Malaysia GHS

Neso Zhao
18. April 2024
Malaysia
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1. GHS Regulatorische Grenzen in Malaysia

Am 24. Februar 1994 veröffentlichte das Bundesgesetzblatt von Malaysia GESETZ ÜBER ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT 1994 (Gesetz 514 oder OSHA 1994), das die Hauptgesetzgebung zur Regelung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz darstellt. Ziel ist es, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer weiter zu schützen und andere vor Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Arbeitsaktivitäten zu bewahren.

Am 11. Oktober 2013 wurden die neuesten GHS-Vorschriften im Bundesgesetzblatt von Malaysia veröffentlicht——Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Klassifizierung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt gefährlicher Chemikalien) 2013 (CLASS-Verordnung 2013). Der Vorgänger dieser Verordnung war die Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien) 1997 (CPL-Verordnung). Gemäß Artikel 37 der OSHA 1994 hat die Abteilung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (DOSH) am 16. April 2014 ein Leitfadendokument zur CLASS-Verordnung 2013 herausgegeben——Industrie-Verhaltenskodex zur chemischen Klassifizierung und Gefahrenkommunikation 2014. Die CLASS-Verordnung 2013 wurde auf Basis der UN GHS Rev. 3 entwickelt, mit wesentlichen Änderungen bei der Klassifizierung im Vergleich zur CPL 1997. Um allen beteiligten Stellen ausreichend Zeit zur Einhaltung der CLASS-Verordnung 2013 zu geben, wurde ab dem Datum der Veröffentlichung des ICOP CHC 2014 eine umfassende Vorbereitungszeit von einem Jahr eingeräumt. Das bedeutet, dass die CLASS-Verordnung 2013 am 17. April 2014 in Kraft trat und ab dem 17. April 2015 verbindlich war. Es ist zu beachten, dass während der Übergangszeit weiterhin die OSHA 1994 einzuhalten ist.

Der ICOP CHC 2014 besteht aus 4 Hauptteilen, die sind:

  1. Liste der klassifizierten Chemikalien (229 Substanzen);
  2. Chemikalienklassifizierung;
  3. Gefahrenkommunikation: Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt (SDS)
  4. Vertrauliche Geschäftsinformationen (CBI).

Am 11. Oktober 2019 veröffentlichte DOSH das überarbeitete Dokument für den ersten Teil der CLASS-Verordnung 2013 - Industrie-Verhaltenskodex zur chemischen Klassifizierung und Gefahrenkommunikation (Änderung) 2019. In der Chemikalienklassifizierungsliste sind nun 662 Substanzen aufgeführt.

 

2. GHS-Klassifizierung, die von Malaysia übernommen wurde

Die detaillierten Klassifizierungsinformationen in Malaysia sind wie folgt:

Physikalische Gefahren: 

Gefahrenklasse Gefahrenkategorie
1 Explosive Stoffe Instabile Explosive Div 1.1 Div 1.2 Div 1.3 Div 1.4 Div 1.5 Div 1.6
2 Entzündbare Gase Kat. 1 Kat. 2          
3 Entzündbare Aerosole Kat. 1 Kat. 2          
4 Entzündbare Flüssigkeiten Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3        
5 Entzündbare Feststoffe Kat. 1 Kat. 2          
6 Oxidierende Gase Kat. 1            
7 Oxidierende Flüssigkeiten Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3        
8 Oxidierende Feststoffe Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3        
9 Gase unter Druck Druckgas Verflüssigtes Gas Kühlbares verflüssigtes Gas Gelöstes Gas
10 Selbstreaktive Chemikalien Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G
11 Pyrophore Flüssigkeiten Kat. 1            
12 Pyrophore Feststoffe Kat. 1            
13 Selbsterhitzende Chemikalien Kat. 1 Kat. 2          
14 Chemikalien, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3        
15 Organische Peroxide Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F Typ G
16 Metallkorrosion Kat. 1            

Gesundheitsgefahren: 

