4. GHS-Sicherheitskennzeichnungsanforderungen in Malaysia
Gemäß den Anforderungen von Teil IV der Klassenverordnung 2013 müssen GHS-Sicherheitskennzeichnungen dauerhaft die folgenden Informationen enthalten:
(a) Produktkennzeichnung (muss mit dem Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen);
(b) Lieferantenidentifikation;
(c) Signalwort;
(d) Gefahrenhinweis (Behälter oder Verpackung ≤125 mL kann weggelassen werden);
(e) Gefahrpiktogramm, die Größe beträgt ein Fünfzehntel der Oberfläche des Etiketts, jedoch mindestens 100 mm2 (10 mm x 10 mm). Wenn das Gefahrpiktogramm GHS01 verwendet wird, ist die Verwendung der Gefahrpiktogramme GHS02 und GHS03 optional (ausgenommen selbstreaktive Chemikalien Typ B und organische Peroxide Typ B);
(f) Sicherheitshinweis (Behälter oder Verpackung ≤125 mL kann weggelassen werden);
(g) Hinweis mit dem Text: “Sicherheitsdatenblatt vor Gebrauch lesen” (Anwendbar für Behälter oder Verpackungen ≤125 mL, bei regulärer Verpackung kann der Hinweis entfallen);
(h) Lokale Notrufnummer (24 Stunden) in Malaysia (einschließlich Vorwahl). Wenn die gefährliche Chemikalie importiert wird, kann die Kontakttelefonnummer des ausländischen Herstellers (24 Stunden) für Notfallberatung angegeben werden;
(i) Buchstaben und Zahlen müssen gedruckt sein und die Schriftgröße darf nicht kleiner als 7 Punkt sein, die Buchstaben und Zahlen müssen schwarz sein;
(j) Verwendung der Landessprache und der englischen Sprache.
Wenn der Stoff in der Liste der klassifizierten Chemikalien im ICOP CHC 2014 Abschnitt 1 enthalten ist, hat der Name in der Liste Vorrang für die Identifikation. Die Produktkennzeichnung für ein Gemisch ist der Handelsname oder die Bezeichnung des Gemischs. Der Unterschied zum Sicherheitsdatenblatt besteht darin, dass nicht mehr als 6 Sicherheitshinweise auf dem Etikett erscheinen müssen, es sei denn, es ist notwendig, die Art und Schwere der Gefahren widerzuspiegeln. Überflüssige Informationen können weggelassen werden. Wenn eine Gefahrenklassifizierung zu doppelten Sicherheitshinweisen führt, erscheint die Information nur einmal.
Beispiel für allgemeine Etiketten
Beispiel für Etikett für kleine Verpackungen (≤125 mL)
Mit der Aktualisierung und Änderung der UN GHS-Verordnung fehlen in Malaysias Klassifizierung desensibilisierte Explosivstoffe, Einatmungsgefahr Kategorie 2, brennbare Gase (chemisch instabile Gase A/B, Zündgase) usw. Um den neuesten UN GHS-Anforderungen zu entsprechen, hat DOSH am 13. Juni 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Klassenverordnung 2013 veröffentlicht und die öffentliche Meinungsbildung abgeschlossen (Stand 15. August 2022).
Vorgeschlagene Änderungen der Klassenverordnung 2013:
1) Sicherheitsdatenblatt (SDS)
Aktualisiertes SDS muss innerhalb von 6 Monaten nach der Aktualisierung bereitgestellt werden, mit denselben Kennzeichnungsanforderungen. Zuvor war dies so bald wie möglich ohne festgelegte Frist.
2) Etikett
Anforderungen für Behälter mit einer Größe von 125 ml wurden auf 250 ml erweitert;
Änderungen in der Gefahrenklassifizierung müssen innerhalb von 6 Monaten auf den Etiketten aktualisiert werden. Im Vergleich zur ursprünglichen 3-Monats-Frist wurde die Frist verdoppelt;
Anforderungen an die Etikettengröße basierend auf der Oberfläche. Infolgedessen wurde die detaillierte Tabelle der Etikettengröße in Anhang 4 der Verordnung verfeinert (siehe Tabelle unten).
Inhalt der Verpackung |
Abmessungen der Etiketten (in Millimetern) |
Nicht mehr als 3 Liter |
Wenn möglich, mindestens 52 x 74 |
Mehr als 3 Liter, aber nicht mehr als 50 Liter |
Mindestens 74 x 105 |
Mehr als 50 Liter, aber nicht mehr als 500 Liter |
Mindestens 105 x 148 |
Mehr als 500 Liter |
Mindestens 148 x 210 |
Abmessungen des Etiketts (aktuell)
Inhalt der Verpackung |
Größe des Etiketts (in mm2) |
Abmessungen des Piktogramms |
Nicht mehr als 3 Liter |
Wenn möglich, mindestens 3850 mm2 |
Mindestens 10 mm x 10 mm |
Mehr als 3 Liter, aber nicht mehr als 50 Liter |
Mindestens 7770 mm2 |
Mindestens 23 mm x 23 mm |
Mehr als 50 Liter, aber nicht
mehr als 500 Liter |
Mindestens 15540 mm2 |
Mindestens 32 mm x 32 mm |
Mehr als 500 Liter |
Mindestens 31080 mm2 |
Mindestens 46 mm x 46 mm |
Abmessungen des Etiketts (Änderung)
3) Klassifizierungen
Hinzufügung von zwei Gefahrenklassen: Druckbehälter-Chemikalien (Kategorie 1-3) und desensibilisierte Explosivstoffe (Kategorie 1-4);
Aktualisierung der Gefahrenkategorien für brennbare Gase;
Brennbare Aerosole ändern sich zu Aerosolen, Hinzufügung der Aerosol-Kategorie 3;
Hinzufügung der Kategorie 3 für Hautkorrosion oder Hautreizung;
Aufteilung der Kategorie 2 für schwere Augenschäden oder Augenreizung in 2A und 2B;
Aktualisierung der Kategorie 1 für Atemwegssensibilisierung / Hautsensibilisierung in 1A und 1B;
Aktualisierung des Grenzwerts für Aspirationsgefahr von >=10% auf >=1%.
Dieser Vorschlag zielt auf die Angleichung an UN GHS Rev. 8 ab. Malaysia wird bald eine neue Version der GHS-Regelungsdokumente veröffentlichen.
Anhang
- Industry Code of Practice on Chemical Classification and Hazard Communication 2014.pdf
- GESETZ ÜBER ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEIT 1994 (Gesetz 514 oder OSHA 1994)