ECHA veröffentlicht Zeitplan für die Bewertung des PFAS-Beschränkungsvorschlags: Endgültige Stellungnahme bis 2026 erwartet

02. September 2025
EU
PFAS
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Am 27. August 2025 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen aktualisierten Fortschritt zum vorgeschlagenen „strengsten aller Zeiten“ EU-Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bekannt. Laut dem neuesten Zeitplan wird die vollständige wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsvorschlags voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein, was den Weg für die Europäische Kommission ebnet, eine Gesetzgebung zu erlassen, die die Herstellung und Verwendung von über 10.000 PFAS-Chemikalien umfassend einschränkt.

Hintergrund der Bewertung

Seit März 2023 bewerten der Ausschuss für Risikoabschätzung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA einen gemeinsamen PFAS-Beschränkungsvorschlag, der von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden eingereicht wurde. Der Vorschlag umfasst mehr als 10.000 PFAS-Stoffe und 14 wichtige Anwendungsbereiche, darunter Elektronikfertigung, Medizinprodukte, Textilien und andere kritische Industrien.

Nach einer sechsmonatigen öffentlichen Konsultation erhielt die ECHA etwa 5.600 Stellungnahmen von Interessengruppen. Basierend auf diesem Feedback überarbeiteten die vorschlagenden Länder systematisch branchenspezifische Daten und reichten am 24. Juni 2025 ein finalisiertes Hintergrunddokument  ein. Das Dokument enthält nun Analysen von acht zusätzlichen Sektoren und erweitert den Geltungsbereich der Regulierung auf 22 Teilsektoren. Aufgrund des enormen Umfangs der Bewertung entschieden sich RAC und SEAC jedoch, keine separaten Bewertungen für die neu hinzugefügten Sektoren durchzuführen, um eine Verzögerung des ursprünglichen Ziels für die endgültige Stellungnahme im Jahr 2026 zu vermeiden.

Nächste Schritte

Im überarbeiteten Zeitplan:

  • werden RAC und SEAC die technischen Diskussionen zu den ursprünglichen 14 Sektoren und bereichsübergreifenden Themen bis Ende 2025 abschließen.
  • Im ersten Halbjahr 2026 wird SEAC eine zweite öffentliche Konsultation zur Entwurfsfassung der sozioökonomischen Folgenabschätzung starten.
  • Die Ausschüsse beabsichtigen, ihre endgültige gemeinsame Stellungnahme der Europäischen Kommission im Jahr 2026 vorzulegen.

Die ECHA betonte, dass die acht neuen Sektoren zwar keiner eigenständigen Bewertung unterzogen werden, aber dennoch durch horizontale Risikomanagementmaßnahmen wie PFAS-Managementpläne, Umwelt-Emissionsgrenzwerte und verpflichtende Berichtssysteme in den Regulierungsrahmen integriert werden. Die ursprünglichen 14 Sektoren zusammen mit der PFAS-Produktion machen bereits über 90 % der PFAS-Emissionen und -Verwendung in der EU aus.

In ihrem Aktionsplan der chemischen Industrie, der am 8. Juli 2025 veröffentlicht wurde, bekräftigte die Europäische Kommission ihr Engagement: „Nach Erhalt der endgültigen Stellungnahme der ECHA werden wir zügig eine Gesetzgebung vorschlagen, um PFAS-Emissionen so weit wie möglich zu minimieren.“ Die Kommission wird anschließend die PFAS-Beschränkungsverordnung auf Grundlage der Schlussfolgerungen der ECHA ausarbeiten, wobei eine Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments Anfang 2027 erwartet wird. Bei Annahme könnten globale Lieferketten erhebliche Anpassungen vornehmen müssen, um die neuen Vorschriften einzuhalten.

 

Weitere Informationen

 

ECHA

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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