Gefahrenklasse Gefahrenkategorie
1 Akute Toxizität (oral) Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4
2 Akute Toxizität (dermal) Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4
3 Akute Toxizität (Inhalation) Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4
4 Hautverätzung oder -reizung Kat. 1/1A/1B/1C Kat. 2    
5 Schwere Augenschädigung oder Augenreizung Kat. 1 Kat. 2    
6 Atemwegssensibilisierung Kat. 1      
7 Hautsensibilisierung Kat. 1      
8 Keimzellmutagenität Kat. 1A/1B Kat. 2    
9 Karzinogenität Kat. 1A/1B Kat. 2    
10 Reproduktionstoxizität Kat. 1A/1B Kat. 2 Auswirkungen auf oder durch das Stillen  
11 Spezifische Zielorgantoxizität - einmalige Exposition Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3  
12 Spezifische Zielorgantoxizität - wiederholte Exposition Kat. 1 Kat. 2    
13 Aspiration hazard Kat. 1      

Umweltgefahren:

Gefahrenklasse Gefahrenkategorie
1 Gefährlich für die aquatische Umwelt – akute Gefahr Kat. 1      
2 Gefährlich für die aquatische Umwelt – chronische Gefahr Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4
3 Gefährlich für die Ozonschicht Kat. 1      

 

3. SDS-Anforderungen in Malaysia

Lieferanten müssen dem Empfänger jeder gefährlichen Chemikalie ein aktuelles SDS bereitstellen, und auch für Chemikalien, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber die in der untenstehenden Tabelle angegebenen Konzentrationen erfüllen, sollten SDS-Dokumente bereitgestellt werden. Wie bei den Kennzeichnungsanforderungen muss das SDS sowohl in der Landessprache als auch in englischer Sprache verfasst sein.

Gefahrenklasse Grenzwerte
Akute Toxizität bei 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)
Hautkorrosion oder -reizung bei 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)
Schwere Augenschädigung oder Augenreizung bei 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)
Atemwegs-Sensibilisierung bei 0,1 % oder mehr (≥ 0,1 %)
Hautsensibilisierung bei 0,1 % oder mehr (≥ 0,1 %)
Keimzellmutagenität (Kategorie 1) bei 0,1 % oder mehr (≥ 0,1 %)
Keimzellmutagenität (Kategorie 2) be 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)
Karzinogenität bei 0,1 % oder mehr (≥ 0,1 %)
Reproduktionstoxizität bei 0,1 % oder mehr (≥ 0,1 %)
Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition
be 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)
Spezifische Zielorgantoxizität – wiederholte Exposition
be 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)
Aspirationsgefahr
be 10 % oder mehr (≥ 10 %)
Gefährlich für die aquatische Umwelt
be 1,0 % oder mehr (≥ 1,0 %)

Grenzwerte für jede Gesundheits- und Umweltgefahrenklasse

Das SDS ist unter Verwendung der folgenden Überschriften in der unten angegebenen Reihenfolge darzustellen:

  • Abschnitt 1: Identifikation der gefährlichen Chemikalie und des Lieferanten;
  • Abschnitt 2: Gefahrenidentifikation;
  • Abschnitt 3: Zusammensetzung und Angaben zu den Bestandteilen der gefährlichen Chemikalie;
  • Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen;
  • Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung;
  • Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung;
  • Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung;
  • Abschnitt 8: Expositionskontrollen und persönliche Schutzausrüstung;
  • Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften;
  • Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität;
  • Abschnitt 11: Toxikologische Angaben;
  • Abschnitt 12: Ökologische Angaben;
  • Abschnitt 13: Entsorgungsangaben;
  • Abschnitt 14: Transportangaben;
  • Abschnitt 15: Rechtsvorschriften;
  • Abschnitt 16: Sonstige Angaben.

Es ist zu beachten, dass die Gefahrensymbole auf dem SDS mindestens 1 cm x 1 cm und weniger als 2 cm x 2 cm groß sein müssen. Wenn die gefährliche Chemikalie zusätzlich ein gelistetes Gift ist, müssen die Erste-Hilfe-Anweisungen mit den Anforderungen des Nationalen Giftnotrufs in Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen übereinstimmen. In Abschnitt 8 Expositionskontrollen und persönliche Schutzausrüstung, wenn kein malaysischer zulässiger Expositionsgrenzwert (PEL) gemäß der Verordnung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Verwendung und Standards der Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Chemikalien) von 2000 festgelegt ist, sind international anerkannte Expositionsstandards oder Expositionsstandards anderer Länder zu verwenden, sofern verfügbar. Beispiele für internationale Standards oder Grenzwerte sind die der Health and Safety Executive (HSE) im Vereinigten Königreich, der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH) oder die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) in Deutschland. Wenn eine Chemikalie als Karzinogen eingestuft ist, sollten in diesem Abschnitt des SDS Empfehlungen zur Substitution oder Isolierung der Chemikalie vom Arbeitsplatz enthalten sein.

