Die aktuellen GHS-Vorschriften Japans sind die 'Chemische Klassifizierung' (JIS Z7252: 2019) und die 'Gefahrenkommunikation von Chemikalien—Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter' (JIS Z7253: 2019), die auf der Revision 6 des UN GHS der Vereinten Nationen basieren. Diese Vorschriften werden voraussichtlich im Jahr 2025 überarbeitet.
Beide JIS-Normen werden vom Japanischen Normenausschuss (JISC) überprüft und festgelegt. JIS Z7252 legt hauptsächlich die Klassifizierungsmethoden für physikalische, chemische, gesundheitliche und umweltbezogene Gefahren von Chemikalien fest. JIS Z7253 ist der Standard für die Gefahrenkommunikation basierend auf der GHS-Klassifizierung und beschreibt hauptsächlich die spezifischen Anforderungen für SDS (Sicherheitsdatenblätter) und Kennzeichnungen.
Mit Aktualisierungen des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (alle zwei Jahre aktualisiert) und neuen Anforderungen aus der weiteren Umsetzung ist es notwendig, die aktuellen Normen zu aktualisieren, um die Übereinstimmung mit dem UN GHS-Dokument zu gewährleisten. Im Jahr 2023 hat der JISC den Aktualisierungsprozess eingeleitet. Der neueste UN GHS-Standard 2023 ist Revision 9, sodass die im Jahr 2025 veröffentlichten überarbeiteten Dokumente auf der UN GHS Revision 9 basieren werden.
Die wichtigsten Überarbeitungen von JIS Z7252: 2025 sind wie folgt:
1. Explosivstoffe
Die aktuelle Klassifizierung von Explosivstoffen besteht aus sieben Kategorien: instabile Explosivstoffe und die Klassen 1.1–1.6. Nach der Überarbeitung wird die Klassifizierung der UN GHS Revision 9 übernommen, mit zwei Hauptkategorien und vier Unterkategorien: Explosivstoff Kategorie 1, 2A, 2B und 2C. Die Änderungen bei den Explosivstoffkategorien sind erheblich, daher sollten betroffene Unternehmen sich frühzeitig vorbereiten.
Kategorie |
Unterkategorie |
Standard |
1 |
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Die folgenden explosiven Stoffe, Gemische und Gegenstände: (a) Nicht einer Unterteilung zugeordnet sind, und (i) Zur Herstellung eines explosiven oder pyrotechnischen Effekts bestimmt sind; oder (2) Stoffe oder Gemische, die im Testverfahren 2 des Handbuchs für Prüfungen und Kriterien ein "+"-Ergebnis zeigen oder (b) Nicht in der Primärverpackung eines zugeordneten Gegenstands enthalten sind, es sei denn, es handelt sich um Explosivartikel der folgenden zugeordneten Gegenstände: (1) Ohne Primärverpackung; oder (2) In einer Primärverpackung, die den explosiven Effekt nicht mindert, unter Berücksichtigung von Zwischenverpackungsmaterialien, Abstand oder kritischer Ausrichtung. |
2 |
2A |
Explosive Stoffe, Gemische und Gegenstände, die den folgenden Positionen zugeordnet sind: (a) Positionen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 oder 1.6; oder (b) Position 1.4 und nicht die Kriterien der Unterkategorien 2B oder 2C erfüllen. |
2B |
Explosive Stoffe, Gemische und Gegenstände, die Position 1.4 und anderen als der Kompatibilitätsgruppe S zugeordnet sind und folgende Bedingungen erfüllen: (a) Zünden oder fragmentieren nicht bei normaler Funktion; und (b) Zeigen kein schwerwiegendes Gefahrenereignis im Test 6(a) oder 6(b) des Handbuchs für Prüfungen und Kriterien; und (c) Benötigen kein Schutzdesign außer dem, das möglicherweise durch die Primärverpackung bereitgestellt wird, um schwerwiegende Gefahrenereignisse zu reduzieren. |
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2C |
(a) Zünden oder fragmentieren nicht bei normaler Funktion; und (b) Zeigen kein schwerwiegendes Gefahrenereignis im Test 6(a) oder 6(b) des Handbuchs für Prüfungen und Kriterien oder, falls solche Testergebnisse nicht vorliegen, zeigen keine ähnlichen Ergebnisse im Test 6(d); und (c) Benötigen kein Schutzdesign außer dem, das möglicherweise durch die Primärverpackung bereitgestellt wird, um schwerwiegende Gefahrenereignisse zu reduzieren. |
2. Entzündbare Gase
Die Ausgabe 2025 wird die Kategorie 1B für entzündbare Gase hinzufügen. Für die Bestimmung beachten Sie die UN GHS-Definition für Kategorie 1B.
