Kürzlich haben das japanische’Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) sowie das Umweltministerium (MOE) gemeinsam die empfohlene GHS-Klassifikationsliste für das Geschäftsjahr 2024 auf der Website des Nationalen Instituts für Technologie und Bewertung (NITE) veröffentlicht. Diese Liste bietet eine wichtige Referenz für Unternehmen, die chemische Risiken managen.
Dieses Update überarbeitet die Klassifikationsinformationen für 186 Stoffe basierend auf dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (CSCL) und dem Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISHA). Darunter sind 43 Stoffe neu klassifiziert, während 143 bestehende Stoffe eine überarbeitete Klassifikation erhalten haben. Die Liste enthält Stoffnamen, CAS-Nummern und Bewertungsergebnisse in drei Gefahrenkategorien: physikochemische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Japan führt einen jährlichen Aktualisierungsmechanismus ein, um den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Zirkulation und Verwendung von Chemikalien zu verbessern, indem ein einheitlicher Leitfaden für die Erstellung von Chemikalienkennzeichnungen und Sicherheitsdatenblättern (SDS) bereitgestellt wird.
Freiwillige Anwendung mit Unternehmensverantwortung
- Nicht verpflichtende Referenz: Die japanische Regierung betont ausdrücklich, dass die Klassifikationsergebnisse in dieser Liste nur als freiwillige Referenz dienen. Unternehmen können die Listeninhalte frei zitieren oder kopieren, wenn sie GHS-Kennzeichnungen oder SDS erstellen, sind dazu jedoch nicht gesetzlich verpflichtet.
- Autonomie der Unternehmensentscheidung: Basierend auf anderen wissenschaftlichen Daten oder Testergebnissen, die ihnen vorliegen, haben Unternehmen das Recht, Klassifikationsergebnisse zu übernehmen, die von der empfohlenen Liste abweichen, und diese in ihren Kennzeichnungen oder SDS zu verwenden.
- Endverantwortung: Unabhängig davon, ob die empfohlene Liste übernommen wird oder nicht, müssen Unternehmen die Verantwortung für die Genauigkeit und Rechtskonformität ihrer Kennzeichnungs- und SDS-Informationen tragen.
GHS-Standardklassifikation und empfohlene Klassifikation
- GHS-Standardklassifikation: Dies ist der Kernrahmen des global harmonisierten Systems der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, der in Japan Rechtskraft besitzt. Es legt Kriterien zur Identifizierung und Klassifizierung chemischer Gefahren sowie einheitliche Formate und Inhalte für Kennzeichnungen und SDS fest. Es handelt sich um eine verbindliche internationale Regelung.
- Empfohlene Klassifikation Japans: Diese Liste ist eine lokalisierte Umsetzungsempfehlung, die von der japanischen Regierung entwickelt wurde, um spezifische nationale Anforderungen im Bereich der chemischen Sicherheit zu adressieren. Während sie sich an die internationalen GHS-Standards hält, bietet sie oft detailliertere und gezieltere Klassifikationsempfehlungen und Informationen, um flexibel auf die Marktgegebenheiten Japans einzugehen (z. B. können besondere Bestimmungen für Chemikalien gelten, die ausschließlich in Japan hergestellt oder verwendet werden). Sie ist unverbindlich, dient jedoch in der Praxis als sehr wertvolle Referenz.
Das chemische Sicherheitsmanagementsystem Japans arbeitet durch parallele Mechanismen der GHS-Standardklassifikation und der empfohlenen Klassifikation, um die Übereinstimmung mit internationalen Normen sicherzustellen und gleichzeitig nationale industrielle und regulatorische Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dieser Ansatz gewährt regulatorische Flexibilität und Praktikabilität, während er die primäre Verantwortung der Unternehmen bei der Informationsanwendung klarstellt. Unternehmen müssen die Unterschiede und Zusammenhänge beider Systeme vollständig verstehen, um die Einhaltung sicherzustellen.
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