Darüber hinaus führt Abschnitt 4 von ICOP CHC 2014 die Vorsichtsmaßnahmen bezüglich vertraulicher Geschäftsangaben (CBI) ein. CBI-Ansprüche sollten auf die chemischen Namen und deren Konzentrationen in Mischungen beschränkt sein, andere Informationen sollten gemäß den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt werden. CBI-Informationen sind auf Anfrage dem DOSH-Direktor offenzulegen. Ein generischer Name kann verwendet werden, um einen gefährlichen Bestandteil zu beschreiben, wenn die Identität des Bestandteils kommerziell vertraulich ist. Die generischen Namen werden nach den chemischen Funktionsgruppen oder Elementen benannt, die ihre chemischen Eigenschaften beeinflussen. Abschnitt 4.3.2 von ICOP CHC 2014 enthält eine Liste von 120 empfohlenen generischen Namen. Bezüglich der CBI-Konzentration ist der folgende Konzentrationsbereich oder ein engerer Bereich zulässig, um die Konzentration der Bestandteile zu beschreiben.

<1%
1 bis <3%
3 bis <5%
5 bis <10%
10 bis <30%
30 bis 60%
>60%

Zulässiger Konzentrationsbereich für als CBI geltende Bestandteile

 

4. GHS-Sicherheitskennzeichnungsanforderungen in Malaysia

Gemäß den Anforderungen von Teil IV der Klassenverordnung 2013 müssen GHS-Sicherheitskennzeichnungen dauerhaft die folgenden Informationen enthalten:

(a) Produktkennzeichnung (muss mit dem Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen);
(b) Lieferantenidentifikation;
(c) Signalwort;
(d) Gefahrenhinweis (Behälter oder Verpackung 125 mL kann weggelassen werden);
(e) Gefahrpiktogramm, die Größe beträgt ein Fünfzehntel der Oberfläche des Etiketts, jedoch mindestens 100 mm2 (10 mm x 10 mm). Wenn das Gefahrpiktogramm GHS01 verwendet wird, ist die Verwendung der Gefahrpiktogramme GHS02 und GHS03 optional (ausgenommen selbstreaktive Chemikalien Typ B und organische Peroxide Typ B);
(f) Sicherheitshinweis (Behälter oder Verpackung 125 mL kann weggelassen werden);
(g) Hinweis mit dem Text: “Sicherheitsdatenblatt vor Gebrauch lesen” (Anwendbar für Behälter oder Verpackungen 125 mL, bei regulärer Verpackung kann der Hinweis entfallen);
(h) Lokale Notrufnummer (24 Stunden) in Malaysia (einschließlich Vorwahl). Wenn die gefährliche Chemikalie importiert wird, kann die Kontakttelefonnummer des ausländischen Herstellers (24 Stunden) für Notfallberatung angegeben werden;
(i) Buchstaben und Zahlen müssen gedruckt sein und die Schriftgröße darf nicht kleiner als 7 Punkt sein, die Buchstaben und Zahlen müssen schwarz sein;
(j) Verwendung der Landessprache und der englischen Sprache.

Wenn der Stoff in der Liste der klassifizierten Chemikalien im ICOP CHC 2014 Abschnitt 1 enthalten ist, hat der Name in der Liste Vorrang für die Identifikation. Die Produktkennzeichnung für ein Gemisch ist der Handelsname oder die Bezeichnung des Gemischs. Der Unterschied zum Sicherheitsdatenblatt besteht darin, dass nicht mehr als 6 Sicherheitshinweise auf dem Etikett erscheinen müssen, es sei denn, es ist notwendig, die Art und Schwere der Gefahren widerzuspiegeln. Überflüssige Informationen können weggelassen werden. Wenn eine Gefahrenklassifizierung zu doppelten Sicherheitshinweisen führt, erscheint die Information nur einmal.