3. Aerosole
Unter der Kategorie Aerosole wird eine neue Klassifizierung für unter Druck stehende Chemikalien hinzugefügt. Unter Druck stehende Chemikalien beziehen sich auf Flüssigkeiten oder Feststoffe (z. B. Pasten oder Pulver), die bei 20°C mit einem Gas in Druckbehältern außer Aerosoldosen auf einen Druck von mindestens 200 kPa (Überdruck) gesetzt werden. Unter Druck stehende Chemikalien können in 3 Unterkategorien eingeteilt werden:
Kategorie |
Standard |
1 |
Alle unter Druck stehenden Chemikalien, die folgende Werte erfüllen: (a) Enthält ≥ 85 % brennbare Bestandteile (Masse); und (b) Verbrennungswärme ≥ 20 kJ/g. |
2 |
Alle unter Druck stehenden Chemikalien, die folgende Werte erfüllen: (a) Enthält > 1 % brennbare Bestandteile (Masse); und (b) Verbrennungswärme < 20 kJ/g; oder: (a) Enthält < 85 % brennbare Bestandteile (Masse); und (b) Verbrennungswärme ≥ 20 kJ/g. |
3 |
Alle unter Druck stehenden Chemikalien, die folgende Werte erfüllen: (a) Enthält ≤ 1 % brennbare Bestandteile (Masse); und (b) Verbrennungswärme < 20 kJ/g. |
4. Hautkorrosion/-reizung
Es wurde eine neue Klassifizierungsmethode für in vitro/ex vivo Tests ohne Tierversuche hinzugefügt. Wenn diese Klassifizierungsmethode angewendet wird, müssen die in vitro/ex vivo Tests auf OECD-Prüfrichtlinien basieren.
Die wichtigsten Überarbeitungen von JIS Z7253: 2025 sind wie folgt:
1. Gefahren- und Sicherheitshinweise
Da einige Gefahrenklassifizierungen in JIS Z7252: 2025 überarbeitet wurden, wurden entsprechende Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) gelöscht, aktualisiert oder angepasst.
Löschen |
H200 |
Instabile Explosivstoffe |
H201 |
Explosivstoffe: Gefahr einer Massenexplosion |
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H202 |
Explosivstoffe: Gefahr schwerer Projektionen |
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H203 |
Explosivstoffe: Gefahr durch Feuer, Explosion oder Projektion |
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H205 |
Kann bei Feuer massenhaft explodieren |
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P201 |
Vor Gebrauch Anweisungen einholen. |
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P202 |
Nicht verwenden, bevor alle Sicherheitsvorkehrungen gelesen und verstanden wurden. |
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Neu hinzugefügt |
H209 |
Explosivstoff |
H210 |
Sehr empfindlich |
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P203 |
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise einholen, lesen und befolgen. |
2. Sicherheitshinweise
Die Übernahme des Ansatzes der Sicherheitshinweise aus dem UN GHS ermöglicht eine flexiblere Anwendung. Nicht zutreffende Hinweise können weggelassen werden, und einige Hinweise können kombiniert oder zusammen verwendet werden.
3. Anhang D: Erstellung und Vorbereitung von SDS
Anhang D behandelt die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Änderungen bei der Erstellung von SDS aufgrund von Klassifizierungsänderungen werden entsprechend überarbeitet. Zusätzlich können Änderungen am 'Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz' die Erstellung von SDS beeinflussen, und Anpassungen werden basierend auf neuen Vorschriften vorgenommen.
Die neuesten Dokumente, JIS Z7252:2025 und JIS Z7253:2025, sollten ursprünglich bis September 2025 veröffentlicht werden. Aufgrund von Änderungen in anderen Vorschriften kann sich die Veröffentlichung jedoch bis 2026 verzögern. Neue Vorschriften beinhalten in der Regel eine Übergangsfrist von 3-5 Jahren. Derzeit müssen wir uns frühzeitig auf die Überarbeitungen vorbereiten, um einen ununterbrochenen Handel sicherzustellen.