Am 13. August 2025 gab die Abteilung für Wissenschaft und Technologie des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) bekannt, dass sie gemäß dem vom Standardisierungsamt Chinas (SAC) herausgegebenen Plan zur Entwicklung und Überarbeitung verbindlicher nationaler Standards den Entwurf des verbindlichen nationalen Standards Allgemeine Regeln für die Erstellung von chemischen Sicherheitskennzeichnungen (Entwurf zur Stellungnahme) fertiggestellt hat. Der Entwurf des Standards und seine Erläuterungen (siehe Anhang 1) werden nun veröffentlicht, um weiteres Feedback aus allen Gesellschaftsbereichen einzuholen.
Die Öffentlichkeit kann das Formular zur Rückmeldung zum verbindlichen nationalen Standard (siehe Anhang 2) ausfüllen und Feedback über die auf der MIIT-Website beschriebenen Methoden zwischen dem 14. August 2025 und dem 12. Oktober 2025 einreichen.
GB 15258 Allgemeine Regeln für die Erstellung von chemischen Sicherheitskennzeichnungen (Entwurf zur Stellungnahme)
Anwendungsbereich
Dieser Standard legt die Begriffe und Definitionen, den Inhalt der Kennzeichnung, die Erstellung und Verwendung von chemischen Sicherheitskennzeichnungen fest. Er gilt für das Schreiben, die Erstellung und Verwendung von chemischen Sicherheitskennzeichnungen. Dieser Standard ersetzt GB 15258-2009.
Grundsätze der Erstellung
Erstellt gemäß GB/T 1.1-2020 Richtlinien für die Standardisierung—Teil 1: Regeln für die Struktur und Erstellung von Normungsdokumenten, entwickelt auf Grundlage der Anforderungen des global harmonisierten Systems der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Revision 10) und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation der inländischen Arbeit.
Wesentliche Aktualisierungen
- Hinzufügung des Sicherheitsinformationscodes für gefährliche Chemikalien: Der Sicherheitsinformationscode für gefährliche Chemikalien wurde zu den Kennzeichnungselementen hinzugefügt. Es wird festgelegt, dass gefährliche Chemikalien, die im Inland zirkulieren, diesen QR-Code oder eine integrierte Alternative vor Eintritt in die Vertriebskette bereitstellen müssen.
- Änderung der Reihenfolge der Gefahrenhinweise: Alle Gefahrenhinweise auf dem Sicherheitskennzeichen müssen in der Reihenfolge aufgelistet werden: physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren.
- Hinzufügung von Kennzeichnungen für kleine Verpackungen von Chemikalien: Chemikalien in Verpackungen mit einem Volumen≤100mL dürfen vereinfachte Kennzeichnungen verwenden. Verpackte Chemikalien, die aufgrund von Form/Größe oder Verwendungsmethoden kein direktes Anbringen eines Sicherheitskennzeichens ermöglichen, dürfen Klappetiketten verwenden.
- Überarbeitung der Anforderungen an vereinfachte Kennzeichnungen: Für Chemikalien in Verpackungen≤5mL können die Kennzeichnungselemente auf den chemischen Identifikator beschränkt werden. Die Außenverpackung des Produkts muss jedoch ein vollständiges Sicherheitskennzeichen mit allen Elementen tragen und darauf hinweisen, dass die kleine Verpackung bei Nichtgebrauch innerhalb dieser Außenverpackung aufbewahrt werden soll.
- Hinzufügung von Anforderungen für Klappetiketten: Klappetiketten bestehen aus einem Deckblatt, Textseiten und einer Rückseite.
- Hinzufügung von Anforderungen für Sicherheitskennzeichnungen auf Kit-Verpackungen und Verwendung von Klappetiketten: Innenverpackungen innerhalb eines Kits müssen Sicherheitskennzeichnungen tragen. Die Außenverpackung muss neben dem Kit-Namen, der Lieferantenkennung, der Notrufnummer und dem Hinweis auf Referenzinformationen auch das Sicherheitskennzeichen für jede gefährliche Chemikalie im Kit tragen. Wenn die Vorsorgehinweise auf dem äußeren Kit-Etikett umfangreich sind, können sie von anderen Kennzeichnungselementen getrennt und auf derselben sichtbaren Fläche der Außenverpackung zusammengefasst werden, wobei Maßnahmen zur sicheren Lagerung nur einmal erscheinen müssen. Ist die Oberfläche der Außenverpackung für alle inneren Chemikalienkennzeichnungen nicht ausreichend, muss ein zusammengefasstes Sicherheitskennzeichen für das gesamte Kit angebracht werden. Dieses Kennzeichen muss mindestens enthalten: chemischen Identifikator, Signalwort, Vorsorgehinweise für sichere Lagerung, Lieferantenkennung, Notrufnummer und den Hinweis "Siehe die beiliegenden vollständigen Sicherheitskennzeichnungen".
- Hinzufügung von Beispielen: Beispiele für Klappetiketten (siehe Anhang A) und Sicherheitskennzeichnungen für die Außenverpackung von Kits (siehe Anhang C) wurden hinzugefügt.
- Streichung: Der Anhang zu Vorsorgehinweisen für chemische Sicherheitskennzeichnungen (Anhang C der Version 2009) wurde entfernt.
Vergleichende Analyse mit internationalen Standards/Regelungen
- Der technische Inhalt (Kennzeichnungselemente) dieses Standards entspricht GHS (Rev. 10). Das neu hinzugefügte Element Sicherheitsinformationscode für gefährliche Chemikalien entspricht ebenfalls den GHS (Rev. 10) Abschnitten 1.4.6.3 (Verwendung von nicht standardisierten oder ergänzenden Informationen) und 1.4.10.5.4.2 (Ergänzende Informationen), die ergänzende Informationen erlauben, sofern diese nicht im Widerspruch zu den standardisierten Gefahreninformationen stehen oder deren Wirksamkeit mindern.
- Die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) wurde 2024 zuletzt überarbeitet und enthält Bestimmungen für digitale Kennzeichnungen zur Verbesserung der Kommunikation chemischer Gefahren.
- Der US-Standard für Gefahrstoffkommunikation (HCS) wurde 2024 aktualisiert, um mit GHS Rev. 7 in Einklang zu stehen, wobei einige Elemente aus GHS Rev. 8 übernommen wurden, und eine Ausnahme für Sicherheitskennzeichnungen auf Chemikalienverpackungen≤3mL eingefügt wurde.
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