifizierung und Einstufung physikalischer Gefahren ausgenommen sein.
Es ist bemerkenswert, dass die Befreiung von der Identifizierung und Einstufung nicht bedeutet, dass alle Compliance-Verpflichtungen entfallen. Für Chemikalien im Katalog, die als physikalisch gefährlich bekannt sind, sind Unternehmen weiterhin verpflichtet, die Registrierung gefährlicher Chemikalien gesetzeskonform abzuschließen und Sicherheitsdatenblätter (SDS) sowie Sicherheitskennzeichnungen gemäß den Anforderungen vorzubereiten. Für Chemikalien ohne physikalische Gefahren, wenn die Bewertung ergibt, dass sie Gesundheits- oder Umweltgefahren besitzen, sind ebenfalls die Verpflichtungen zur Registrierung gefährlicher Chemikalien zu erfüllen. Die Veröffentlichung dieses Katalogs klärt den Umfang der Befreiungen für Unternehmen, vermeidet redundante Identifizierungen und fördert die Standardisierung des Chemikalieneinstufungsmanagements.
