Am 9. Juli 2020 veröffentlichte das thailändische Department of Industrial Works (DIW) die „Benachrichtigung des Department of Industrial Works: Bestandsverzeichnis der vorhandenen Chemikalien in Thailand Nr. 1 B.E. 2563 (2020)“.
TECI ist das erste vorhandene Chemikalieninventar, das auf dem B.E.2535(1992) basiert. TECI umfasst insgesamt 11.474 Stoffe (Stand Juli 2020) von 1995 bis 2017. Die Stoffe werden als Gefahrstoffe der Typen 1-4 wie folgt klassifiziert:
- Typ 1 – geringes Gefährdungspotenzial (Meldung der Herstellung und Einfuhr erforderlich bei Mengen über einer Tonne pro Jahr);
- Typ 2 – Überwachung und Kontrolle (Registrierung erforderlich);
- Typ 3 – höheres Gefährdungspotenzial (Registrierung und Lizenz erforderlich); und
- Typ 4 – sehr hohes Risiko für Menschen (Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Besitz ist verboten).
Zur Regulierung des Chemikalienmanagements plant Thailand die Ausarbeitung eines Chemikaliengesetzes (Thailand REACH) als Ersatz für das Gefahrstoffgesetz (HSA). Im April 2019 wurde der erste Entwurf des Chemikaliengesetzes (B.E.25XX) veröffentlicht und der vierte Entwurf des Chemikaliengesetzes (B.E.25XX) am 7. Januar 2021.
Der vorgeschlagene Entwurf des Chemikaliengesetzes beabsichtigt, Chemikalien durch „das Risikobewertungsschema“ zu regulieren. Die Chemikalienklassifizierung basiert auf drei Listen:
- Liste 1 (Chemikalien mit geringem Risiko): Unternehmen müssen die zukünftigen Standards für Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Transport, Lagerung und Entsorgung/ Recycling einhalten.
- Liste 2 (Chemikalien mit hohem Risiko): Anwender müssen Genehmigungen beantragen und erhalten (sechs Jahre gültig);
- Liste 3 (Verbotene Chemikalien): Alle Aktivitäten sind grundsätzlich verboten, außer für F&E-Zwecke oder unvermeidbare Schadstoffe in geringem Umfang.
Die Chemikalienklassifizierung wird vom Chemischen Bewertungsausschuss vorgenommen. Spezifische Bewertungskriterien sind im Entwurf jedoch nicht festgelegt.
► Vorgeschlagene Verwaltung der vorhandenen Stoffe:
Stoffe, die im TECI gelistet sind, werden als vorhandene Stoffe klassifiziert. Wenn ein Stoff im TECI auch ein Gefahrstoff ist, muss er die relevanten Anforderungen des B.E. 2558 erfüllen. Stoffe, die nach der Prüfung als SVHC identifiziert werden, erfordern die Einreichung eines chemischen Risikobewertungsberichts. Übergangsfristen werden basierend auf Tonnenmengen gewährt. Unternehmen können eine gemeinsame Einreichung durchführen und Kosten teilen.
► Vorgeschlagene Verwaltung neuer Stoffe:
Stoffe, die nicht im TECI gelistet sind, werden als neue chemische Stoffe klassifiziert. Zusätzlich zur Meldung müssen neue Stoffe folgende Verwaltungsmaßnahmen erfüllen:
1) Neue Stoffe, die nicht gefährlich sind oder nicht die SVHC-Kriterien erfüllen, qualifizieren sich für einen vereinfachten Risikobewertungsbericht. Andernfalls ist ein vollständiger Risikobewertungsbericht erforderlich.
2) Wenn das Volumen eines gefährlichen neuen Stoffes über 1t/Jahr liegt, ist eine Meldung der Produktions-/Importmenge und der Gefährdung erforderlich. (siehe Details im B.E. 2558)
Da das neue Chemikaliengesetz noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, hat es derzeit keine rechtlichen Auswirkungen auf das TECI.
Vorschriften und Standards
►Gefahrstoffgesetz B.E. 2535 (1992)
►Benachrichtigung des Department of Industrial Works: Bestandsverzeichnis der vorhandenen Chemikalien in Thailand Nr. 1 B.E. 2563 (2020)
►(Entwurf) Chemikaliengesetz B.E. 25XX
Regulierungsbehörden
► Department of Industrial Works (DIW)
► Thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA)
Wie erhält man das TECI?
- Klicken Sie hier um das aktuellste Inventar zu durchsuchen
- Suche auf der offiziellen Webseite: http://inventory.diw.go.th/hazardous61/index_haz.php
- Kontaktieren Sie die CIRS Group, um die neueste Version (im Excel-Format) zu erwerben
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.