Die EU überträgt teilweise wissenschaftliche und technische Aufgaben der RoHS an die ECHA

23. December 2025
EU
RoHS
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Am 12. Dezember 2025 veröffentlichte das Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2025/2456, die die Richtlinie 2011/65/EU (allgemein bekannt als RoHS-Richtlinie oder die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) ändert. Die Änderung überträgt einige wissenschaftliche und technische Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Hauptänderungen

1. Änderungen der Stoffbeschränkungen gemäß Anhang II

  • Die ECHA wird offiziell mit der Verantwortung für die Vorbereitung von Dossiers zu Stoffbeschränkungen betraut. Beschränkungsvorschläge können von Mitgliedstaaten oder von der ECHA auf Anfrage der Europäischen Kommission vorbereitet werden.
  • Die Liste der beschränkten Stoffe in Anhang II wird regelmäßig, mindestens alle vier Jahre, überprüft.

Datum des Inkrafttretens: 13. August 2027

2. Änderungen der RoHS-Ausnahmeverfahren gemäß Anhang V

  • Einreichung von Ausnahmeanträgen: Verlagerung von der Europäischen Kommission zur ECHA.
  • Es wird eine neue 45-tägige Vollständigkeitsprüfung eingeführt. Bei unvollständigen Einreichungen kann die ECHA eine zusätzliche Frist von 60 Tagen zur Ergänzung gewähren (mit einer möglichen Verlängerung um 5 Arbeitstage für die Entscheidungsfindung).
  • Nach Bestätigung eines vollständigen Dossiers muss die ECHA innerhalb von 9 Monaten Entwurfsmeinungen von RAC/SEAC einholen und innerhalb von 12 Monaten endgültige Meinungen, die dann an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Die Europäische Kommission muss innerhalb von 9 Monaten nach Eingang eine Ausnahmentscheidung treffen.
  • Anträge auf Verlängerung von Ausnahmen müssen mindestens 18 Monate vor Ablauf eingereicht werden. Bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission bleibt die ursprüngliche Ausnahme gültig.

Datum des Inkrafttretens: 27. August 2027

Diese Überarbeitung zielt darauf ab, das Prinzip "ein Stoff, eine Bewertung" umzusetzen, die Standards der chemischen Risikoabschätzung zu harmonisieren, die Qualität, Transparenz und Effizienz der Bewertungen zu verbessern, administrative Belastungen zu reduzieren und die Kohärenz und Synergien zwischen EU-Vorschriften zu erhöhen.

 

Weitere Informationen

 

ABl.

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