Am 12. September 2025 wurde die 11. überarbeitete Ausgabe des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) auf der UNECE-Website veröffentlicht. Derzeit verfügbar in Englisch, Französisch und Spanisch.

Im Vergleich zur 10. überarbeiteten Ausgabe des UN-GHS umfassen die wichtigsten Änderungen:
1. Einführung des Konzepts 'Globales Erwärmungspotenzial (GWP)'
Das Globale Erwärmungspotenzial bezieht sich auf eine Kennzahl, die die Fähigkeit einer Substanz oder Mischung vergleicht, Wärme in der Atmosphäre im Vergleich zu einem Referenzgas (typischerweise Kohlendioxid) einzufangen. Die formale Definition von GWP ist der kumulative Strahlungsantriebseffekt über einen bestimmten Zeithorizont pro Masseeinheit des ausgestoßenen Gases, relativ zu Kohlendioxid (als Referenzgas), einschließlich direkter und indirekter Effekte.
2. Klarstellung der unabhängigen Einstufung für Aerosole und Druckgase
Im Kapitel über 'Aerosole und Druckgase' wird klargestellt, dass Aerosole nicht mehr unter die Abschnitte 2.3.2 (Druckgase), Kapitel 2.2 (Entzündbare Gase), Kapitel 2.5 (Druckgase), Kapitel 2.6 (Entzündbare Flüssigkeiten) oder Kapitel 2.7 (Entzündbare Feststoffe) fallen. Aerosole können jedoch aufgrund ihres Inhalts weiterhin anderen Gefahrenkategorien zugeordnet werden. Ebenso fallen Druckgase nicht mehr unter die Abschnitte 2.3.1 (Aerosole), Kapitel 2.2 (Entzündbare Gase), Kapitel 2.5 (Druckgase), Kapitel 2.6 (Entzündbare Flüssigkeiten) oder Kapitel 2.7 (Entzündbare Feststoffe). Druckgase können jedoch aufgrund ihres Inhalts weiterhin anderen Gefahrenkategorien zugeordnet werden.
3. Klarstellung der Einstufungskriterien für Aerosole
Ergänzung und Änderung der Tabelle 2.3.1: Teilweise Testinhalte unter Aerosolstandards.
4. Überarbeitung der Hinweise bei 'Entsensibilisierten Sprengstoffen'
Änderung oder Löschung von Hinweisen oder Fußnoten bezüglich verdaulicher Cellulose im Kapitel über 'Entsensibilisierte Sprengstoffe'.
5. Überarbeitung der Einstufungsleitlinien bei 'Atemwegs- oder Hautsensibilisierung'
Für Substanzen und Gemische, die einer Hautsensibilisierungseinstufung unterzogen werden, können Informationen aus humanen Vorhersage-Pflastertests, epidemiologischen Studien, Fallstudien, Fallberichten oder medizinischen Vorgeschichten, diagnostischen Pflastertests und medizinischen Untersuchungsberichten sowie Daten von Giftinformationszentren verwendet werden.
6. Einführung von 'Gefährlich durch Beitrag zur globalen Erwärmung'
Die Kategorie 'Schädlich für die Ozonschicht' bei Umweltgefahren wurde in 'Schädlich für das atmosphärische System' umbenannt und umfasst Substanzen und Gemische, die aufgrund ihres Ozonabbau- und/oder globalen Erwärmungspotenzials schädlich für das atmosphärische System sind. Dieses Kapitel führt 'Gefährlich durch Beitrag zur globalen Erwärmung' ein, mit Einstufungskriterien, Kennzeichnungselementen und Einstufungslogik. Unternehmen, die mit Treibhausgasen zu tun haben, sollten besondere Aufmerksamkeit darauf richten.

7. Aktualisierungen der Sicherheitshinweise für akute Toxizität (P-Sätze)
Einige Sicherheitshinweise, die der Gefahrenkategorie 'Akute Toxizität' entsprechen, wurden angepasst. Darunter sind P322 und P323 neue Sicherheitshinweise.

8. Aktualisierte Kennzeichnungsbeispiele
1) In Anhang 7, Beispiele für Kennzeichnungselemente, wurde die Beschreibung, dass 'Innenverpackungskennzeichnungen das in den UN-Musterverordnungen angegebene Piktogramm für entzündbare Flüssigkeiten anstelle des GHS-Piktogramms verwenden können', aus den kombinierten Kennzeichnungsbeispielen entfernt.
2) Die neuen Kennzeichnungsbeispiele haben alle den schwarzen Hintergrundrahmen für den Produktnamen entfernt.

9. Einführung einfacher Erstickungsgefahren
Neuer Inhalt zu 'einfachen Erstickungsgefahren' wurde in Anhang 11 (Leitfaden zu anderen Gefahren, die nicht zur Einstufung führen) aufgenommen. Ein Erstickungsstoff ist ein Gas oder Dampf, das dazu führen kann, dass eine Person aufgrund von Sauerstoffmangel das Bewusstsein verliert oder sogar stirbt. Erstickungsstoffe umfassen chemische Erstickungsstoffe und einfache Erstickungsstoffe. Chemische Erstickungsstoffe sind Substanzen, die verhindern, dass das Blut Sauerstoff aufnimmt oder die normale Sauerstoffversorgung vom Blut zu Geweben oder Zellen stört, was zu Erstickung führt. Spezifische toxische Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit chemischen Erstickungsstoffen umfassen akute Toxizität, spezifische Zielorgantoxizität—einmalige Exposition und spezifische Zielorgantoxizität—wiederholte Exposition. Einfache Erstickungsstoffe sind Gase oder Dämpfe, die Sauerstoff verdrängen und dadurch bei exponierten Personen Hypoxie verursachen können, was möglicherweise zu Bewusstlosigkeit oder Tod führt. Wenn die Konzentration eines einfachen Erstickungsstoffs zu hoch ist, reduziert er den Sauerstoffgehalt in der Luft auf ein gefährliches Niveau und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Wenn eine Substanz oder ein Gemisch bereits als akut toxisch (Inhalation) eingestuft wurde, muss es nicht als einfacher Erstickungsstoff gekennzeichnet werden. Zu den häufigen einfachen Erstickungsstoffen gehören Kohlendioxid, Wasserstoff, Stickstoff, Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon, Ethan, Ethen, Acetylen, Methan, Propan, Propen, aliphatische Alkane und Chlorfluorkohlenwasserstoffe.
Um die Gefahr einfacher Erstickungsgase anzuzeigen, kann die zuständige Behörde die Verwendung der folgenden Formulierungen auf Etiketten, Sicherheitsdatenblättern und/oder Betriebsanweisungen verlangen oder Herstellern bzw. Lieferanten die Wahl nach eigenem Ermessen gestatten:
- Kann Sauerstoff verdrängen und tödlich sein.
- Zusätzlich können auch 'Gefahr' und/oder 'An einem gut belüfteten Ort aufbewahren' verwendet werden.
Das UN-GHS wird alle zwei Jahre überarbeitet, und die Veröffentlichung der neuen Version 2025 beinhaltet Aktualisierungen mehrerer Gefahrenklassen. Unternehmen mit Produkten, die mit den oben genannten Gefahren in Verbindung stehen, sollten dies beachten. In Zukunft können Änderungen der GHS-Vorschriften in verschiedenen Ländern den Inhalt der neuesten überarbeiteten Ausgabe übernehmen. Spezifische Änderungen und Originaltext-Link: https://unece.org/transport/dangerous-goods/ghs-rev11-2025