Beispiel für allgemeine Etiketten

Beispiel für Etikett für kleine Verpackungen (125 mL)

Mit der Aktualisierung und Änderung der UN GHS-Verordnung fehlen in Malaysias Klassifizierung desensibilisierte Explosivstoffe, Einatmungsgefahr Kategorie 2, brennbare Gase (chemisch instabile Gase A/B, Zündgase) usw. Um den neuesten UN GHS-Anforderungen zu entsprechen, hat DOSH am 13. Juni 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Klassenverordnung 2013 veröffentlicht und die öffentliche Meinungsbildung abgeschlossen (Stand 15. August 2022).

Vorgeschlagene Änderungen der Klassenverordnung 2013:

1)  Sicherheitsdatenblatt (SDS)
Aktualisiertes SDS muss innerhalb von 6 Monaten nach der Aktualisierung bereitgestellt werden, mit denselben Kennzeichnungsanforderungen. Zuvor war dies so bald wie möglich ohne festgelegte Frist.

2)  Etikett
Anforderungen für Behälter mit einer Größe von 125 ml wurden auf 250 ml erweitert;
Änderungen in der Gefahrenklassifizierung müssen innerhalb von 6 Monaten auf den Etiketten aktualisiert werden. Im Vergleich zur ursprünglichen 3-Monats-Frist wurde die Frist verdoppelt;

Anforderungen an die Etikettengröße basierend auf der Oberfläche. Infolgedessen wurde die detaillierte Tabelle der Etikettengröße in Anhang 4 der Verordnung verfeinert (siehe Tabelle unten).

Inhalt der Verpackung Abmessungen der Etiketten (in Millimetern)
Nicht mehr als 3 Liter Wenn möglich, mindestens 52 x 74
Mehr als 3 Liter, aber nicht mehr als 50 Liter Mindestens 74 x 105
Mehr als 50 Liter, aber nicht mehr als 500 Liter Mindestens 105 x 148
Mehr als 500 Liter Mindestens 148 x 210

Abmessungen des Etiketts (aktuell)

Inhalt der Verpackung Größe des Etiketts (in mm2) Abmessungen des Piktogramms
Nicht mehr als 3 Liter Wenn möglich, mindestens 3850 mm2 Mindestens 10 mm x 10 mm
Mehr als 3 Liter, aber nicht mehr als 50 Liter Mindestens 7770 mm2 Mindestens 23 mm x 23 mm

Mehr als 50 Liter, aber nicht

mehr als 500 Liter
Mindestens 15540 mm2 Mindestens 32 mm x 32 mm
Mehr als 500 Liter Mindestens 31080 mm2 Mindestens 46 mm x 46 mm

Abmessungen des Etiketts (Änderung)

3) Klassifizierungen
Hinzufügung von zwei Gefahrenklassen: Druckbehälter-Chemikalien (Kategorie 1-3) und desensibilisierte Explosivstoffe (Kategorie 1-4);
Aktualisierung der Gefahrenkategorien für brennbare Gase;
Brennbare Aerosole ändern sich zu Aerosolen, Hinzufügung der Aerosol-Kategorie 3;
Hinzufügung der Kategorie 3 für Hautkorrosion oder Hautreizung;
Aufteilung der Kategorie 2 für schwere Augenschäden oder Augenreizung in 2A und 2B;
Aktualisierung der Kategorie 1 für Atemwegssensibilisierung / Hautsensibilisierung in 1A und 1B;
Aktualisierung des Grenzwerts für Aspirationsgefahr von >=10% auf >=1%.

Dieser Vorschlag zielt auf die Angleichung an UN GHS Rev. 8 ab. Malaysia wird bald eine neue Version der GHS-Regelungsdokumente veröffentlichen.

 

Anhang

  1. Industry Code of Practice on Chemical Classification and Hazard Communication 2014.pdf
  2. GESETZ ÜBER ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEIT 1994 (Gesetz 514 oder OSHA 1994)
Neso Zhao
ChemRadar Regulatory Analyst
Inhalt
1. GHS Regulatorische Grenzen in Malaysia
2. GHS-Klassifizierung, die von Malaysia übernommen wurde
3. SDS-Anforderungen in Malaysia
4. GHS-Sicherheitskennzeichnungsanforderungen in Malaysia
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com
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