Am 8. August 2025 hat der Nationale Umweltbeirat Brasiliens (CONAMA) eine öffentliche Konsultation zu einem Verordnungsentwurf eingeleitet, der der EU-RoHS ähnlich ist und Beschränkungen für die Verwendung von 10 gefährlichen Stoffen in in Brasilien verkauften elektrischen und elektronischen Geräten vorschlägt. Die eingeschränkten Stoffe umfassen Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE) und vier Phthalate. Die maximal zulässige Konzentration ist allgemein auf 0,1 % (0,01 % für Cadmium) festgelegt, um die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Elektroschrott zu verringern.
Wichtige Punkte
1. Anwendungsbereich
Gilt für alle in Brasilien verkauften elektrischen und elektronischen Geräte, einschließlich Haushaltsgeräte, Informationstechnologiegeräte, Beleuchtungseinrichtungen und medizinische Geräte. Ausnahmen umfassen Geräte für die nationale Verteidigung, Luft- und Raumfahrtanwendungen, großtechnische Industrieanlagen, Fahrzeuge, Photovoltaikmodule und F&E-Geräte.
2. Eingeschränkte Stoffe und Grenzwerte
Der Entwurf stimmt weitgehend mit der EU-RoHS 2.0 überein und legt Grenzwerte für die folgenden Stoffe auf Basis von "homogenen Materialien" fest:
Blei (Pb), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr-VI), polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE) und vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP): 0,1 %;
Cadmium (Cd): 0,01 %.
3. Einhaltungsfristen
Bromierte Flammschutzmittel: Sofort nach Inkrafttreten;
Quecksilber: 180 Tage nach Inkrafttreten;
Cadmium, sechswertiges Chrom, Blei: 3 Jahre nach Inkrafttreten;
Vier Phthalate: 4 Jahre nach Inkrafttreten.
4. Ausnahmen
Vorübergehende Ausnahmen können unter bestimmten Bedingungen beantragt werden, wie z. B. technische Unmöglichkeit eines Ersatzes oder unzuverlässige Alternativen. Anträge müssen von Herstellern oder Importeuren eingereicht und vom Ministerium für Umwelt und Klimawandel genehmigt werden.
5. Registrierung und Selbstdeklaration
Ein nationales Registrierungssystem für eingeschränkte gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird eingerichtet. Hersteller und Importeure müssen sich registrieren und eine Selbstdeklaration zur Produktkonformität abgeben. Registrierungsinformationen müssen Produktidentifikation, Herstellerangaben und eine Konformitätserklärung enthalten, die dem Produkt beizufügen ist.
6. Verantwortlichkeiten und Pflichten
Hersteller, Importeure, Händler und Einzelhändler müssen die Produktkonformität sicherstellen und relevante Aufzeichnungen 5 Jahre nach Produktionsende aufbewahren. Werden Produkte als nicht konform befunden, müssen die zuständigen Behörden unverzüglich informiert und Maßnahmen wie Verkaufsstopp oder Produktrückrufe ergriffen werden.
7. Kennzeichnung und Informationen
Produkte müssen deutlich mit Modellnummern, Herstellerinformationen und Öko-Recycling-Symbolen gekennzeichnet sein, um die Verbraucheridentifikation und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfallprodukten zu erleichtern.
Die Öffentlichkeit kann bis zum 24. September 2025 Kommentare auf Portugiesisch oder Englisch an conama@mma.gov.br senden.

