2. Der erste Entwurf des Chemikaliengesetzes
Der erste Entwurf des Chemikaliengesetzes wurde in einer Mitteilung am 23. April 2019 vorgestellt. Drei Tage später wurde er in einem vom FDA organisierten Workshop offen diskutiert, bei dem öffentliches Feedback eingeholt wurde.
Das neue Gesetz besteht aus den folgenden Abschnitten:
(1) Einrichtung eines Nationalen Chemikalienpolitik-Komitees, eines Chemikalienbewertungsausschusses, eines Chemikalienmanagementausschusses und einer Nationalen Chemikalienagentur mit klar definierten Zuständigkeiten für jede Abteilung.
- Nationales Chemikalienpolitik-Komitee: Das höchste Entscheidungsgremium, geleitet vom Premierminister oder Vizepremierminister, ist verantwortlich für die Entwicklung von Politiken und Strategien für das Chemikalienmanagement. Dieses Gremium ist auch damit beauftragt, jährlich einen nationalen Bericht über den Chemikalienstatus dem Kabinett vorzulegen.
- Chemikalienbewertungsausschuss (CAC): Bestehend aus Vertretern relevanter Behörden und Mitgliedern mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen, ist dieses Gremium damit beauftragt, Standards für die Chemikalienregistrierung festzulegen, ein bestehendes Chemikalieninventar in Thailand zu erstellen, Chemikalien zu klassifizieren und zu standardisieren, Informationen über Chemikalienrisiken an die Öffentlichkeit zu kommunizieren und Chemikalienbewertungen durchzuführen.
- Spezifischer Sektor des Chemikalienmanagementausschusses: In den Bereichen Landwirtschaft, öffentliche Gesundheit, Industrie und anderen definiert dieses Gremium die Standards, Methoden, Bedingungen und Konditionen für das Chemikalienmanagement basierend auf einer Chemikalieninventarliste. Es legt auch die Standards, Verfahren, Bedingungen und Konditionen für die Erteilung von Chemikaliengenehmigungen fest und ist verantwortlich für die öffentliche Kommunikation bezüglich Chemikalienrisiken.
- Nationale Chemikalienagentur: In den Bereichen Landwirtschaft, öffentliche Gesundheit, Industrie und anderen definiert diese Agentur die Standards, Methoden, Bedingungen und Konditionen für das Chemikalienmanagement basierend auf einer Chemikalieninventarliste. Sie legt auch die Standards, Verfahren, Bedingungen und Konditionen für die Erteilung von Chemikaliengenehmigungen fest und ist verantwortlich für die öffentliche Kommunikation bezüglich Chemikalienrisiken.
(2) Das Management von Chemikalien umfasst Prozesse wie Bewertung, Lizenzierung, Kontrolle und Überwachung. Chemikalien werden vom Ausschuss basierend auf Gesundheits- und Umwelt-Risikobewertungen in drei Listen eingeteilt.
- Liste 1: Geringes Risiko. Unternehmen müssen die in den Vorschriften oder Mitteilungen des CAC, des spezifischen Chemikalienausschusses und/oder des zuständigen Ministers festgelegten Standards, Methoden, Zeitpläne und Bedingungen einhalten.
- Liste 2: Hohes Risiko. Unternehmen müssen vor dem Umgang mit Chemikalien aus dem Inventar Genehmigungen gemäß spezifischer Vorschriften einholen. Diese Vorschriften werden von verschiedenen Ausschüssen und Ministern definiert und basieren auf dem vorgesehenen Verwendungszweck der Chemikalien. Liste 2 ist in drei Unterlisten nach Verwendungszweck unterteilt.
Liste 2.1: Für landwirtschaftliche Zwecke, nach Genehmigung wird sie unter Liste 2.1 geführt.
Liste 2.2: Für Zwecke der öffentlichen Gesundheit, nach Genehmigung wird sie unter Liste 2.2 geführt.
Liste 2.3: Für industrielle und andere Zwecke, nach Genehmigung wird sie unter Liste 2.3 geführt.
- Liste 3: Verbotene Chemikalien. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den in diesem Inventar aufgeführten Chemikalien sind verboten, einschließlich Import, Export und Verwendung. Ausnahmen können für Chemikalien gemacht werden, die in Forschung und Entwicklung verwendet werden oder unvermeidbare, weniger gefährliche Verschmutzungen verursachen.
(3) Förderung und Unterstützung von Maßnahmen zum Chemikalienmanagement. Das Chemikalieninformationszentrum unter der Nationalen Chemikalienagentur ist verantwortlich für die Zusammenstellung und kontinuierliche Aktualisierung der bestehenden Chemikalienliste in Thailand, die Erstellung einer Datenbank registrierter Betreiber und Chemikalien sowie Datenbanken zu Chemikalienbewertungen und Daten zu Chemikalien aus verschiedenen Listen.
(4) Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, einschließlich zivil- und strafrechtlicher Haftungen, sind klar definiert. Das Gesetz legt Entschädigungen und Strafen für Verstöße gegen die Bestimmungen des Chemikalienmanagements fest.
(5) Der Ausschuss wird das Chemikalieninventar Thailands bewerten und aktualisieren, einschließlich derjenigen unter dem HSA und Listen anderer Behörden. Die Umstellung auf ein neues Klassifizierungssystem erfolgt innerhalb von 180 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, verlängerbar auf ein Jahr. Weitere Übergangsbestimmungen sind wie folgt:
- Benachrichtigungen oder Registrierungen unter dem HSA, die noch im Gange sind, können auf das neue Gesetz übertragen werden.
- Genehmigungen und Registrierungsvoraussetzungen, die unter dem HSA erworben wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
- Vorschriften und Mitteilungen, die zuvor unter dem HSA erlassen wurden, bleiben gültig, bis das Chemikaliengesetz genehmigt wird, sofern sie nicht den Bestimmungen der neuen Vorschriften widersprechen.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten führt das neue Gesetz mehrere weitere bedeutende Änderungen ein:
- Das aktuelle Klassifizierungssystem unter dem HSA teilt Chemikalien in vier Gefahrenkategorien ein, während das Chemikaliengesetz sie in drei Kategorien auf drei verschiedenen Listen organisiert.
- Der regulatorische Umfang erstreckt sich nun über den gesamten Lebenszyklus von Chemikalien, von der Produktion bis zur Entsorgung, einschließlich Import, Export, Vertrieb und Recycling von Stoffen, Gemischen und Gegenständen.
- Die Gültigkeit von Lizenzen für Chemikalien in Liste 2 ist auf maximal sechs Jahre begrenzt, und Unternehmen mit widerrufenen Lizenzen können für fünf Jahre keine neue beantragen.
- Chemikalien, die nicht in der bestehenden Chemikalienliste Thailands enthalten sind, gelten als neue Chemikalien, und Unternehmen müssen einen Antrag auf Bewertung beim Chemikalienbewertungsausschuss stellen und die erforderlichen Informationen bereitstellen, bevor sie entsprechende Tätigkeiten aufnehmen.
- Das neue Gesetz etabliert Versicherungs- und Entschädigungsmechanismen für Schäden durch Chemikalien, mit strengeren Strafen.