Der aktualisierte nationale GHS-Standard Brasiliens ABNT NBR 14725:2023, veröffentlicht von der brasilianischen Technischen Normungsvereinigung (ABNT) am 3. Juli 2023, tritt offiziell am 4. Juli 2025 in Kraft. Diese umfassende Analyse skizziert drei wichtige betriebliche Anforderungen für Unternehmen, um die Einhaltung der SDS- und GHS-Etiketten sicherzustellen.
I. GHS-Klassifizierungsaktualisierungen
1. Zwei neue GHS-Kategorien wurden hinzugefügt: 'Entsensibilisierte Sprengstoffe' und 'Gefährlich für die Ozonschicht'.
Entsensibilisierte Sprengstoffe, eine neue physikalische Gefahr, beziehen sich auf feste oder flüssige Sprengstoffe oder Gemische, deren Sprengstoffeigenschaften durch Behandlung unterdrückt wurden. Die Klassifizierung basiert auf der korrigierten Brennrate (Ac) aus dem UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien. Entsensibilisierte Sprengstoffe werden in vier Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1: Ac ≥ 300 kg/min und ≤ 1200 kg/min;
- Kategorie 2: Ac ≥ 140 kg/min und ≤ 300 kg/min;
- Kategorie 3: Ac ≥ 60 kg/min und ≤ 140 kg/min;
- Kategorie 4: Ac < 60 kg/min
Gefährlich für die Ozonschicht, eine neue Umweltgefahr, umfasst alle im Anhang des Montrealer Protokolls aufgeführten Substanzen (z. B. HFKW) oder Gemische, die diese Substanzen in einer Konzentration von ≥ 0,1 % enthalten.
2. Anpassungen bei der Klassifizierung von brennbaren Gasen.
Die Kategorie 1 für brennbare Gase wurde weiter in Kategorie 1A und Kategorie 1B unterteilt. Gase mit pyrophoren oder chemisch instabilen Eigenschaften werden automatisch als Kategorie 1A klassifiziert.
3. Erhebliche Änderungen bei Gesundheitsgefahren.
Basierend auf der UN GHS Revision 7 bietet ABNT NBR 14725:2023 detailliertere Klassifizierungskriterien und verstärkt die Anforderungen für die Verwendung von Schwellenwerten und Konzentrationsgrenzen zur Klassifizierung von Gemischen. Wichtige Änderungen umfassen:
- Reproduktionstoxizität: Der Name der Gefahrenklassifizierung wurde von 'Reproduktions- und Laktationstoxizität' zu 'Reproduktionstoxizität' geändert, im Einklang mit GHS.
- Hautkorrosion/-reizung: Wenn die Unterkategorien (1A, 1B oder 1C) nicht genau bestimmt werden können, darf Kategorie 1 auch formal als allgemeine Kategorie verwendet werden. Gleichzeitig umfasst Hautkorrosion/-reizung auch zwei Klassifizierungen: Kategorie 2 und Kategorie 3.
- Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Für Kategorie 2 kann klar unterteilt werden in: 2/2A – Augenreizung, 2B – Mäßig reversible Augenreizung. Zusätzlich bleibt der Inhalt von Kategorie 1 unverändert.
- Atemwegs- oder Hautsensibilisierung: Es werden klar Unterkategorien eingeführt – Kategorie 1, Kategorie 1A und Kategorie 1B.
- Akute Toxizität (Inhalation, Gase): Aktualisiert den ATE-Wert (Akute Toxizitätsschätzung) für Kategorie 4.
II. GHS-Etikettenaktualisierungen
Nach der Umsetzung von ABNT NBR 14725:2023 wird es viele bedeutende Änderungen bei GHS-Etiketten geben, insbesondere für Etiketten kleiner Behälter und die Kennzeichnungspflichten für Produkte ohne GHS-Klassifizierung, die wesentliche Aktualisierungen erfahren.
1. Für Produkte ohne GHS-Klassifizierung verlangt der neue Standard, dass das Etikett folgende Informationen enthält:
- Produktidentifikation;
- Lieferantenidentifikation;
- Verpflichtende Angabe: "Keine Gefahrenklassifizierung gemäß ABNT NBR 14725" oder "Keine Gefahrenklassifizierung gemäß UN GHS".
2. Für Produkte mit GHS-Klassifizierung sind unter dem neuen Standard folgende Kennzeichnungspflichten zu beachten:
- Produktidentifikation – Keine Aktualisierung;
- Lieferantenidentifikation – Keine Aktualisierung;
- Namen der chemischen Komponenten – Pflicht nur für Komponenten mit Gesundheitsgefahren (beachten Sie jedoch, dass das SDS alle Komponenten mit Gesundheits- und Umweltgefahren enthalten muss);
- Gefahrenpiktogramme – Keine Aktualisierung;
- Signalwörter – "Gefahr" und "Warnung" bleiben erhalten; das Wort "Vorsicht" wurde entfernt.
- Gefahrenhinweise (H-Sätze) – Hinzugefügte Gefahrenhinweise wie H206 und H207 sowie überarbeitete Gefahrenhinweise wie H270 und H314.
- Sicherheitshinweise (P-Sätze) - Neue Sicherheitshinweise wie P102, P112 hinzugefügt, überarbeitete Hinweise wie P103, P104 und entfernte Hinweise wie P221, P235+P410.
- Zusätzliche Informationen - Nach dem neuen Standard muss im SDS angegeben werden, dass es 'erhalten werden kann' und nicht mehr, dass es zwingend erhältlich sein muss.
3. Kennzeichnungspflichten für kleine Behälter:
Verpackungen ≤ 250 ml können alternative Methoden wie Ausklappetiketten, Anhänger oder Etiketten für Zwischenverpackungen verwenden.
III. Anforderungen an SDS
- Dokumenten-Umbenennung: FISPQ wurde zu FDS (Ficha de Dados de Segurança, Sicherheitsdatenblatt auf Portugiesisch) geändert
- Abschnittsaktualisierungen:
- Abschnitt 1: Verpflichtende 24/7-Notrufnummer mit brasilianischem lokalen Service
- Abschnitt 3: Erfordert chemische Namen, CAS-Nummern und Konzentrationsdaten für gefährliche Komponenten
- Abschnitt 9: Partikelgrößendaten erforderlich für feste Stoffe/Gemische
Außerdem müssen sowohl GHS-Etiketten als auch SDS gemäß ABNT NBR 14725:2023 in Portugiesisch bereitgestellt werden, da die Amtssprache Brasiliens Portugiesisch ist.
Für Unternehmen, die nach Brasilien exportieren, ist es als Chemikalienlieferanten notwendig, zeitnah zu prüfen, ob die derzeit verwendeten SDS und GHS-Etiketten den Anforderungen von ABNT NBR 14725:2023 entsprechen, und so bald wie möglich Aktualisierungen einzuleiten. Besonders in Bezug auf die neue Anforderung eines 24-Stunden-Notruftelefons im SDS empfiehlt es sich, dies im Voraus mit brasilianischen Kunden abzuklären. Falls Notrufdienste von Drittanbietern erforderlich sind, wird aufgrund des langwierigen Delegationsprozesses und Zeitplans dringend empfohlen, die Delegationsarbeiten frühzeitig zu beginnen, um Probleme wie die Festhaltung von Waren an Häfen aufgrund langer Delegationszeiten und daraus resultierende unnötige Komplikationen zu vermeiden.