Am 9. Oktober 2025 hat das Handelsministerium zwei Bekanntmachungen veröffentlicht, in denen eine Reihe von Exportkontrollmaßnahmen angekündigt werden.
Bekanntmachung Nr. 61 des Handelsministeriums von 2025: Entscheidung zur Verhängung von Exportkontrollen für relevante Seltene-Erden-Artikel im Ausland
- Ausländische Organisationen und Einzelpersonen (im Folgenden als Ausgewiesene Auslands-Exporteure bezeichnet) müssen vor dem Export der folgenden Artikel eine vom Handelsministerium ausgestellte Exportlizenz für Dual-Use-Güter einholen:
- Artikel, die in Teil 2 des Anhangs 1 (Artikelliste) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind und im Ausland hergestellt werden, die Artikel aus Teil 1 des Anhangs 1 enthalten, integrieren oder mit diesen vermischt sind, wobei die Artikel aus Teil 1 des Anhangs 1 mindestens 0,1 % des Wertes der im Ausland hergestellten Artikel aus Teil 2 des Anhangs 1 ausmachen. (Wirksam ab 1. Dezember 2025)
- Artikel, die in Anhang 1 dieser Bekanntmachung aufgeführt sind und im Ausland unter Verwendung von Technologien im Zusammenhang mit Seltene-Erden-Bergbau, Schmelztrennung, Metallschmelze, Herstellung magnetischer Materialien und Recycling von Sekundärrohstoffen für Seltene Erden hergestellt werden und deren Ursprung China ist. (Wirksam ab 1. Dezember 2025)
- Artikel, die in Anhang 1 dieser Bekanntmachung aufgeführt sind und ihren Ursprung in China haben. (Wirksam ab dem Datum der Verkündung)
- Exportanträge für ausländische militärische Endnutzer sowie für Importeure und Endnutzer, die auf der Exportkontroll-Entity-Liste und der Beobachtungsliste stehen, werden grundsätzlich nicht genehmigt.
- Exportanträge für Artikel, die für die Konstruktion, Entwicklung, Produktion oder Nutzung von Massenvernichtungswaffen, terroristischen Zwecken oder militärischen Endverwendungen bestimmt oder potenziell bestimmt sind, werden grundsätzlich nicht genehmigt.
- Exportanträge, bei denen die Endverwendung die Forschung und Entwicklung oder Produktion von Logikchips mit 14 Nanometern und darunter oder Speicherchips mit 256 Schichten und darüber sowie Produktionsanlagen, Prüfeinrichtungen und Materialien für die Herstellung von Halbleitern dieser Prozessknoten oder für die Forschung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz mit potenziellen militärischen Anwendungen betrifft, werden fallweise geprüft.
- Für Exportanträge, bei denen die Endverwendung Notfallmedizin oder humanitäre Hilfe betrifft, müssen ausländische Exporteure keine Exportlizenz für Dual-Use-Güter beantragen, müssen jedoch dem Handelsministerium spätestens 10 Arbeitstage nach dem Export Bericht erstatten und versichern, dass die betreffenden Artikel nicht für Zwecke verwendet werden, die Chinas nationale Sicherheit und Interessen schaden.
- Ausgewiesene Auslands-Exporteure, die Exportlizenzen für Dual-Use-Güter beantragen, müssen relevante Dokumente gemäß der Verordnung der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern und den Anforderungen des Genehmigungssystems für Exportlizenzen des chinesischen Handelsministeriums einreichen. Beim Export von Dual-Use-Gütern, die in Teil 1 des Anhangs 1 dieser Bekanntmachung aufgeführt sind, müssen sie das endgültige Bestimmungsland oder die Region bei der Zollanmeldung angeben und gemäß den beigefügten Compliance-Richtlinien ein Compliance-Benachrichtigungsschreiben an ausländische Importeure und Endnutzer ausstellen. Das Compliance-Benachrichtigungsschreiben ist bei der Weitergabe oder dem Export von unter diese Bekanntmachung fallenden kontrollierten Artikeln an den nächsten Empfänger auszustellen.
https://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_7fc9bff0fb4546ecb02f66ee77d0e5f6.html
Bekanntmachung Nr. 62 des Handelsministeriums von 2025: Entscheidung zur Verhängung von Exportkontrollen für Seltene-Erden-bezogene Technologien
Die folgenden Artikel dürfen ohne Lizenz nicht exportiert werden:
- Technologien im Zusammenhang mit Seltene-Erden-Bergbau, Schmelztrennung, Metallschmelze, Herstellung magnetischer Materialien, Recycling von Sekundärrohstoffen für Seltene Erden und deren Träger.
