Im GHS-System unterscheiden sich die Definitionen von schwerer Augenschädigung und Augenreizung.
Augenschädigung bezieht sich auf den Zustand, bei dem der Kontakt mit einer Substanz oder Mischung zu Gewebeschäden führt, die nicht vollständig reversibel sind, oder zu einem schweren physiologischen Sehverlust.
Augenreizung bezieht sich auf einen Zustand, bei dem das Auge nach dem Kontakt mit einer Substanz oder Mischung vollständig reversible Veränderungen durchläuft.
In dieser Gefahrenkategorie werden Substanzen basierend auf den folgenden Bedingungen in eine der folgenden Klassen eingeteilt:
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Standard |
Kategorie 1: Schwere Augenschädigung/nicht reversible Augeneffekte |
(a) Mindestens ein Effekt an Hornhaut, Iris oder Bindehaut eines Tieres, und der Effekt hält während des üblichen 21-tägigen Beobachtungszeitraums an. Der Zustand wird sich während des Beobachtungszeitraums nicht umkehren oder ist nicht vollständig reversibel; und/oder (b) Der Durchschnittswert, berechnet auf Basis der Bewertung nach 24, 48 und 72 Stunden nach dem Tropfen der Prüfsubstanz. Ein Wert, bei dem mindestens 2 von 3 Testtieren eine positive Reaktion zeigen: (1) Hornhauttrübung ≥ 3; und/oder (2) Iritis > 1,5. |
Kategorie 2/2A: Augenreizung/Reversible okulare Effekte |
Die Durchschnittswerte, berechnet auf Basis der Bewertung nach 24, 48 und 72 Stunden nach dem Tropfen der Prüfsubstanz, für 3 Tiere. Mindestens 2 Tiere in der Testgruppe zeigten eine positive Reaktion: (a) Hornhauttrübung ≥ 1; und/oder (b) Iritis ≥ 1; und/oder (c) Bindehautrötung ≥ 2; und/oder (d) Bindehautschwellung (Chemose) ≥ 2 und vollständig reversibel innerhalb des üblichen 21-tägigen Beobachtungszeitraums. |
Kategorie 2B: Augenreizung/reversible Augeneffekte |
In Kategorie 2A, wenn die oben genannten Effekte innerhalb eines 7-tägigen Beobachtungszeitraums vollständig reversibel sind, gilt der Augenreizstoff als ein milder Augenreizstoff (Kategorie 2B). |
Für die Klassifizierung von Gemischen kann diese auf Basis von Gesamtauswertungsdaten oder durch Anwendung der Brückenprinzipien erfolgen. Für Gemische ist jedoch das häufigste Szenario, das Gemisch basierend auf der GHS-Klassifizierung und den Inhaltsinformationen seiner Komponenten zu klassifizieren, wobei wir die Summationsmethode zur Bestimmung verwenden können:
Summe der Komponenten, die in die folgenden Kategorien eingestuft sind |
Konzentration der in die folgenden Kategorien eingestuften Komponenten im Gemisch |
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Schwere Augenschädigung |
Schwere Augenreizung/Augenreizung |
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Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
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Auge oder Haut Kategorie 1 |
³ 3% |
≥ 1% und < 3% |
Auge Kategorie 2/2A |
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³ 10 % |
(10 × Auge Kategorie 1) + Auge Kategorie 2/2A |
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³ 10 % |
Haut Kategorie 1 + Auge Kategorie 1 |
³ 3% |
≥ 1% und < 3% |
10 × (Haut Kategorie 1 + Auge Kategorie 1) + Auge Kategorie 2A/2B |
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³ 10 % |
Es ist zu beachten, dass bei der Klassifizierung von Gemischen manchmal auch der pH-Wert berücksichtigt werden muss, d.h. pH ≤ 2 oder ≥ 11,5. Wenn das Gemisch Säure-/Alkalikomponenten oder andere ätzende Komponenten (Augenkategorie 1) mit einer Konzentration von nicht weniger als 1 % enthält, sollte es als Augenkategorie 1 klassifiziert werden.
Für andere Augenreizstoffkomponenten (Augenkategorie 2), die nicht für die Summationsmethode geeignet sind und eine Konzentration von nicht weniger als 3 % aufweisen, sollten sie als Augenkategorie 2 klassifiziert werden.
Bezüglich der Klassifizierung von schwerer Augenschädigung/Augenreizung möchte der Herausgeber ein in der Praxis aufgetretenes Kundenproblem teilen: Im SDS Teil 2 wird eine Augenkategorie 1 Klassifizierung und ein Korrosionspiktogramm angezeigt, warum wird es dann im Teil 14 nicht als Klasse-8-ätzender Stoff klassifiziert?
Um dieses Problem zu lösen, müssen wir zwischen GHS-Klassifizierung und Gefahrgutklassifizierung unterscheiden. Klasse 8 - Ätzende Stoffe in den UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter (UN TDG) bezieht sich auf Stoffe, die durch chemische Wirkung irreversible Hautschäden oder erhebliche Schäden bzw. sogar Zerstörung anderer Güter oder Transporteinrichtungen bei Austritt verursachen. Der Fokus liegt hauptsächlich auf Hautkorrosion und Metallkorrosion, was mit Augenschäden/Augenreizungen nicht zusammenhängt.
GHS-Piktogramm TDG-Piktogramm
Bei der Erstellung von SDS/Etiketten sind drei wichtige Grundsätze bezüglich der Reihenfolge der Gesundheitsgefahrenpiktogramme zu beachten:
① Wenn das Totenkopf- und Knochenkreuz-Symbol vorhanden ist, darf das Ausrufezeichen nicht erscheinen;
② Wenn das Korrosionssymbol vorhanden ist, darf das Ausrufezeichen, das Haut- oder Augenreizungen anzeigt, nicht erscheinen;
③ Wenn das Gesundheitsgefahrensymbol für Atemwegssensibilisierung erscheint, darf das Ausrufezeichen, das Haut- oder Augenreizungen anzeigt, nicht erscheinen.
Zusätzlich variiert die Klassifizierung von Augenschäden/Augenreizungen unter GHS leicht in verschiedenen Ländern und Regionen. Der Herausgeber vergleicht China, die Vereinigten Staaten und die EU als einfaches Beispiel.
China
Gemäß den 'Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien—Teil 20: Schwere Augenschädigung/Augenreizung' GB 30000.20-2013, die 2014 in Kraft traten, wird die schwere Augenschädigung/Augenreizung in 3 Kategorien unterteilt, mit einer weiteren Unterteilung der Augenkategorie 2, was mit UN GHS übereinstimmt.
EU
Nach der EU-CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) wird die schwere Augenschädigung/Augenreizung in 2 Kategorien unterteilt, und die Klassifizierung der Kategorie 2B nach dem UN-GHS-System wird nicht übernommen.
Vereinigte Staaten
Im Hazard Communication Standard (HCS), herausgegeben von OSHA (Occupational Safety and Health Administration) in den Vereinigten Staaten, ist die Klassifizierung von schwerer Augenschädigung/Augenreizung dieselbe wie bei Chinas GB30000.20, mit einer weiteren Unterteilung der Augenkategorie 2, was mit UN GHS übereinstimmt.