Am 15. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067 offiziell verabschiedet, die die Standards für Registrierungsgebühren im Rahmen der EU-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) anpasst. Die überarbeiteten Gebühren spiegeln eine Erhöhung von 19,5 % gegenüber den bisherigen Sätzen wider, während die Gebührenermäßigungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverändert bleiben. Die Verordnung wurde am 16. Oktober 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht.
Gesetzlicher Hintergrund
Nach Ablauf der REACH-Registrierungsfrist 2018 verzeichnete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen starken Rückgang der Registrierungseinnahmen, obwohl ihre wissenschaftlichen Bewertungs- und technischen Unterstützungsaufgaben anspruchsvoller wurden. Basierend auf der Überprüfung der Europäischen Kommission wurden die Standardgebühren angepasst, um die kumulierte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 19,5 % (veröffentlicht von Eurostat für 2021, 2022 und 2023) zu berücksichtigen. Am 25. Juli 2025, nach der Ankündigung von Gebührenerhöhungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Biozidprodukten, stimmte die Kommission über den Entwurf zur Änderung der Verwaltungsgebühren für REACH ab. Der Vorschlag wurde am 30. August 2025 formell verabschiedet.
Wesentliche Änderungen
1. Allgemeine Erhöhung der Registrierungsgebühren
Tabelle 1: Angepasste Registrierungsgebühren (19,5 % Erhöhung)
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Einzelanmeldung |
Gemeinsame Anmeldung |
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1–10 Tonnen |
€2.078 |
€1.558 |
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10–100 Tonnen |
€5.585 |
€4.190 |
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100–1.000 Tonnen |
€14.939 |
€11.204 |
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Über 1.000 Tonnen |
€40.270 |
€30.202 |
Tabelle 2: KMU-Gebührenermäßigungen (Unverändert)
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Mittel (Einzel) |
Mittel (Gemeinsam) |
Klein (Einzel) |
Klein (Gemeinsam) |
Mikro (Einzel) |
Mikro (Gemeinsam) |
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1–10 Tonnen |
€1.131 |
€848 |
€609 |
€457 |
€87 |
€65 |
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10–100 Tonnen |
€3.038 |
€2.279 |
€1.636 |
€1.227 |
€234 |
€175 |
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Über 1.000 Tonnen |
€21.904 |
€16.428 |
€11.795 |
€8.846 |
€1.685 |
€1.264 |
2. Vorantrags-KMU-Überprüfung
Zur Vereinfachung der KMU-Berechtigungsprüfungen und zur Gewährleistung von Fairness sieht der Entwurf vor:
- Verpflichtender Vorantrag: Unternehmen müssen den KMU-Status mindestens zwei Monate vor Einreichung der Registrierungsdossiers beantragen.
- Dreijährige Gültigkeit: Der genehmigte KMU-Status gilt für alle EU-Regelungseinreichungen für drei Jahre.
- Gebührenerstattung bei Überprüfung: Die ECHA kann eine Verwaltungsgebühr für KMU-Anträge erheben, muss diese jedoch erstatten, wenn der Status gewährt wird.
- 15-monatige Übergangsfrist: Die neuen Regeln treten 15 Monate nach Verabschiedung in Kraft.