- Technologien für Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur und Aufrüstung von Produktionslinien im Zusammenhang mit Seltene-Erden-Bergbau, Schmelztrennung, Metallschmelze, Herstellung magnetischer Materialien und Recycling von Sekundärrohstoffen für Seltene Erden.
Wenn Exporteure wissen, dass nicht kontrollierte Waren, Technologien oder Dienstleistungen dazu bestimmt sind oder wesentlich dazu beitragen werden, ausländische Aktivitäten im Zusammenhang mit Seltene-Erden-Bergbau, Schmelztrennung, Metallschmelze, Herstellung magnetischer Materialien und Recycling von Sekundärrohstoffen für Seltene Erden zu unterstützen, müssen sie vor dem Export eine Exportlizenz für Dual-Use-Güter beim Handelsministerium beantragen. Die Bereitstellung ohne Lizenz ist verboten.
Exporteure müssen beim Handelsministerium eine Exportlizenz gemäß der Verordnung der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern beantragen; bei der Beantragung des Exports von Technologien müssen Exporteure Anhang 1 Beschreibung der Übertragung oder Bereitstellung von exportkontrollierter Technologie einreichen; bei der Bereitstellung von unter diese Bekanntmachung fallenden Technologien innerhalb Chinas an ausländische Organisationen oder Einzelpersonen mit Sitz in China ist Anhang 2 Beschreibung der Bereitstellung von exportkontrollierter Technologie innerhalb Chinas einzureichen.
Keine Einheit oder Einzelperson darf Dienstleistungen wie Vermittlung, Matchmaking, Agentur, Fracht, Lieferung, Zollanmeldung, Drittanbieter-E-Commerce-Handelsplattformen oder Finanzierung für Aktivitäten erbringen, die gegen diese Bekanntmachung verstoßen. Wenn der Export von unter diese Bekanntmachung fallenden Artikeln potenziell betroffen ist, muss der Dienstleister proaktiv erfragen, ob die Exportaktivitäten des Dienstleistungsempfängers dieser Bekanntmachung unterliegen und ob ein Antrag auf Exportlizenz gestellt wurde oder eine solche vorliegt; Exporteure, die eine Exportlizenz für Dual-Use-Güter erhalten haben, müssen diese dem betreffenden Dienstleister proaktiv vorzeigen.
Technologien, die bereits öffentlich zugänglich sind, Technologien, die in der Grundlagenforschung verwendet werden, oder Technologien, die für gewöhnliche Patentanmeldungen erforderlich sind, unterliegen nicht dieser Bekanntmachung. Ab dem Wirksamkeitsdatum dieser Bekanntmachung wird die Offenlegung von unter diese Bekanntmachung fallenden Technologien, die nicht öffentlich zugänglich sind, an unbestimmte Empfänger ohne Lizenz gemäß den Vorschriften bestraft.
Chinesische Staatsbürger, juristische Personen und nicht eingetragene Organisationen dürfen ohne Lizenz keine wesentliche Unterstützung oder Hilfe für ausländische Aktivitäten im Zusammenhang mit Seltene-Erden-Bergbau, Schmelztrennung, Metallschmelze, Herstellung magnetischer Materialien und Recycling von Sekundärrohstoffen für Seltene Erden leisten. Verstöße gegen die Anforderungen dieser Bekanntmachung werden gemäß den Vorschriften bestraft.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die Exportkontrollliste für Dual-Use-Güter der Volksrepublik China wird gleichzeitig aktualisiert.
https://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_6cb42957741440c6984de696b70df9ae.html



